Einsichtnahme in die zentralen Klausuren des Wintersemesters 2023/2024:

Zentrale Prüfungen sind die Prüfungsklausuren und Protokolle zu mündlichen Prüfungen des zentralen Prüfungsterminplans (einschlie?lich Modulprüfungen Lehramt).

Die Einsichtnahme findet stets nach Ablauf der Prüfungsphase, also zu Beginn des folgenden Semesters statt. Die genauen Termine werden auf dieser Seite zu Beginn des zentralen Prüfungszeitraums ver?ffentlicht:

Die Einsichtnahme in die Klausuren des WS 2023/2024 wird für alle Studierenden in Gruppen vom 02.05.2024 – 08.05.2024 stattfinden.

Ort der Einsichtnahme: Prüfungsraum Kapellenstra?e 13 (KS 13)

Bitte beachten Sie auch die Aush?nge vor Ort.

Alle Informationen zur Einsichtnahme finden Sie in unserer Mitteilung:
Offizielle Information des Prüfungsamtes zur Einsichtnahme (WS 2023/2024) DEUTSCH/ENGLISH(174.5 KB)

 

WAS KANN ICH TUN, WENN ICH AM TERMIN DER EINSICHTNAHME VERHINDERT BIN?

Es ist m?glich, eine andere Person für Ihre Klausureinsicht zu bevollm?chtigen. Die Vollmacht ist nur mit vor- und rückseitiger Kopie des Studierendenausweises oder des Personalausweises der Ausstellerin/des Ausstellers der Vollmacht sowie originaler Unterschrift gültig (kein Scan!). Von der bzw. dem Bevollm?chtigten wird die Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises (insbesondere Personalausweis, Reisepass) verlangt. Die/der Bevollm?chtigte muss vollj?hrig sein.
Bitte verwenden Sie für die Erteilung einer Vollmacht nachstehendes Formular. Die bevollm?chtigte Person muss dieses im Original zur Einsichtnahme mitbringen.
Vollmacht Klausureinsichtnahme(96.3 KB, 1 Seite)

Sofern es Ihnen nicht m?glich ist, eine andere Person für Ihre Klausureinsicht zu bevollm?chtigen, nehmen Sie bitte per Email 188bet亚洲体育备用_188体育平台-投注*官网 mit dem Prüfungsamt auf (sowi.pruefungen@uni-bamberg.de) - sp?testens bis zu Beginn der Einsichtnahme!

 

Einsichtnahme in dezentrale Prüfungen

Bitte wenden Sie sich hier an den prüfungsstellenden Lehrstuhl.

 

Einsichtnahme in Gutachten von Abschlussarbeiten (nicht für Lehramtsstudierende)

Die Einsichtnahme in Gutachten von Abschlussarbeiten ist

- w?hrend der ?ffnungszeiten im Prüfungsamt (unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments)

- oder digital auf schriftlichen Antrag m?glich:

Bitte füllen Sie hierfür das Formular ?Erkl?rung zur Einsicht in Gutachten von Abschlussarbeiten“(150.0 KB, 1 Seite) aus, unterschreiben Sie es pers?nlich und senden Sie dieses per Post an:

Otto-Friedrich-Universit?t Bamberg

- Prüfungsamt -

Kapuzinerstra?e 16

96047 Bamberg

Beachten Sie bitte, dass wir das Formular zwingend im Original ben?tigen. Antr?ge, die per Fax, E-Mail, als Scan oder Kopie eingehen, erfüllen diese Voraussetzung nicht und k?nnen nicht bearbeitet werden.

Sobald uns das Formular vorliegt, senden wir Ihnen das Gutachten in digitaler Form an Ihre stud-Email-Adresse. Sollte diese Email-Adresse nicht mehr erreichbar sein, teilen Sie uns bitte Ihre aktuelle Email-Adresse im Formular mit.

 

Einsichtnahme in Staatsexamensklausuren
für Studierende des Lehramts (Erste Staatsprüfung)