F¨¹r Anrechnungen von Studienleistungen gibt es unterschiedliche Anl?sse mit verschiedenen Verfahrensweisen. Nehmen Sie deswegen in allen F?llen zuerst 188betÑÇÖÞÌåÓý±¸ÓÃ_188ÌåÓýƽ̨-Ͷע*¹ÙÍø mit der Fachstudienberatung auf. Schicken Sie dabei einen Nachweis ¨¹ber die entsprechenden Leistungen (Vorlesungsverzeichnis, Scheine, Transcript of Records) sowie ein aktuelles FlexNow-Datenblatt mit.

Es besteht f¨¹r Sie grunds?tzlich keine Pflicht, sich bereits erbrachter Pr¨¹fungsleistungen anerkennen zu lassen. Sie haben die Wahl, welche Leistungen Sie sich anrechnen lassen wollen.

  • Die Anrechnung von Pr¨¹fungsleistungen hat zeitnah zur Einschreibung in den Studiengang Kommunikationswissenschaft zu erfolgen.
  • F¨¹r Studiengangwechsel innerhalb der Universit?t Bamberg ist es in der Regel nicht n?tig, Anerkennungsbest?tigungen einzuholen.
  • F¨¹r Studiengangwechsel von au?erhalb der Universit?t Bamberg m¨¹ssen die bereits erbrachten Leistungen von den jeweiligen Fachvertreterinnen und Fachvertretern best?tigt werden.
  • ?ber die Anerkennung von Studienleistungen entscheidet der Pr¨¹fungsausschuss. Bitte nutzen Sie f¨¹r den Antrag zur Anerkennung von Studienleistungen aus einem Vorstudium diese Anleitung.(95.7 KB) Reichen Sie Ihren Antrag postalisch und per E-Mail bei Prof. Dr. Rudolf St?ber ein.
  • Anerkennung von Studienleistungen aus dem Ausland: Wie dieses Anerkennungs- und Anrechnungsverfahren genau funktioniert, erfahren Sie auf unserer Seite zum Auslandsstudium.

Achtung: Eine Anerkennung von Studienleistungen kann je nach Umfang zu einer Hochstufung der Fachsemesterzahl f¨¹hren.

Sie k?nnen sich f¨¹r das Studium Generale auch Leistungen der Virtuellen Hochschule Bayern (vhb) anrechnen lassen. Dar¨¹ber hinaus k?nnen Sie in diesem Bereich auf Nachfrage auch Veranstaltungen anderer Disziplinen einbringen, die urspr¨¹nglich nicht f¨¹r das Pr¨¹fungsverwaltungssystem FlexNow freigegeben waren. 

Achtung: Auch im Studium Generale muss die Pr¨¹fungsleistung dem Workload in ECTS-Punkten entsprechen. F¨¹r reine Teilnahmescheine akzeptiert das Pr¨¹fungsamt maximal 1 ECTS.

Grunds?tzlich k?nnen Sie sich nach einem Auslandsaufenthalt Studien- und Pr¨¹fungsleistungen anrechnen lassen. Dazu schlie?en Sie bereits vor der Abreise Anerkennungsvereinbarungen mit der Fachstudienberatung ab.

Wie dieses Anerkennungs- und Anrechnungsverfahren genau funktioniert, erfahren Sie auf unseren Seiten zum Auslandsstudium.


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