Bescheinigung zur Vorlage beim BAf?G-Amt

Das BAf?G-Amt verlangt in der Regel zum Ende des vierten Semesters (oder auch zu anderen Zeitpunkten) eine Bescheinigung über den ordnungsgem??en Verlauf des Studiums. Zust?ndig ist für die Romanistik Prof. Dr. Martin Haase.

Bitte geben Sie dazu im Sekretariat des Lehrstuhls (Raum U5/01.08) die folgenden Unterlagen ab oder schicken Sie sie per E-Mail:

  • das vollst?ndig ausgefüllte Formular des BAf?G-Amtes. Vermerken Sie dort auch die Semesterzahl und das Datum, zu dem das fragliche Semester abgeschlossen ist (in der unteren H?lfte des Formulars, die Sie ansonsten nicht ausfüllen),
  • einen Nachweis über Ihre Studienleistungen. In der Regel ist das ein verifizierbarer FlexNow-Ausdruck (pdf, in Sonderf?llen auch andere Bescheinigungen). Beachten Sie dabei Folgendes: Alle bereits erbrachten oder noch ausstehenden Leistungen müssen ersichtlich sein (vollst?ndiges pdf). Bitte fügen Sie (sofern vorhanden) auch die Kategorien ?Abschlüsse“, ?Semesterübersicht“ und ?Lehrveranstaltungen“ hinzu. Es muss sich um einen verifizierbaren FlexNow-Ausdruck handeln, der anhand des Passwortes auf dem Ausdruck online überprüft werden kann. 
  • Ihre E-Mail-Adresse für Rückfragen.

Der BAf?G-Beauftragte prüft und best?tigt Ihre Angaben in der Regel innerhalb von drei Tagen (w?hrend der Vorlesungszeit). Sie erhalten dann Ihr Formular per E-Mail zurück oder k?nnen es im Sekretariat abholen. Wenn Sie einen ausreichend frankierten und an sich adressierten Umschlag (DIN C4) hinterlassen, kann Ihnen die Bescheinigung auch auf Papier zugeschickt werden.

Eine Best?tigung kann nur dann ausgestellt werden, wenn Sie die bis zum aktuellen Semester vom Modulhandbuch vorgesehenen Leistungen erbracht haben. In Basismodulen in der Anfangsphase des Studiums zu erbringende Leistungen müssen bis zum vierten Semester erbracht sein.