Verlust und Defekt des Studierenausweises (Chipkarte)
Verlust des Studierendenausweises
Sollten Sie feststellen, dass Sie Ihren Studierendenausweis verloren haben, ist der Verlust unverz¨¹glich zu melden.
Zur Verlustmeldung und Sperrung Ihres Studierenausweises finden Sie Informationen auf den Internetseiten zum Studierendenausweis unter dem Servicepunkt: "Meine Chipkarte ist weg. Was nun?"
Die Ausstellung einer Ersatzkarte ist geb¨¹hrenpflichtig und erfolgt in der Studierendenkanzlei. Bitte bringen Sie hierzu Ihren Personalausweis mit.
Die zu entrichtende Geb¨¹hr in H?he von 10 Euro, k?nnen Sie vor Ort in der Studierendenkanzlei per EC- und Kreditkarte bezahlen.
F¨¹r den Fall, dass Sie Ihren verlorenen Studierendenausweis nach Erstellung einer Ersatzkarte wiederfinden, beachten Sie bitte, dass dieser gesperrt und nicht funktionsf?hig ist. F¨¹r die Auszahlung etwaigen Guthabens wenden Sie sich bitte an das Studierendenwerk W¨¹rzburg.
Defekter Studierendenausweis (Chipkarte)
Sollte Ihre Chipkarte defekt sein, k?nnen Sie gern in der Studierendenkanzlei eine neue Karte beantragen. Es w?re sch?n, wenn Sie vorab dieses Formular(245.8 KB, 2 Seiten) ausf¨¹llen k?nnten. Es erfolgt unsererseits eine Pr¨¹fung, ob eine sachgem??e Benutzung (sorgsamer Umgang) der Chipkarte vorliegt oder nicht.
Wenn Sie Ihre Chipkarte sachgem?? benutzt haben, kann Ihnen kostenfrei eine Ersatzkarte erstellt und direkt ausgeh?ndigt werden.
Wird die Chipkarte durch unsachgem??en Umgang unbrauchbar, ist die Ausstellung einer Ersatzkarte kostenpflichtig. Die Geb¨¹hr in H?he von 10 Euro k?nnen Sie vor Ort in der der Studierendenkanzlei per EC- und Kreditkarte bezahlen.
Weitere Informationen zum Studierendenausweis (Funktion, Kartentechnik, Aufladen und Validierung, Datenschutz, Sicherheit und Umgang usw.) finden Sie hier.