Mündliche Prüfungsformate
"Mündliche Prüfungen mit Videokonferenzsystem sind vergleichbar mit einer mündlichen Prüfung vor Ort. Auch als Fernprüfung angelegt, handelt es sich um ein zeitlich begrenztes Prüfungsgespr?ch zu bestimmten Themen mit konkret zu beantwortenden Fragen. Statt sich in einem Raum gegenüber zu sitzen, führen in der Regel zwei Prüfungsverantwortliche die mündliche Prüfung mit einem oder mehreren Studierenden in einem Videokonferenz-Tool (wie z.B. Zoom) durch. Die Studierenden authentifizieren sich zu Beginn und werden dann mittels eingeschalteter Webcam auf ihrem Endger?t 'beaufsichtigt'."
Mündliche Prüfungen mit Videokonferenzsystem k?nnen beispielsweise in Form eines Kolloquiums, einer Disputation, einer Einzel- oder Gruppenprüfung oder aber auch als Podiumsdiskussion durchgeführt werden. Für alle vier Formate gelten die folgenden gleichen Richtlinien:
Kolloquium/Disputation, Einzel- oder Gruppenprüfung, Podiumsdiskussion
Vorbereitung | Identit?tsprüfung | Aufsicht | Werkzeuge | Nachbereitung |
Information, Prüfung der Technik | Videokonferenz: Personalausweis, Studierendenausweis, pers. Bekanntschaft | Videokonferenz | Zooms, MS Teams, weitere | keine Besonderheiten |
Didaktik
"Aufgrund der ?hnlichkeit zur traditionellen mündlichen Prüfung ist für die Prüfungsbeteiligten meist nur eine geringe Einarbeitung notwendig. Die zu prüfenden Inhalte k?nnen vergleichbar gew?hlt werden. Rechnungen oder Zeichnungen k?nnen die Studierenden auf Papier l?sen und das L?sungsblatt anschlie?end in die Kamera halten. Um den Studierenden einen angenehmen Prüfungseinstieg zu erm?glichen, bietet es sich an, mit einer kurzen Pr?sentation der Studierenden zu starten."
Technik
"In den meisten F?llen werden mündliche Online-Prüfungen über ein Videokonferenzsystem abgehalten. Die etablierten Systeme bieten dafür alle notwendigen Voraussetzungen wie Warteraum (vor Beginn der Prüfung), Auswahl der Video- und Audioquelle oder Teilen des Bildschirms für Pr?sentationen. Bei Bedarf k?nnen auch andere Online-Inhalte im Internet aufgesucht und - soweit notwendig - mit Ton wiedergegeben werden. Dieses mündlichen Fernprüfungen erfordern auf Seite der Prüfenden als auch auf Seite der Studierenden eine stabile, ausreichend dimensionierte Internetverbindung."
Prüfungsrecht und Datenschutz
"Die Teilnahme an elektronischen Fernprüfungen muss für die Studierenden freiwillig sein. Daher muss zu einer Fernprüfung grunds?tzlich immer eine alternative Pr?senzprüfung angeboten werden, damit die Studierenden ein Wahlrecht zwischen elektronischer Fernprüfung und Pr?senzprüfung haben. Nur so kann sichergestellt werden, dass eine Teilnahme an der Fernprüfung auch wirklich freiwillig erfolgt. Bei mündlichen Online-Prüfungenwerden notwendigerweise personenbezogene Daten verarbeitet. In Bayern besteht dafür eine Rechtsgrundlage mit § 4 Abs. 1 der Verordnung zur Erprobung elektronischer Fernprüfungenan den Hochschulen in Bayern (BayFEV). Demnach dürfen nur Daten verarbeitet werden, die zur ordnungsgem??en Durchführung der Prüfung zwingend erforderlich sind. Die Studierenden sind darüber zu informieren, zu welchem Zweck personenbezogene Daten verarbeitet werden und wann diese wieder gel?scht werden. Au?erdem ist bei der Verwendung technischer Systeme sicherzustellen, dass insbesondere die datenschutzrechtlichen Anforderungen der DSGVO eingehalten werden."
(Quelle: Whitepaper zu Fernprüfungen an bayerischen Universit?ten)
Poster-Pr?sentation/Referat synchron
"Eine Pr?sentation ist eine systematische, strukturierte und mit geeigneten Medien (wie Beamer, Folien,Poster, Videos) visuell unterstützte mündliche Darbietung. Dabei kann das Thema vom Lehrenden gestellt oder vom Studierenden frei (innerhalb der Themenbreite des Moduls) gew?hlt werden. In der Regel werden nach der Pr?sentation ein Handout oder allgemein schriftliche Unterlagen über die Pr?sentation eingereicht. Mündliche Pr?sentationen k?nnen als Erg?nzung oder auch Alternative einer mündlichen Online-Prüfung (siehe letzter Abschnitt) betrachtet werden. In vielen mündlichen Online-Prüfungen wird als Teil der Prüfung eine Pr?sentation von Studierenden abgehalten. Die Pr?sentation ist dann Teil der mündlichen Online-Prüfung und flie?t in die Note der mündlichen Prüfung ein. Darüber hinaus k?nnen jedochauch reine Pr?sentationen, beispielsweise als Modulteilprüfung oder Prüfungselement in einer Lehrveranstaltung erbracht werden."
Vorbereitung | Identit?tsprüfung | Aufsicht | Werkzeuge | Nachbereitung |
Information, Prüfung der Technik | Videokonferenz: Personalausweis, Studierendenausweis, pers. Bekanntschaft | Videokonferenz | Zooms, MS Teams, weitere | keine Besonderheiten |
Didaktik
"Ziel der Pr?sentation ist es, spezifische Themen oder Ergebnisse zu veranschaulichen und zusammenzufassen sowie komplexe Sachverhalte auf ihren wesentlichen Kern zu reduzieren. In den meisten Prüfungspr?sentationen werden die Inhalte ebenfalls elektronisch gezeigt, z.B. in Form einer digitalen Pr?sentation. Es ist auch m?glich, praktische Aktivit?ten wie künstlerische Handlungen oder sportpraktische ?bungen einzubringen."
Technik
"Die technischen Anforderungen für eine mündliche Online-Pr?sentation entsprechen im Wesentlichen den bereits genannten Anforderungen für eine mündliche Online-Prüfung. In den meisten F?llen werden Pr?sentationen über ein Videokonferenzsystem abgehalten. Die etablierten Systeme bieten dafür alle notwendigen Voraussetzungen wie Warteraum (vor Beginn derPrüfung), Auswahl der Video- und Audioquelle oder Teilen des Bildschirms für Pr?sentationen. Meist erfordern diese Videokonferenzsysteme für die st?rungsfreie ?bertragung von Bild und Audio eine stabile Internetverbindung. Es kann hilfreich sein, die Pr?sentationen im Vorfeld als PDF an alle Beteiligten zu verschicken. Dadurch fallen St?rungen durch instabile Internetverbindung oder durch Probleme beim Bildschirmteilen nicht so sehr ins Gewicht."
Prüfungsrecht und Datenschutz
"Bei mündlichen Pr?sentationen mit einem Videokonferenzsystem handelt es sich rechtlich um mündliche bzw. praktische Fernprüfungen im Sinne von § 2 Abs.3 der Fernprüfungserprobungsverordnung (BayFEV). Die Teilnahme an elektronischen Fernprüfungen muss für die Studierenden freiwillig sein. Daher muss zu einer Fernprüfung grunds?tzlich immer eine alternative Pr?senzprüfung angeboten werden, damit die Studierenden ein Wahlrecht zwischen elektronischer Fernprüfung und Pr?senzprüfung haben. Nur so kann sichergestellt werden, dass eine Teilnahme an der Fernprüfung auch wirklich freiwillig erfolgt. Eine Aufzeichnung der Pr?sentation ist dabei rechtlich nicht zul?ssig. Es dürfen nur Daten verarbeitet werden, die zur ordnungsgem??en Durchführung der Prüfung zwingend erforderlich sind. Die Studierendensind darüber zu informieren, zu welchem Zweck personenbezogene Daten verarbeitet werden und wann diese wieder gel?scht werden. Au?erdem ist bei der Verwendung technischer Systeme sicherzustellen, dass insbesondere die datenschutzrechtlichen Anforderungen der DSGVO eingehalten werden. Wird die Pr?sentation in einer Gruppe gehalten, muss der Beitrag jedes einzelnendeutlich erkennbar und bewertbar sein."
(Quelle: Whitepaper zu Fernprüfungen an bayerischen Universit?ten)
Referat asynchron
Eine Alternative zu synchronen Referaten bilden asynchrone Referate, welche Pr?sentationen erm?glichen, ohne, dass gleichzeitig eine Videositzung stattfinden muss. "Man kann aus der beaufsichtigten Variante auch eine unbeaufsichtigte machen, indem man die Studierenden die Pr?sentation aufzeichnen und als Video einreichen l?sst. Der gr??te Unterschied zur klassischen Seminar-Pr?sentation besteht darin, dass Studierende den Vortrag beliebig oft wiederholen k?nnen, bevor sie diesen abgeben. Eine weitere Variante k?nnte sein, die Studierenden nicht eine Pr?sentation abgeben zu lassen, sondern sie ein Erkl?rvideo zu einem bestimmten Thema produzieren zulassen."
(Quelle: Whitepaper zu Fernprüfungen an bayerischen Universit?ten)
Vorbereitung | Identit?tsprüfung | Aufsicht | Werkzeuge | Nachbereitung |
Information, Prüfung der Technik | keine Besonderheiten | entf?llt | VC, Zoom, MS Teams, weitere | keine Besonderheiten |