Anrechnung von im Ausland erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen

Studien- und Prüfungsleistungen, die im Ausland erbracht wurden, k?nnen angerechnet werden, wenn sie nach Inhalt und Prüfungsanforderungen mit den Anforderungen des jeweiligen Studienganges gleichwertig sind.

Antr?ge auf Anrechung sind zum frühestm?glichen Zeitpunkt und unverzüglich nach Ende des Auslandsaufenthaltes zu stellen.

Für Antr?ge sind die aktuellen Formulare zu verwenden.

Learning Agreements

Voraussetzung für die Anrechnung von Auslandsstudienleistungen ist grunds?tzlich ein Learning Agreement(166.3 KB), das mit dem jeweiligen Fachvertreter der Universit?t Bamberg vor Beginn des Auslandsaufenthalts abzuschlie?en ist. Jede nachtr?gliche ?nderung eines Learning Agreements ist mit dem Fachvertreter abzustimmen und muss von ihm best?tigt werden.

Modulgruppen?quivalenz (ab PO 2015)(83.7 KB)

Anrechnungsantrag

Sobald Sie von Ihrer ausl?ndischen Hochschule eine offizielle Best?tigung (Zeugnis, Notenbest?tigung, Transcript oder ?hnliches) der von Ihnen erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen erhalten haben, müssen Sie die anzurechnenden Leistungen unverzüglich beantragen.

Füllen Sie zun?chst den Anrechnungsantrag(87.8 KB) aus.

Das ausgefüllte Formular und eine Kopie Ihrer Auslandsnachweise legen Sie den Fachvertretern vor, mit denen Sie Learning Agreements abgeschlossen hatten. Die Fachvertreter best?tigen schriftlich, dass die Teilprüfungen oder F?cher anerkannt werden k?nnen. Wenn Sie alle Einzelbest?tigungen erhalten haben, reichen Sie den Antrag beim Prüfungsausschuss mit folgenden Unterlagen ein:

  • Anrechnungsantrag
  • Learning Agreements
  • Einzelanerkennungen der Fachvertreter
  • Auslandslandsnachweise in Kopie (bei Vorlage der Originaldokumente)

Wenn Sie den Antrag per Post einreichen, sind alle Dokumente in amtlich beglaubigter Kopie beizufügen.