Aush?nge und Auslagen in Universit?tsgeb?uden

Wer darf Aush?nge und Auslagen platzieren?

Ausführliche Aushang-Richtlinien unter
www.uni-bamberg.de/justitiariat/  >> Liegenschaften

An allen Standorten der Universit?t Bamberg stehen zentral verwaltete Fl?chen für Aush?nge und Auslagen zur Verfügung. Die dafür verantwortliche Einrichtung ist das Dezernat Innere Angelegenheiten & Zentrale Aufgaben (Z/IZA).

Die Nutzung dieser Fl?chen ist nur Mitgliedern der Universit?t gestattet. In Ausnahmef?llen dürfen auch Anbieter aus dem kirchlichen, karitativen oder kulturellen Bereich Aush?nge und Auslagen platzieren.

An den Standorten An der Weberei 5 und Feldkirchenstra?e 21 befinden sich zus?tzliche zentral verwaltete Fl?chen für Aush?nge und Auslagen von Hochschulnahen Gruppen.

Kommerziellen Anbietern k?nnen grunds?tzlich keine Aushangfl?chen zur Verfügung gestellt werden.

Wer genehmigt Aush?nge und Auslagen?

Jeder Aushang und jede Auslage ist dem Dezernat Innere Angelegenheiten & Zentrale Aufgaben (Z/IZA) zur Genehmigung vorzulegen. Das Dezernat genehmigt Aush?nge und Auslagen grunds?tzlich befristet.

Ansprechpersonen

Susanne Pornschlegel, 0951/863-1479
Monika Greve, 0951/863-1203

E-Mail: zentrale-aufgaben(at)uni-bamberg.de