Die zweij?hrige, überwiegend schulpraktische Ausbildung im Referendariat findet an Seminar- und Einsatzschulen statt und schlie?t mit dem Zweiten Staatsexamen ab. Mit dieser Staatsprüfung werden Sie für die Ausübung eines Lehramts für die jeweilige Schulform bef?higt.
Bei Grund-, Mittel- und Realschulen kann der Vorbereitungsdienst nur zum vollen Schuljahr begonnen werden, w?hrend dies bei Gymnasien und beruflichen Schulen sowohl zum Halbjahr als auch zum regul?ren Schuljahresbeginn m?glich ist.
Das Referendariat: Bedeutende Phase der Lehrerbildung
Das Referendariat stellt als schulpraktische Vorbereitung neben der universit?ren Ausbildung im Rahmen des Lehramtsstudiums (1. Phase) sowie der berufsbegleitenden Fort- und Weiterbildung im aktiven Schuldienst (3. Phase) eine zentrale Phase der Lehrerbildung dar:

Zweites Staatsexamen
Mit dem Zweiten Staatsexamen (Zweite Staatsprüfung) wird das Referendariat abgeschlossen. Es beruht auf der 2. Lehramtsprüfungsordnung (LPO II) "Ordnung der Zweiten Staatsprüfung für ein Lehramt an allgemeinbildenden Schulen". Beurteilt werden v. a. die w?hrend des Vorbereitungsdienstes erworbenen Unterrichts-, Erziehungs-, Beratungs- und Reflexionskompetenzen. Das erfolgreiche Absolvieren der Zweiten Staatsprüfung berechtigt zum ?bertritt in den ordentlichen Schuldienst.
Der Einsatz von Lehramtsanw?rtern und Lehramtsanw?rterinnen erfolgt nach der Zuweisung durch das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst abh?ngig von dienstlichen Notwendigkeiten (z.B. Lehrerbedarf, Seminarstandort und F?cherkombination).