Step by Step - Initiative der Gleichstellungsbeauftragten Wissenschaft zur Realisierung der Chancengleichheit von Frauen in Forschung und Lehre

An der Universit?t Bamberg sind aktuell rund 30% aller Professuren mit Frauen besetzt. Damit dies so bleibt und die Gleichstellung von Frauen in der Wissenschaft weiter ausgebaut wird, unterstützt die Universit?t Bamberg Frauen bei jedem Schritt zur Professur.

Mit den Geldern der Bayerischen Gleichstellungsf?rderung (BGF) wird an der Universit?t Bamberg das Programm "Step by Step" finanziert. Nachwuchswissenschaftlerinnen erhalten hier auf jeder Karrierestufe die M?glichkeit der finanziellen F?rderung. Die Stipendien mit einer Maximalf?rderdauer von 12 Monaten werden einmal j?hrlich vergeben (vorbehaltlich der Mittelvergabe durch das StMBW) und dienen vor allem einer Finanzierung von ?bergangsphasen.

F?rderrunde 2025

Der Bewerbungsschluss für die aktuelle F?rderrunde ist bereits vergangen. Bewerbungsfristen für die n?chste F?rderrunde: Ende November 2024 

 

Allgemeine Informationen

Wir bitten Sie, sich m?glichst langfristig vor einer Bewerbung pers?nlich beraten zu lassen, wie Step by Step m?glichst karrieref?rdernd für Sie eingesetzt werden kann.

Dafür empfehlen wir ihnen im Voraus der Bewerbung die Karriereberatung der TRAc wahrzunehmen.

Bei konkreten Fragen zum Stipendium wenden Sie sich bitte an unsere Referentin für geschlechtergerechte Karriereentwicklung, Tatiana Kehr, und vereinbaren einen Termin unter karriere.gbwiss(at)uni-bamberg.de.

Promotionsstipendium (Abschluss): Das Stipendium wird für max. zw?lf Monate bewilligt und betr?gt 1.200 Euro monatlich.

Post-Doc-Stipendium: Das Stipendium wird für max. zw?lf Monate bewilligt und betr?gt 2.400 Euro monatlich.

Habil-Stipendium: Das Stipendium wird für max. zw?lf Monate bewilligt und betr?gt 2.800 Euro monatlich.

Post-Habil-Stipendium: Das Stipendium wird für max. zw?lf Monate bewilligt und betr?gt 3.200 Euro monatlich.

Stipendiatinnen mit Kindern erhalten au?erdem einen Betreuungszuschlag von 200 Euro für ein Kind und zus?tzlich 100 Euro für jedes weitere Kind unter 12 Jahren.

Um sich als Nachwuchswissenschaftlerin für Step by Step bewerben zu k?nnen, müssen Sie auf irgendeine Art und Weise mit der Universit?t Bamberg verbunden sein (z. B. über Ihre Betreuerin oder Ihren Betreuer). Weitere Bedingungen k?nnen Sie in den Richtlinien Vergabe der Bayerischen Gleichstellungsmittel (BGF) an der Universit?t Bamberg(197.9 KB) nachlesen. 

Des Weiteren finden Sie hier die Formulare Datenschutzerkl?rung und Vereinbarung, sowie eine Checkliste für eine vollst?ndige Bewerbung

Neben der finanziellen Unterstützung werden alle Stipendiatinnen auch durch ein Rahmenprogramm gef?rdert. Dieses beinhaltet einem Evaluationsgespr?ch mit dem Gleichstellungsbüro Wissenschaft innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des F?rderzeitraum und einen gemeinsamen Workshop aller Stipendiatinnen.

Nach Ablauf der H?lfte der bewilligten F?rderungsdauer muss ein Zwischenbericht sowie eine Bewertung der im Bericht aufgeführten Leistungen durch die betreuende Person (d.h. ein Gutachten) vorgelegt werden. Hinweise zum Verfassen des Zwischenberichts finden Sie hier(163.9 KB).

Nach einer F?rderung sind alle Stipendiatinnen verpflichtet, sp?testens zwei Monate nach dem Ende der F?rderung unaufgefordert einen Abschlussbericht sowie eine Bewertung der im Bericht angeführten Leistungen durch die betreuende Person vorzulegen.. Eine m?gliche Vorlage finden Sie hier.(225.3 KB, 3 Seiten)

Wann sind die Bewilligungszeitr?ume?

Die Bewilligungszeitr?ume bzw. die Laufzeiten der Stipendien beginnen ab frühestens April des F?rderjahres, k?nnen aber ja nach Bedarf auch sp?ter beginnen. In begründeten Ausnahmef?llen kann das Stipendium auch schon ein Monat eher beginnen, es kann aber keine pünktliche Auszahlung garantiert werden.

In welcher Form sollen die Bewerbungsunterlagen abgegeben werden?

Bitte senden Sie uns Ihre Unterlagen über das Powermailformular als PDF-Dateien. Wenn Ihnen dies nicht m?glich ist, bitten wir um eine "lose Blattsammlung". Nichts klammern, heften oder ?hnliches. Keine Mappen, Zwischenbl?tter etc.

Wie ausführlich sollten die Projektbeschreibung und das Arbeitsprogramm sein?

Insgesamt h?chstens 10 Seiten.

Soll ich zu der Bewerbung noch ein formloses Schreiben anfügen oder reichen der Antragsformular, Exposé und die übrigen Unterlagen aus?

Wie bei jeder Bewerbung ist ein Anschreiben wünschenswert, auch wenn es nicht explizit gefordert wird.

Wer ist die Ansprechperson beim Anschreiben?

Die Stipendien werden von den Universit?tsgleichstellungsbeauftragten in der Wissenschaft vergeben, daher sind sie Ansprechpartnerinnen im Anschreiben. Sie k?nnen entweder allgemein "An die Universit?tsgleichstellungsbeauftragten in der Wissenschaft" schreiben, oder aber alle Universit?tsgleichstellungsbeauftragten in der Wissenschaft pers?nlich nennen.

Ist der Lebenslauf mit einem Bild einzureichen?

Es ist nicht notwendig, dem Lebenslauf ein Bild hinzuzufügen.

Falle ich wegen meines Alters durch die F?rderungsbedingungen oder k?nnen Kinder- oder Pflegezeiten angerechnet werden?

Die Altersgrenze ist ein Richtwert, Kinderzeiten oder die Pflege von Angeh?rigen sowie Beeintr?chtigung durch Migration oder Behinderung werden berücksichtigt, soweit sie aus den Bewerbungsunterlagen ersichtlich sind.

Ich bin eingeschriebene Promotionsstudentin, bin aber nicht an der Universit?t Bamberg besch?ftig, kann ich mich dann überhaupt für das Stipendium bewerben?

Ja.

Ab wann kann ich ein Post-Doc-Stipendium beantragen? Muss ich dafür die Dissertationsurkunde schon besitzen oder reicht ein Nachweis darüber, dass die Arbeit eingereicht wurde?

Zum Zeitpunkt der Bewerbungsfrist muss die Dissertationsurkunde noch nicht vorliegen und es muss auch noch nicht die Disputatio erfolgt sein. Das Stipendium kann aber erst gew?hrt werden, sobald Sie erfolgreich verteidigt haben. Bitte vermerken Sie dies dann in Ihrem Anschreiben.

Sind Teilzeitstipendien m?glich?

Ja, Sie k?nnen neben einer Teilzeitanstellung parallel ein Teilzeitstipendium beantragen.

Ist es auch m?glich ein 50%-Stipendium für den doppelten Zeitraum zu beantragen?

Nein, durch ein Teilzeitstipendium verl?ngert sich der Bewilligungszeitraum nicht.

Sollen Gutachten getrennt abgeben werden?

Ja, Gutachten sollten direkt vom Verfassenden an uns gesendet werden, gerne auch per Mail.

K?nnen Gutachten nachgereicht werden?

NEIN. Gutachten k?nnen nicht nachgereicht werden. Bewerbungen, bei denen nicht alle Unterlagen vorliegen, k?nnen nicht berücksichtigt werden.

Ist dieses Stipendium steuerfrei?

Das Stipendium ist nach den in § 3 Nr. 44 Buchstabe a) und b) EStG genannten Voraussetzung steuerfrei.

Bin ich über das Stipendium krankenversichert?

Eine Krankenversicherung ist im Stipendium nicht inbegriffen, Sie müssen sich selbst versichern.

Sind Nebeneinkünfte gestattet?

Nebeneinkünfte sind im Normalfall nicht gestattet. Erlaubt ist ein Lehrauftrag pro Semester, alle weiteren T?tigkeiten sollten mit den Frauenbeauftragten abgesprochen werden und wenn dann Iher wissenschaftlichen Karriere dienen.

Wann wird über Vergabe entschieden bzw. wann werden die Bescheide verschickt?

Wir versuchen sp?testens im Februar nach Bewerbungsende die Bescheide zu versenden. Auf Grund der vielen Bewerbungen ist eine frühere Entscheidung leider nicht m?glich.

Wie wahrscheinlich ist es, dass ein Stipendium gew?hrt wird?

Zur Wahrscheinlichkeit der F?rderung kann keine Aussage gemacht werden. F?rderzahlen sind abh?ngig von den Geldern, die zur Verfügung stehen, der Karrierestufen der Bewerberinnen und der Anzahl der Antr?ge. In den letzten Jahren hat sich die Bewerberinnenzahl stetig erh?ht, weswegen es schwer ist, im Vorfeld die Chancen einzelner Bewerbungen einzusch?tzen. Tendenziell steigt die F?rderchance, je weiter eine Bewerberin in ihrer akademischen Karriere ist.