Urheberrecht und Vertr?ge

Bei einer Ver?ffentlichung im Forschungsinformationssystem der Universit?t Bamberg müssen Sie das Urheberrecht beachten. Sobald Sie nicht nur bibliografische Daten ins FIS eintragen, sondern auch Volltexte ver?ffentlichen m?chten, werden Sie daher gebeten, eine Lizenz und einen Vertrag auszuw?hlen.

Für eine Zweitver?ffentlichung (wenn Sie z. B. bereits bei einem Verlag publiziert haben und Ihre Publikation nun zus?tzlich im Forschungsinformationssystem ver?ffentlichen m?chten) beachten Sie bitte Ihren Verlagsvertrag. Sie k?nnen nur eine Lizenz vergeben, die kompatibel zu diesem Vertrag ist. Berücksichtigen Sie dies m?glichst schon bei der Entscheidung, wo Sie publizieren m?chten! G?ngige Regelungen der Verlage für Zweitver?ffentlichungen finden Sie in der SHERPA/RoMEO-Liste.

Einr?umung von Nutzungsrechten/Ver?ffentlichungsvertrag

Die Einr?umung von Nutzungsrechten/der Ver?ffentlichungsvertrag regelt das Rechtsverh?ltnis zwischen Ihnen als Verfasserin oder Verfasser und der Otto-Friedrich-Universit?t Bamberg, handelnd für diese die Universit?tsbibliothek Bamberg als Verleger. Ihr Dokument kann erst ver?ffentlicht (d.h. im FIS freigeschaltet) werden, nachdem das entsprechende unterschriebene Formular bei der Universit?tsbibliothek vorliegt. Bei einer reinen Titelmeldung für die Universit?tsbibliografie (ohne Volltext) ist kein Formular notwendig.

Die folgenden Einr?umungen von Nutzunsrechten beziehungsweise der UBP-Vertrag werden Ihnen bei den Dokumenttypen Buch (Monografie), Dissertation, Habilitation, Bachelor-Arbeit / Master-Arbeit / Abschlussarbeit zur Auswahl angeboten:

Bitte drucken Sie die Formulare aus und geben ihn in einer beliebigen Teilbibliothek zu H?nden der Abteilung Forschungs- und Publikationsservices ab oder senden Sie ihn per Post an folgende Adresse:

Universit?tsbibliothek Bamberg
- Forschungs- und Publikationsservices -
Postfach 2705
96018 Bamberg.

Lizenzen

Lizenzen regeln die Nutzungsrechte für Ihre Publikation. Damit legen Sie fest, wer Ihre Publikation unter welchen Bedingungen weiter verbreiten, ver?ndern oder in sonstiger Weise verwerten darf. Für Erstver?ffentlichungen nach Open-Access-Prinzipien empfehlen wir die Creative-Commons-Lizenz CC BY.

Unabh?ngig davon, welche Lizenz Sie w?hlen, liegt das Urheberrecht Ihrer Publikation bei Ihnen. Es ist unver?u?erlich und kann nur durch Erbe an Dritte übertragen werden (§ 29 UrhG). Als Urheber k?nnen Sie entscheiden, ob Ihr Werk überhaupt ver?ffentlicht werden soll und wer es zu welchen Bedingungen nutzen darf.

Das Urheberrecht ist auch Grundlage für die Vergütungen der VG Wort. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Creative-Commons-Lizenzen

Eine CC-Lizenz (Creative-Commons-Lizenz) für eine Publikation erm?glicht Ihnen festzulegen, wie Ihre Publikation verbreitet und genutzt werden darf. Sie k?nnen den Nutzerinnen und Nutzern Ihrer Publikation weitaus differenzierter Rechte einr?umen, als das Urheberrechtsgesetz es vorsieht. Die Schranken des Urheberrechtsgesetzes, z. B. das Zitatrecht, gelten weiterhin unabh?ngig von der Lizenz, unter der das Werk steht.

CC-Lizenzen kommen international und standardisiert zum Einsatz, um Barrieren für die Wissensverbreitung im Forschungs- und Kulturbereich abzubauen. Die Vergabe einer CC-Lizenz erm?glicht Rechtssicherheit – sowohl für Publizierende als auch für Nutzende. Insbesondere für Open-Access-Publikationen wird damit eine optimale Zug?nglichkeit und Verbreitung erreicht. Als open-access-kompatible CC-Lizenzen gelten jedoch lediglich die Lizenzen CC BY und CC BY-SA. Die anderen CC-Lizenzen schr?nken die Open-Access-Prinzipien ein.

Wenn Sie eine CC-Lizenz für Ihre Publikation vergeben m?chten, sollten Sie überlegen, was für Sie im Vordergrund steht, z. B. eine m?glichst gro?e Verbreitung, intensive Nachnutzung oder Schutz vor kommerzieller Nutzung. Beachten Sie allerdings hinsichtlich der nichtkommerziellen Nutzung, dass Sie mit dieser Wahl ggf. die Sichtbarkeit Ihres Dokuments einschr?nken. Diese Regelung betrifft auch Anbieter von Suchmaschinen und Ressource Discovery Systemen. Au?erdem kann Ihr Werks nicht in nichtkommerziellen Angeboten aufgenommen werden, wenn dort eine freizügigere Lizenz Anwendung findet (z. B. in Wikipedia mit der Lizenz CC BY-SA als Standard). Ebenso ist keine Nutzung in wissenschaftlichen Blogs m?glich, wenn diese Werbung enthalten.

Deutsches Urheberrecht

Das deutsche Urheberrecht gilt als ?strengste Lizenz". Die gesetzlich erlaubten Nutzungen sind in den Paragraphen 44a-63a UrhG festgelegt. Dazu geh?ren:

  • Nutzung zum Zwecke des Zitats (§51 UrhG),
  • Nutzung zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch (§53 UrhG), u.a. bei Vervielf?ltigungen (z.B. Kopien und Ausdrucken), wenn es sich um kleine Teile eines erschienenen Werkes oder um einzelne Beitr?ge handelt, die in Zeitungen oder Zeitschriften erschienen sind,
  • Nutzung für Unterricht, Wissenschaft und Institutionen unter bestimmten Bedingungen (§§60a-h UrhG).

Alle weiteren Nutzungsarten z.B. Bearbeitungen, kommerzielle Nutzungen, ?ffentliche Wiedergabe, Vervielf?ltigungen und Verbreitungen sind nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Urhebers gestattet.