Arbeitszeitmodelle und Arbeitsorganisation

Die Universit?t Bamberg bietet ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein H?chstma? an Flexibilit?t bei der zeitlichen und r?umlichen Gestaltung ihres Arbeitspensums. 

Es gibt keine Kernzeiten mit Anwesenheitspflicht.

Die t?gliche Arbeitszeit ist frei einteilbar zwischen 6.30 Uhr und 19.00 Uhr. Soweit dienstliche Belange nicht entgegenstehen, wird im Rahmen der gesetzlichen, tarifvertraglichen und sonstigen Regelungen der Arbeitszeit im Einzelfall Besch?ftigten mit Familienpflichten sowie bei Fort- und Ausbildung bei Notwendigkeit über die gleitende Arbeistzeit hinaus eine flexible Gestaltung der Arbeitszeit erm?glicht.
 

?berstunden k?nnen im Rahmen der Gleitzeitregelung ausgeglichen werden.

Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind von diesen Rahmenarbeitszeiten nicht betroffen und k?nnen ihre Arbeistzeit noch flexibler gestalten.
 

Telearbeit ist m?glich.

Telearbeit ist generell bei solchen Aufgabenfeldern m?glich, bei denen die Anwesenheit vor Ort nicht erforderlich ist. Jeder Mitarbeiter und jede Mitarbeiterin, deren berufliches Aufgabenfeld die Arbeit zuhause zul?sst, kann Telearbeit praktizieren. Voraussetzung ist ein Arbeitszimmer. Bei der Einstellung und auf Personalversammlungen wird auf diese M?glichkeit zus?tzlich hingewiesen. Mehr Informationen und das Antragsformular finden Sie auf den Seiten der Personalabteilung
 

Die Beurlaubung für die Pflege von Kindern oder kranken Angeh?rigen ist jederzeit problemlos m?glich.
 

Eine Reduzierung auf eine Teilzeitbesch?ftigung ist ebenfalls problemlos m?glich.

Teilzeitbesch?ftigungen sind mit allen erdenklichen Anteilen an Vollzeitbesch?ftigungen m?glich.
 

Die ?bernahme von Leitungsstellen in Teilzeit ist m?glich und wird seit langem praktiziert.
 

Weitere Flexibilisierungsma?nahmen werden in der Projektgruppe "Familiengerechte Hochschule" regelm??ig mit Personalabteilung und Personalrat diskutiert. Bisher lie?en sich immer Einzelfalll?sungen finden, die sowohl dem Wunsch nach Flexibilisierung als auch dem Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Rechnung trugen.