Beurlaubung und Anerkennung von Studienleistungen

1. Beurlaubung / Exmatrikulation

F¨¹r die Zeit Ihres Auslandsstudiums k?nnen Sie sich an der Otto-Friedrich-Universit?t Bamberg beurlauben lassen. Die M?glichkeit dazu haben Sie in der Regel f¨¹r bis zu zwei Semester pro Studiengang. N?tig f¨¹r die Beurlaubung ist ein entsprechender Antrag und eine Best?tigung des International Office, dass Sie einen Platz in einem Austausch- oder einem Selbstzahlerprogramm haben. Falls Sie sich privat um einen Studienplatz im Ausland beworben haben, ben?tigen Sie eine Kopie der Zusage der Gasthochschule. 

Den Antrag reichen Sie parallel mit bzw. nach der R¨¹ckmeldung f¨¹r das betreffende Semester, in dem Sie im Ausland studieren werden, bei der Studierendenkanzlei ein. Meistens wird dies f¨¹r das Wintersemester sein. Die Best?tigung des International Office ¨¹ber Ihre Vermittlung an eine unserer Partnerhochschulen liegt der Studierendenkanzlei zu diesem Zeitpunkt dann schon vor. Die Beurlaubung kann immer nur f¨¹r ein Semester ausgesprochen werden. Sollten Sie ein ganzes Jahr ins Ausland gehen, m¨¹ssen Sie mit der R¨¹ckmeldung f¨¹r das zweite Semester - meistens das Sommersemester - erneut einen Antrag auf Beurlaubung bei der Studierendenkanzlei stellen. Hierzu ist nur der Antrag notwendig, da die Best?tigung f¨¹r den Studienplatz an der Gasthochschule dort ja vom vorhergehenden Semester noch vorliegt. Die R¨¹ckmeldung und Beurlaubung f¨¹r das zweite Semester k?nnen Sie schriftlich aus dem Ausland vornehmen.

Durch die Beurlaubung ruht Ihre Immatrikulation an der Universit?t Bamberg und Ihre Fachsemester z?hlen nicht weiter. Es gehen Ihnen somit keine Semester Ihrer Regelstudienzeit verloren. Gehen Sie beispielsweise nach dem vierten Fachsemester ins Ausland, kommen Sie nach Ihrer R¨¹ckkehr ein Jahr sp?ter ins f¨¹nfte Fachsemester. Sollten Sie sich jedoch Studienleistungen aus dem Ausland f¨¹r Ihr Studium in Bamberg anrechnen lassen, k?nnen Sie vom jeweiligen Pr¨¹fungsausschuss im Fachsemester wieder hochgestuft werden. Informationen dazu, ab welchem Umfang an ECTS dies ¨¹blich ist, erhalten Sie vom Pr¨¹fungsausschuss Ihres Studienfaches. Bitte beachten Sie, dass von Ihnen genutzte Urlaubssemester im Falle einer Hochstufung dennoch als in Anspruch genommen gelten. Falls Sie vers?umen, sich beurlauben zu lassen, z?hlen Ihre Fachsemester weiter, egal ob Ihnen sp?ter Studienleistungen aus dem Ausland angerechnet werden oder nicht. Eine nachtr?gliche Beurlaubung ist nicht m?glich.

Eine Exmatrikulation w?hrend Ihres Auslandsstudiums ist ¨¹brigens nicht m?glich, da nur in Bamberg immatrikulierte Studierende an einem unserer Auslandsstudienprogramme teilnehmen d¨¹rfen.

Weiterhin erlischt durch eine Exmatrikulation Ihr Anspruch auf die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung f¨¹r Studierende, in der Sie bei einer Beurlaubung weiter Mitglied bleiben. Durch die Europ?ische Auslandskrankenversichertenkarte (EHIC), die Sie von Ihrer Krankenkasse erhalten, sind Sie dann in allen Europ?ischen L?ndern, mit denen Sozialversicherungsabkommen bestehen, auch w?hrend Ihres Auslandsstudiums krankenversichert. Studierende, die privat versichert sind, m¨¹ssen die f¨¹r sie w?hrend eines Auslandsstudiums geltenden Bestimmungen mit ihrer Versicherungsgesellschaft abkl?ren.

2. Anerkennung von Studienleistungen aus dem Ausland

Zust?ndig f¨¹r die Anrechnung ist nicht das International Office, sondern jeweils eine der entsprechenden Fachvertreterinnen oder einer der entsprechenden Fachvertreter der Universit?t Bamberg. Wenn Sie eine Anrechnung von Leistungen aus dem Ausland planen, sollten Sie auf alle F?lle noch vor Ihrer Abreise mit den jeweiligen Bamberger Dozentinnen oder Dozenten 188betÑÇÖÞÌåÓý±¸ÓÃ_188ÌåÓýƽ̨-Ͷע*¹ÙÍø aufnehmen und sich Hinweise f¨¹r Ihre Kurswahl im Ausland holen. Besorgen Sie sich hierzu Materialien ¨¹ber Ihre zuk¨¹nftige Gasthochschule in der Bibliothek des International Office oder ¨¹ber das Internet. Oft werden Sie dann mit den Bamberger Fachvertreterinnen oder Fachvertretern bereits richtige Studienpl?ne aufstellen k?nnen und entsprechende Learning Agreements / Anerkennungsvereinbarungen abschlie?en. Zumindest aber werden Sie Hinweise erhalten, welche Arten von Kursen Sie im Ausland belegen sollten und aus welchen Studienjahren. Die Einstufung f¨¹r Kurse liegt immer im Ermessen der Gasthochschule. Bitte erwarten Sie daher nicht, dass Sie als Bamberger Bachelor-Studierende oder -Studierender im Ausland f¨¹r Masterkurse zugelassen werden. Bitte beachten Sie au?erdem, dass f¨¹r Sprachkurse, welche nicht Bestandteil des jeweiligen Studiengangs an der Gasthochschule sind, Geb¨¹hren anfallen k?nnen. Informationen dazu finden Sie auf den Internetseiten der Partneruniversit?ten und in den Erfahrungsberichten.

Wenn Sie sich nach Ihrer R¨¹ckkehr aus dem Ausland wieder bei Ihren Bamberger Dozentinnen oder Dozenten melden, ist es wichtig, dass Sie eine m?glichst umfassende Dokumentation ¨¹ber die von Ihnen im Ausland absolvierten Kurse vorlegen k?nnen. Von Bedeutung sind vor allem Kursinhalte, Dauer, Art der Pr¨¹fungen und Noten.

Waren Sie w?hrend Ihrer Auslandssemester an der Universit?t Bamberg beurlaubt und erhalten anschlie?end Studienleistungen aus dem Ausland anerkannt, ist es m?glich, dass Ihnen wieder entsprechende Fachsemester angerechnet werden (s. oben). Wichtig f¨¹r Sie ist: Das nachtr?gliche Hochstufen der Fachsemester geschieht nur, wenn Ihnen tats?chlich auch Studienleistungen anerkannt werden. Es ist also auf durchaus ratsam, sich f¨¹r den Zeitraum des Auslandsstudiums vorher beurlauben zu lassen. Dies gilt auch, wenn Sie mit Dozentinnen oder Dozenten Learning Agreements / Anerkennungsvereinbarungen abgeschlossen haben. Solche Vereinbarungen sind nur eine Absichtserkl?rung. Die tats?chliche Anerkennung findet immer erst nach Ihrer R¨¹ckkehr aus dem Ausland statt, wenn Sie die Zeugnisse ¨¹ber Ihre bestandenen Pr¨¹fungen bei den entsprechenden Dozent:innen bzw. dem Pr¨¹fungsausschuss einreichen. Sollten Sie aber wegen Krankheit an Pr¨¹fungen im Ausland nicht teilnehmen k?nnen oder aber schlicht und einfach Pr¨¹fungen nicht bestehen, ist nat¨¹rlich auch ihr Learning Agreement wertlos. Eine nachtr?gliche Beurlaubung in Bamberg ist auch in diesen F?llen nicht mehr m?glich. 

Da das International Office an der Anrechnung von Studienleistungen nicht beteiligt ist, wenden Sie sich bei Fragen dazu bitte immer direkt an die zust?ndige Fachvertreterin oder den zust?ndigen Fachvertreter und das f¨¹r Sie zust?ndige Pr¨¹fungsamt.