Informationen zur Erstellung und Einreichung von Wahlvorschl?gen

Die Formulare für die Erstellung und Einreichung von Wahlvorschl?gen finden sich auf der Seite des jeweiligen Wahljahres (aktuell 2024). Dazu geh?ren

  • das Wahlvorschlagsformular,
  • die Einverst?ndniserkl?rung zur Kandidatur sowie
  • die Unterstützungserkl?rung zum Wahlvorschlag.

Bis zum Ende der Einreichungsfrist für die Wahlvorschl?ge müssen für jeden Wahlvorschlag sowohl die Kandidierendenliste als auch die Unterstützungsunterschriften sowie die Einverst?ndniserkl?rungen der Kandidierenden in Schriftform beim Wahlamt eingegangen sein.

Dem Wahlvorschlag soll eine kurz gefasste Gesamtbezeichnung (= Listenname) gegeben werden.

Nachfolgend finden Sie detailliertere Informationen zu einzelnen Elementen und Aspekten eines Wahlvorschlags.

Angaben zu den Kandidierenden

Neben Namen und Vornamen der Bewerbenden muss die Kandidierendenliste

  • bei Besch?ftigten die Amts- oder Berufsbezeichnung sowie die Stelle, an der sie t?tig sind,
  • bei Studierenden die Fakult?t, der sie angeh?ren,

enthalten. Zus?tzlich muss, soweit es zur eindeutigen Kennzeichnung von Bewerbenden erforderlich ist, das Geburtsdatum angegeben werden und kann die Zugeh?rigkeit zu einer Vereinigung von Mitgliedern der Hochschulen im Freistaat Bayern sowie bei Studierenden das Studienfach genannt werden. Weitere Angaben sind unzul?ssig.

Ein eventueller Rufname ist so auf der Kandidierendenliste anzugeben, wie er auch auf den Stimmzetteln erscheinen soll.

Trans- und intergeschlechtliche Bewerbende k?nnen anstelle ihres beim Standesamt eingetragenen Vornamens ihren im Alltag gebrauchten Vornamen zur Kandidatur verwenden. Erforderlich dafür sind die Vorlage eines Erg?nzungsausweises der Deutschen Gesellschaft für Transidentit?t und Intersexualit?t (dgti) sowie ein entsprechender schriftlicher Antrag.

Die jeweiligen Grenzen für die Anzahl an Kandidierenden finden sich nachstehend unter "H?chstzahlen für Bewerbende eines Wahlvorschlags".

H?chstzahlen für Bewerbende eines Wahlvorschlags

Gremium

Anzahl der zu w?hlenden PersonenH?chstzahl an Bewerbenden
Senat6 Vertretungspersonen der hauptberuflichen Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer18
 1 Vertretungsperson der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Promovierende5
 1 Vertretungsperson der wissenschafts- und kunststützenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 3
 2 Vertretungspersonen der Studierenden6

Fakult?tsr?te

6 Vertretungspersonen der hauptberuflichen Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer

18

 2 Vertretungspersonen der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Promovierenden10
 1 Vertretungsperson der wissenschafts- und kunststützenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter3
 2 Vertretungspersonen der Studierenden 
 ? Fakult?t 188bet亚洲体育备用_188体育平台-投注*官网 Kulturwissenschaften (Fachschaftsvertretung: 9 Mitglieder)18
 ? Fakult?t Sozial- und Wirtschaftswissenschaften (Fachschaftsvertretung: 8 Mitglieder)16
 ? Fakult?t 188bet亚洲体育备用_188体育平台-投注*官网 (Fachschaftsvertretung: 7 Mitglieder)14
 ? Fakult?t Wirtschaftsinformatik und Angewandte Informatik (Fachschaftsvertretung: 7 Mitglieder)14
Studierendenparlament17 aus der Gesamtheit der Studierenden unmittelbar gew?hlte Vertretungspersonen51

Einverst?ndniserkl?rung zur Kandidatur

Bewerbende müssen ihr Einverst?ndnis mit einer Kandidatur schriftlich und durch eigenh?ndige Unterschrift erkl?ren. In diese Einverst?nd?niserkl?rung ist eine Adresse, unter der die Bewerbenden im Fall der Wahl zuverl?ssig erreicht werden k?nnen, einzutragen; bei Studierenden muss diese Adresse zudem in den Onlinediensten der Studierendenkanzlei als Postanschrift angegeben sein.

Unterstützung eines Wahlvorschlags

Wahlvorschl?ge für Senat oder Studierendenparlament müssen von mindestens zehn, Wahlvorschl?ge für Fakult?tsr?te von mindestens fünf Wahlberechtigten unterstützt werden (= Vorschlagende). Die Vorschlagenden müssen bei der Unterzeichnung eines Wahlvorschlags neben ihrem Namen und Vornamen

  • als Besch?ftigte ihre Amts- oder Berufsbezeichnung sowie die Stelle, an der sie t?tig sind,
  • als Studierende ihre Fakult?tszugeh?rigkeit

angeben. Zus?tzlich muss, soweit es zur eindeutigen Kennzeichnung von Vorschlagenden erforderlich ist, das Geburtsdatum angegeben und kann die Zugeh?rigkeit zu einer Vereinigung von Mitgliedern der Hochschulen im Freistaat Bayern genannt werden. Die Unterstützenden müssen den Wahlvorschlag jeweils eigenh?ndig unterzeichnen. Wenn Unterstützende bereits unterschrieben haben, darf die Kandidierendenliste nicht mehr ver?ndert werden.

Sollte es Unterstützenden nicht m?glich sein, ihre Unterschrift direkt auf dem Wahlvorschlag zu leisten, k?nnen sie diese alternativ auch mithilfe der Unterstützungserkl?rung einreichen. Auf dem Formular sind die Bewerbenden des jeweiligen Wahlvorschlags vollst?ndig aufzuführen.

Auf dem Wahlvorschlagsformular soll auch angegeben werden, wer von den Unterzeichnenden zur Vertretung des Wahlvorschlags gegenüber den Wahlorganen (Wahlleiterin, Wahlausschuss) und zur Entgegennahme von Erkl?rungen und Entscheidungen der Wahlorgane berechtigt ist. Fehlt diese Angabe, gilt die Person als berechtigt, die an erster Stelle unterzeichnet hat.

Grenzen hinsichtlich Kandidatur und Unterstützung

Bewerbende sowie Unterstützende dürfen pro Kollegialorgan (Senat, Fakult?tsrat, Studierendenparlament) lediglich in einem Wahlvorschlag auftreten. Dabei k?nnen sie aber gleichzeitig als Bewerbende und Unterstützende fungieren.

Für den Fakult?tsrat kann nur kandidieren bzw. unterstützen, wer der jeweiligen Fakult?t angeh?rt. Bei Besch?ftigten ist folglich eine T?tigkeit in der entsprechenden Fakult?t erforderlich, bei Studierenden eine Immatrikulation.
Wahlvorschl?ge für den Senat und das Studierendenparlament k?nnen fakult?tsübergreifend zur Kandidatur genutzt bzw. unterstützt werden.