Im Ausland erbrachte Leistungen

F¨¹r die Anrechnung und Anerkennung von im Ausland erbrachten Studien- und Pr¨¹fungsleistungen im Masterstudiengang m¨¹ssen Sie zun?chst mit der Fachstudienberatung ein entsprechendes Learning Agreement vereinbaren und dann die Leistungen durch die Auslandskoordination der Fakult?t GuK anrechnen lassen.

Informationen zum Anerkennungsverfahren finden Sie hier.

Wenn Sie Fragen zu den jeweiligen Schritten haben, wenden Sie sich an die Fachstudienberatung oder die Auslandskoordination der Fakult?t GuK.

Am besten Sie nehmen bereits fr¨¹hzeitig 188betÑÇÖÞÌåÓý±¸ÓÃ_188ÌåÓýƽ̨-Ͷע*¹ÙÍø mit der Fachstudienberatung auf, damit keine wichtigen Schritte ¨¹bersehen werden.

Anerkennung von Leistungen f¨¹r den Erweiterungsbereich

M?chten Sie Leistungen in den Erweiterungsbereich einbringen, die nicht ¨¹ber das Pr¨¹fungssystem der Universit?t Bamberg (FlexNow) abgebildet werden k?nnen, m¨¹ssen Sie einen entsprechenden Antrag an den Pr¨¹fungsausschuss stellen. Dies betrifft bspw. Kurse der Virtuellen Hochschule Bayern.

Beachten Sie bitte die Hinweise zur Antragsstellung.(366.5 KB)

Anderweitige Anrechnung von Studienleistungen

M?chten Sie eine Anrechnung von anderen als den oben genannten Studienleistungen beantragen, bspw. im Falle eines Wechsels der Universit?t oder einem Fachwechsel, m¨¹ssen Sie einen entsprechenden Antrag an den Pr¨¹fungsausschuss stellen.

Beachten Sie bitte die Hinweise zur Antragsstellung.(366.5 KB)

Anerkennung von Praktika zur Erf¨¹llung der Zulassungsvoraussetzung

Wurden Sie aufgrund eines fehlenden Praktikums unter Vorbehalt zum Masterstudium zugelassen und m?chten zur Erf¨¹llung der Auflage ein Praktikumszeugnis nachreichen, senden Sie dies bitte als Scan (kein Foto) unter Nennung Ihrer Matrikelnummer an den stellvertretenden Vorsitzenden des Pr¨¹fungsausschusses, Prof. Dr. Carsten W¨¹nsch (carsten.wuensch(at)uni-bamberg.de)


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