Studiengangswechsel

Wenn Sie bereits an der Universit?t Bamberg eingeschrieben sind, im kommenden Semester Betriebswirtschaftslehre, Internationale Betriebswirtschaft, Finance & Accounting, Value Chain Management & Business Ecosystems oder Wirtschaftsp?dagogik studieren wollen und anzurechnende Studien- und Prüfungsleistungen, , Praktikumsleistungen sowie Studienzeiten erbracht haben oder im laufenden Semester erbringen werden, stellen Sie beim Prüfungsausschuss einen Anrechnungsantrag(87.8 KB).

Antr?ge auf Anrechung sind zum frühestm?glichen Zeitpunkt und unverzüglich nach Studienbeginn in Bamberg zu stellen.

Für Antr?ge sind die aktuellen Formulare zu verwenden (siehe oben).

Umfang der anrechenbaren Leistungen

In den Bachelor- und Masterstudieng?ngen k?nnen ?quivalente Prüfungsleistungen angerechnet werden.

 

Anrechnungsantrag

Sobald Sie eine offizielle Best?tigung (Zeugnis, Notenbest?tigung oder ?hnliches) der von Ihnen erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen, Praktikumsleistungen sowie Studienzeiten erhalten haben, müssen Sie die anzurechnenden Leistungen unverzüglich beantragen.

Füllen Sie zun?chst den Anrechnungsantrag(87.8 KB) aus.

Das ausgefüllte Formular und eine Kopie Ihrer Nachweise legen Sie den Fachvertretern vor, deren Leistungen Sie anerkennen lassen wollen. Dies entf?llt dann, wenn es sich um Leistungen handelt, die genau so auch Gegenstand Ihres neuen Studiengangs sind. Die Fachvertreter best?tigen schriftlich, dass die Teilprüfungen oder F?cher anerkannt werden k?nnen. Wenn Sie, soweit notwendig, alle Einzelbest?tigungen erhalten haben, reichen Sie den Antrag beim Prüfungsausschuss mit folgenden Unterlagen ein:

  • Anrechnungsantrag
  • Einzelanerkennungen der Fachvertreter (soweit notwendig)
  • Nachweise in Kopie (bei Vorlage der Originaldokumente)

Wenn Sie den Antrag per Post einreichen, sind alle Dokumente in amtlich beglaubigter Kopie beizufügen.

Bei einem Wechsel zum Sommersemester sollte der Antrag bis 31. M?rz und bei einem Wechsel zum Wintersemester bis 30. September gestellt werden.

Die Anrechnungsentscheidung und die Einstufung in das entsprechende Fachsemester wird per E-Mail bekannt gegeben. N?here Informationen finden Sie hier.

Die Umschreibung soll w?hrend der regul?ren Einschreibefrist erfolgen und muss sp?testens am Ende der ersten Woche der Vorlesungszeit des Semesters vorgenommen werden, in dem der Studiengang gewechselt werden soll. N?heres legt die Studierendenkanzlei fest.