Brandschutzbeauftragte
Charakterisierung der Brandschutzbeauftragten
Ein Brandschutzbeauftragter ist eine vom Arbeitgeber schriftlich beauftragte und speziell ausgebildete Person.
Der Brandschutzbeauftragte ber?t und unterstützt die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber in allen Fragen des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes sowie im betrieblichen Notfallmanagement
Der Schwerpunkt der T?tigkeit liegt dabei beim vorbeugenden Brandschutz.
Aufgaben der Brandschutzbeauftragten
- Erstellen/Fortschreiben der Brandschutzordnungen Teil A.B und C
- Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgef?hrdung an Arbeitspl?tzen
- Beraten bei feuergef?hrlichen Arbeitsverfahren und bei dem Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe
- Mitwirken bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
- Mitwirken bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen, soweit sie den Brandschutz betreffen
- Mitwirken bei baulichen, technischen und organisatorischen Ma?nahmen, soweit sie den Brandschutz betreffen
- Mitwirken bei der Umsetzung beh?rdlicher Anordnungen und bei Anforderungen des Feuerversicherers, soweit sie den Brandschutz betreffen
- Mitwirken bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Nutzungs?nderungen, Anmietungen und Beschaffungen
- Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsst?tten mit Feuerl?scheinrichtungen und Auswahl der L?schmittel
- Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes
- Kontrollieren, dass Flucht- und Rettungspl?ne, Feuerwehrpl?ne, Alarmpl?ne usw. aktuell sind, ggf. Aktualisierung veranlassen und dabei mitwirken
- Planen, Organisieren und Durchführen von R?umungsübungen
- Teilnehmen an beh?rdlichen Brandschauen und durchführen von internen Brandschutzbegehungen
- Melden von M?ngeln und Ma?nahmen zu deren Beseitigung vorschlagen und die M?ngelbeseitigung überwachen
- Unterstützen der Führungskr?fte bei den regelm??igen Unterweisungen der Besch?ftigten im Brandschutz
- Aus- und Fortbildung von Besch?ftigten mit besonderen Aufgaben in einem Brandfall, z. B.in der Handhabung von Feuerl?scheinrichtungen (Brandschutzhelfer gem?? ASR A2.23))
- Prüfen der Lagerung und/oder der Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, Gasen usw.
- Kontrollieren der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und für die Flucht- und Rettungswege
- ?berwachen der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen
- Organisation der Prüfung und Wartung von brandschutztechnischen Einrichtungen, in Zusammenarbeit mit Abteilung I und Abteilung IV.
- Kontrollieren, dass festgelegte Brandschutzma?nahmen insbesondere bei feuergef?hrlichen Arbeiten eingehalten werden
- Mitwirken bei der Festlegung von Ersatzma?nahmen bei Ausfall und Au?erbetriebssetzung von brandschutztechnischen Einrichtungen
- Unterstützen des Unternehmers bei Gespr?chen mit den Brandschutzbeh?rden und Feuerwehren, den Feuerversicherern, den Unfallversicherungstr?gern, den staatlichen Arbeitsschutzbeh?rden usw.
- Stellungnahme zu Investitionsentscheidungen, die Belange des Brandschutzes betreffen
- Erstellen von Gef?hrdungsbeurteilungen, sofern diese den Brandschutz betreffen
- Dokumentieren seiner T?tigkeiten im Brandschutz