Das Promotionsstudium im Bereich Orientalistik

Allgemeines

An der Universit?t Bamberg kann in den orientalistischen F?chern promoviert und der Grad des "Dr. phil." erworben werden. Das ist auf der Basis sowohl von Magister- und Diplomabschlüssen als auch von Masterabschlüssen m?glich.

Voraussetzungen

Die Einschreibung in einen Promotionsstudiengang der Universit?t Bamberg setzt einen ersten Studienabschluss mit mindestens der Gesamtnote "gut" (oder einem gleichwertigen Pr?dikat einer ausl?ndischen Hochschule) und eine schriftliche Betreuungszusage des zust?ndigen Dozenten voraus. Deshalb müssen Interessenten, bevor sie sich für ein Promotionsstudium immatrikulieren, mit dem Hochschullehrer, bei dem sie zu promovieren wünschen, 188bet亚洲体育备用_188体育平台-投注*官网 aufnehmen. In einem ausführlichen Beratungsgespr?ch kann dann gekl?rt werden, ob die Grundlagen für die Erteilung einer Betreuungszusage gegeben sind.

Bei Doktoranden aus dem Ausland muss au?erdem vor der Einschreibung ein Zulassungsantrag gestellt und positiv beschieden sein. Das ist j?hrlich zu zwei Bewerbungsterminen m?glich: zum 10. Januar und zum 10. Juli. Bei Studierenden aus dem nicht-deutschsprachigen Ausland ist zus?tzlich das Bestehen einer deutschen Sprachprüfung erforderlich. Die Formulare für den Zulassungsantrag, Auskunft über die Sprachprüfung und alle weiteren Auskünfte erhalten Interessenten beim Akademischen Auslandsamt der Universit?t.

Hinweise

Bitte besorgen Sie sich gleich bei Beginn des Promotionsstudiums den Infoflyer für DoktorandInnen, der im Dekanat der Fakult?t erh?ltlich ist und zu der auch ein Link auf der Website des Promotionsausschusses führt. Sie gibt Ihnen Auskunft über die Formalit?ten, die Sie für die Zulassung zur Promotion und die sp?tere Zulassung zur mündlichen Doktorprüfung abwickeln müssen. Bitte beachten Sie, dass ein Teil dieser Formalit?ten bereits bei Aufnahme des Promotionsstudiums und nicht erst bei Einreichung der Dissertation durchzuführen ist. Einige der Formalit?ten sind nur in bestimmten Sonderf?llen n?tig, zum Beispiel wenn für die Promotion ein Fachwechsel beabsichtigt ist oder bei aus dem Ausland kommenden Doktoranden, bei denen die Anerkennung ihrer an der Herkunftsuniversit?t erbrachten Studienleistungen und gegebenenfalls noch zu erfüllende Auflagen (zum Beispiel in Form von zus?tzlich zu erwerbenden Seminarscheinen) vom Promotionsausschuss beschlossen werden müssen. In solchen Sonderf?llen ist ein Antrag an den Promotionsausschuss zu stellen. Kommen Sie bitte bei Beginn Ihrer Arbeit an der Dissertation zu einem Beratungsgespr?ch mit dem Hochschullehrer, der Sie betreut, damit festgestellt werden kann, ob bei Ihnen ein solcher Sonderfall vorliegt. Gegebenenfalls hilft Ihnen Ihr Betreuer gern bei der Antragstellung.

Machen Sie sich bitte gleich bei Aufnahme Ihres Promotionsstudiums mit der aktuellen Promotionsordnung vertraut.