Exmatrikulation

Durch die Exmatrikulation enden sowohl Ihre Rechte und Pflichten als Studierende als auch die Mitgliedschaft an der Universit?t.

Allgemeine Informationen:

Studierende k?nnen die Exmatrikulation selbst beantragen.

  • mit Wirkung zum Ende des laufenden Semesters (jeweils ab Mitte Dezember bzw. ab Mitte Juni) oder
  • mit sofortiger Wirkung (Antragseingang)

Sofern die Exmatrikulation wegen eines Hochschulwechsels oder einer Unterbrechung des Studiums erfolgen soll, empfiehlt es sich, die Exmatrikulation immer zum Ende eines laufenden Semesters zu beantragen, da hierdurch keine Unterbrechungen hinsichtlich des Versicherungsschutzes bestehen.

Die Exmatrikulation k?nnen Sie schriftlich bei der Studierendenkanzlei beantragen.

Liegen bestimmte Gr¨¹nde vor, kann oder muss die Universit?t im Rahmen des Vollzuges des Art. 94 BayHIG in Verbindung mit der Immatrikulations-R¨¹ckmelde- und Exmatrikulationssatzung der Otto- Friedrich-Universit?t Bamberg die Exmatrikulation vornehmen, wenn

  • ein Immatrikulationshindernis nachtr?glich eintritt (Art. 91 BayHIG),
  • eine nach der Pr¨¹fungsordnung erforderliche Pr¨¹fung endg¨¹ltig nicht bestanden ist,
  • die Zahlung der bei der R¨¹ckmeldung f?lligen Geb¨¹hren und Beitr?ge nicht nachgewiesen wird,
  • eine nach der Meldeverordnung f¨¹r die Krankenversicherung f¨¹r Studierende vorzulegende Versicherungsbescheinigung aus eigenem Verschulden nicht eingereicht wird,
  • auf Grund von Tatsachen feststeht, dass die Immatrikulation oder R¨¹ckmeldung missbr?uchlich erfolgt ist.

In jedem Fall sollten Sie sich eine Exmatrikulationsbescheinigung ausstellen lassen. Mit diesem Dokument k?nnen Sie den Tag der Exmatrikulation nachweisen (z.B. bei der Kindergeldkasse oder bei der Einschreibung an einer anderen Hochschule).

FAQs zur Exmatrikulation

Wie erhalte ich eine Exmatrikulationsbescheinigung?

Um eine Exmatrikulations- und Studienverlaufsbescheinigung zu erhalten, m¨¹ssen Sie diese selbst in der Studierendenkanzlei beantragen.

Bitte reichen Sie dazu einen der beiden Antr?ge auf Exmatrikulation ein.

Sollte Ihr Studium bereits l?ngere Zeit zur¨¹ckliegen, benutzen Sie bitte den Antrag f¨¹r Alumni.

Wenn Sie sich noch nicht f¨¹r das neue Semester zur¨¹ckgemeldet haben, reichen Sie bitte den Antrag auf Exmatrikulation ein. Die Unterlagen k?nnen Sie gerne auch per Email an die Studierendenkanzlei schicken.

Nein.

Wenn Sie r¨¹ckgemeldet sind, ben?tigen wir neben Ihrem Zugangsbescheid f¨¹r das Masterstudium nur noch einen Antrag auf Studiengangwechsel. Damit erfolgt der Wechsel ins Masterstudium. Ihre Matrikelnummer und Ihre Zugangsdaten bleiben weiterhin g¨¹ltig.

Nein.

Studierende werden nach Artikel 94 Absatz 1 des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes zum Ende des Semesters exmatrikuliert, in dem sie die Abschlusspr¨¹fung bestanden haben. F¨¹r weitere R¨¹ckfragen, insbesondere einer etwaigen R¨¹ckerstattung von Semestergeb¨¹hren, wenden Sie sich bitte an die Studierendenkanzlei.

Unabh?ngig davon haben Sie nat¨¹rlich die M?glichkeit, selbst einen Antrag auf Exmatrikulation(148.5 KB) zu stellen.

 

Die R¨¹ckerstattung von Semesterbeitr?gen richtet sich nach den Regelungen der Satzung f¨¹r das Semesterticket des Studierendenwerkes W¨¹rzburg (vom 23. November 2023) und der Grundbeitragssatzung des Studierendenwerkes W¨¹rzburg (vom 31. M?rz 2023).

Ob eine R¨¹ckerstattung zum aktuellen Zeitpunkt m?glich ist, erfragen Sie bitte bei der Studierendenkanzlei.

Wichtig: der Studierendenausweis darf nicht f¨¹r das neue Semester validiert sein.

F¨¹r die Beantragung ben?tigen Sie folgendes:

Gern k?nnen Sie sich das Restguthaben bei funktionierendem Chip an allen Mensa- und Cafeteriakassen bar auszahlen lassen.