IT-Sicherheitsma?nahme erfordert Mitarbeit von studentischen Hilfskr?ften
Ab Mitte Mai wird der Zugriff auf aufgabenbezogene Dienste mit studentischen Nutzerkonten nicht mehr m?glich sein. Dies hatten wir Ende Dezember 2022 im Artikel Aufgabenbezogene E-Mail-Postf?cher zukünftig nur für Nutzerkonten von Bediensteten verfügbar bereits angekündigt.
Der Grund ist die IT-Sicherheit und dafür die Trennung von studentischer und dienstlicher Rolle.
Die Umstellung erfolgt in zwei Schritten:
- Erster Schritt: Ab 25.04.2023 k?nnen keine studentischen Nutzerkonten in Sicherheitsgruppen, die den Zugriff auf aufgabenbezogene Dienste regeln, mehr aufgenommen werden. Die Nutzung der Dienste ist zun?chst weiterhin m?glich.
- Zweiter Schritt: Am 16.05.2023 werden in Sicherheitsgruppen für aufgabenbezogene Datendienste studentische Nutzerkonten automatisch gegen Nutzerkonten für Bedienstete getauscht und alle studentischen Nutzerkonten aus den Sicherheitsgruppen entfernt.
Voraussetzung: Studentische Hilfskr?fte müssen vor dem 16.05.2023 über das IAM-Portal ein Nutzerkonto für Bedienstete mit Hilfskraftvertrag beantragt haben. Bereits vorhandene Nutzerkonten für Bedienstete, die von Hilfskr?ften schon vorher beantragt wurden, werden auch berücksichtigt.
Somit sollte für verwaltungsberechtigte Personen von Sicherheitsgruppen im Zuge der Umstellung kein zus?tzlicher Aufwand entstehen.
Ab dem 16.05.2023 müssen neue studentische Hilfskr?fte immer ein Nutzerkonto für Bedienstete mit Hilfskraftvertrag beantragen und bei Bedarf für den Zugriff auf aufgabenbezogene Dienste mit diesem Konto in Sicherheitsgruppen berechtigt werden. Jede studentische Hilfskraft darf blo? ein Nutzerkonto beantragen, auch wenn sie an mehreren Einrichtungen besch?ftigt ist.
Für den Anwendungsfall, dass aufgabenbezogene Dienste für Zwecke der Lehre gemeinsam mit Studierenden genutzt werden sollen, oder bei Fragen zu den Themen Nutzerkonten für studentische Hilfskr?fte oder aufgabenbezogene Dienste, wenden Sie sich bitte an den IT-Support.