FAQ zur Internen Projektf?rderung

Beachten Sie bitte diese Hinweise und die Hinweise in den Antragsformularen m?glichst genau. Bei der Mehrzahl nicht erfolgreicher Antr?ge liegt nach aller Erfahrung eine ?formal fehlerhafte¡° Antragstellung vor oder die inhaltlichen Ziele sind nicht schl¨¹ssig und allgemein verst?ndlich dargestellt. Bei Fragen zur Antragstellung (zum Beispiel, wenn Sie zum ersten Mal einen Antrag stellen) nehmen Sie bitte fr¨¹hzeitig 188betÑÇÖÞÌåÓý±¸ÓÃ_188ÌåÓýƽ̨-Ͷע*¹ÙÍø zu den Vertreterinnen und Vertretern Ihrer Fakult?t in der FNK auf:

Max. zwei Antragstellende pro Antrag

Antragsberechtigt  sind:

  • Professorinnen und Professoren der Universit?t Bamberg.
  • Habilitierte und promovierte wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die auch aus Studienzusch¨¹ssen finanziert sein k?nnen.
  • Promovierte wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die ihren Antrag allein stellen, ben?tigen die Zustimmung (Unterschrift) des zust?ndigen Professors bzw. der zust?ndigen Professorin auf dem Antragsformular.
  • Nicht promovierte wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Besch?ftigte aus Drittmitteln k?nnen auch als Erstantrag?stellende auftreten, jedoch immer in Kombination mit dem zust?ndigen Professor bzw. der zust?ndigen Professorin. Diese Antr?ge sind mit beiden Unterschriften (Erst- und Zweitantragstellender) einzureichen.
  • Neu: Gefl¨¹chtete Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler k?nnen sich ab dem Haushaltsjahr 2023 um Mittel f¨¹r Vorbereitungsprojekte bewerben. Voraussetzung ist, dass f¨¹r einen derartigen FNK-Antrag ein Kooperationspartner bzw. eine Kooperationspartnerin aus der Universit?t Bamberg feststeht, der bzw. die f¨¹r das Projekt im haushaltsrechtlichen Sinn verantwortlich ist (im Antrag als Mitantragstellender).
  • Neu: Personen aus den a) TRAc Starter Projects und b) TRAc Projects sind ab dem Haushaltsjahr 2023 "Sommerrunde" f¨¹r FNK-Vorbereitungsprojekte antragsberechtigt. Voraussetzung ist die Antragstellung in Kombination
    a) TRAc Starter Projects: mit einem Professor bzw. einer Professorin der Universit?t Bamberg bzw.
    b) TRAc Projects: mit der Leitung der TRAc (Vizepr?sident Forschung bzw. stellvertretende Leitung).
    R¨¹ckfragen hierzu richten Sie bitte an das Graduiertenzentrum Trimberg Research Academy (TRAc).

Die Projektart, f¨¹r die ein Antrag gestellt wird, wird nicht durch die Kommission bestimmt. Die Antragstellenden bestimmen selbst die Projektart und die jeweils angewandten Beurteilungsma?st?be.
Das Projekt sollte f¨¹r einen Zeitraum bis max. 12 Monate kalkuliert werden. Der genaue Abrechnungstermin wird den Antragstellenden im Bewilligungsschreiben genannt.
In Abstimmung auf die Ziele der internen Projektf?rderung (v.a. die F?rderung von Projekten, die der Vorbereitung von Drittmittelprojekten dienen, sowie die Nachwuchsf?rderung) unterscheidet die FNK folgende Projektarten:

  1. Vorbereitungsprojekte (VP): Sie dienen der Vorbereitung und Formulierung eines Drittmittelantrages. Die Fortsetzung eines Vorbereitungsprojekts kann nicht gef?rdert werden.
    Neu: Gefl¨¹chtete Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler k?nnen sich ab dem Haushaltsjahr 2023 um Mittel f¨¹r Vorbereitungsprojekte bewerben. Voraussetzung ist, dass f¨¹r einen derartigen FNK-Antrag ein Kooperationspartner bzw. eine Kooperationspartnerin aus der Universit?t Bamberg feststeht, der bzw. die f¨¹r das Projekt im haushaltsrechtlichen Sinn verantwortlich ist (im Antrag als Mitantragstellender). Dieser betreuende Professor bzw. diese betreuende Professorin muss im Rahmen des Antrags gegen¨¹ber der FNK plausibel darlegen, warum die relevante Person aus ihrer bzw. seiner Sicht als gefl¨¹chtet anzusehen ist und inwiefern das Vorhaben inhaltlich an der Universit?t Bamberg anschlussf?hig ist.
    Evaluation: Benennung des Drittmittelantrags oder des Bewilligungsbescheides.
    F?rderh?chstgrenze: 5.000,- Euro.
  2. Regelprojekte (RP): In Projektform organisierte Vorhaben der Lehrst¨¹hle, Professuren sowie insbes. des wissenschaftlichen Nachwuchses, die aus der Grundausstattung nicht geleistet werden k?nnen. Auch bei Regelprojekten sollen M?glichkeiten der Drittmittelf?rderung f¨¹r dieses Forschungsvorhaben gepr¨¹ft werden. Ein Regelprojekt soll bei einem Folgeantrag (zum gleichen Thema) grunds?tzlich in ein Vorbereitungsprojekt m¨¹nden.
    Evaluation: Benennung des Outputs (Literaturangabe mit ISBN/ISSN oder URL; der Output muss ?ffentlich zug?nglich sein).
    F?rderh?chstgrenze: 2.000,- Euro.
  3. Forschungskolloquien: Der Bezug der Veranstaltung zu  konkreten Forschungsvorhaben muss gegeben sein, z.B. Vorbereitung eines Projekts, begleitende Er?rterung des  Projekts (Zwischenergebnisse und Projektsteuerung),  Diskussion der Ergebnisse eines Projekts. Ein (vorl?ufiges) Programm der Veranstaltung ist beizuf¨¹gen.
    Als selbstverst?ndlich wird vorausgesetzt, dass auch die universit?re ?ffentlichkeit am Forschungskolloquium kostenlos teilnehmen kann. Daher sollen im Antrag Ma?nahmen benannt werden, um die Hochschul?ffentlichkeit einzuladen. Auch eine entsprechende Raumgr??e ist sicherzustellen und wird in der Begutachtung kritisch gepr¨¹ft werden.
    Falls Sie Mittel f¨¹r studentische Hilfskr?fte beantragen, so ist zu beachten, dass diese nicht f¨¹r rein organisatorische T?tigkeiten herangezogen werden d¨¹rfen.
    Wenn f¨¹r ein Kolloquium Gastvortragsmittel beantragt werden, wird erwartet, dass auch eigene Gastvortragsmittel eingesetzt werden und/oder einschl?gige F?rderungsm?glichkeiten externer F?rderer (Ansprechpartner: Dr. Michael Schleinkofer, Leiter Dezernat Forschungsf?rderung & Transfer, App. 1029; E-Mail: forschungsfoerderung.fft(at)uni-bamberg.de) abgekl?rt und der FNK-Antrag im Sinne einer Restfinanzierung auf diese abgestimmt wird.
    Es wird erwartet, dass das Kolloquium in einem zeitlich geb¨¹ndelten Format umgesetzt wird. Einzelne Vortragsveranstaltungen (z.B. einzelne Gastvortr?ge) oder (Ring-)Vorlesungen k?nnen daher nicht gef?rdert werden. Dies gilt auch f¨¹r Pr?sente an Referierende sowie Reisekosten Bamberger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zu Kolloquien in das In- und Ausland.
    Evaluation: Benennung des Outputs bzw. Berichts ¨¹ber das durchgef¨¹hrte Kolloquium in Form von Literaturangabe oder URL (z.B. wird ein Bericht ¨¹ber das durchgef¨¹hrte Kolloquium auf der Homepage als Output gesehen, nicht aber ein Tagungs-Flyer); zus?tzlich ist ein Teilnehmerverzeichnis beizulegen.
    F?rderh?chstgrenze: 1.500,- Euro.
  4. Sondertatbestand Drittmittelprojekte: Wie bisher soll nicht  grunds?tzlich ausgeschlossen werden, dass bereits laufende Drittmittelprojekte zus?tzlich aus Mitteln der Universit?t gef?rdert werden. Die Antragstellung erfolgt formlos. Die Begr¨¹ndung f¨¹r einen Zusatzbedarf wird im Einzelfall gepr¨¹ft.
    F?rderh?chstgrenze: wird im Einzelfall gepr¨¹ft.
  5. Kooperative Projekte und besondere Projektformen (z. B. Forschergruppen, SFB, etc.): Ziel der hochschulinternen Projektf?rderung ist die verst?rkte Einwerbung von Drittmitteln, aber auch die F?rderung von Profilbildung durch interdisziplin?re Kooperation oder Gro?projekte. Alle Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Universit?t sind daher ausdr¨¹cklich eingeladen, solche Projektkooperationen zu realisieren. Eine Antragstellung erfolgt formlos.
    F?rderh?chstgrenze: wird im Einzelfall gepr¨¹ft.
  • Kooperative Forschung: Bereits in fr¨¹heren Verfahren wurden die vom Senat eingerichteten Forschungsschwerpunkte im Verfahren der internen Projektf?rderung dadurch bevorzugt, dass sie (soweit erforderlich und aufgrund der verf¨¹gbaren Mittel m?glich) durch h?here Betr?ge (auch jenseits der F?rderh?chstgrenze) unterst¨¹tzt werden. Auf die Kooperation im Rahmen eines Zentrums oder Forschungsschwerpunkts und die Eingliederung des Projektes in diese Kooperation weisen die Antragstellenden im Antragsformular hin. Dar¨¹ber hinaus legt die Sprecherin bzw. der Sprecher des Zentrums / Forschungsschwerpunkts einen Bericht ¨¹ber die Forschungsaktivit?ten und die Eingliederung der Einzelprojekte in diese vor.
  • Daneben k?nnen auch andere kooperative oder transdisziplin?re Projektantr?ge gemeinsam eingereicht werden, die eine f?rmliche Anerkennung als Forschungsschwerpunkt durch den Senat nicht suchen oder noch nicht gesucht haben. In diesem Fall soll im Antrag (und ggf. erg?nzend in einem formlosen Schreiben) die Struktur des kooperativen Vorhabens dargelegt und gezeigt werden, dass ggf. eine Perspektive f¨¹r die Weiterentwicklung eines Arbeitsgebietes und eine Schwerpunktbildung er?ffnet wird oder die Kooperation z.B. einen guten Zugang zu F?rderungsm?glichkeiten schafft. Sofern die FNK Ansatzpunkte f¨¹r eine solche Perspektive erkennen kann, wird sie diese Entwicklung mit Nachdruck auch im Rahmen der internen Projektf?rderung unterst¨¹tzen.
     
  • Sondertatbestand Gro?projekte: Besondere F?rderung sollen  kooperative Projekte erfahren, die sich zu einem Projektverbund zusammenschlie?en und dadurch umfangreiche  F?rderungsm?glichkeiten erschlie?en (z. B. Forschergruppe, SFB, etc.). F¨¹r diese Vorhaben sollen in Abstimmung mit den beteiligten Forscherinnen und Forschern durch den/die Vizepr?sidenten/in Forschung - im Benehmen mit der FNK - besondere F?rderungsm?glichkeiten au?erhalb des Normalverfahrens er?ffnet werden. Das Verfahren muss im Einzelfall besprochen werden. Daher ist bei diesen Antr?gen vorab eine R¨¹cksprache mit dem Vizepr?sidenten bzw. der Vizepr?sidentin Forschung bzw. mit dem Dezernat Forschungsf?rderung & Transfer n?tig.

Seit dem Haushaltsjahr 2017 steht mit "fres(c)h!" eine weitere F?rderlinie im FNK-Antrags-Portfolio:
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus verschiedenen Disziplinen entwickeln gemeinsam ein herausragendes Forschungsvorhaben mit erkenntnisgewinnender Originalit?t. Der ?fres(c)h!¡°-Antrag soll nach M?glichkeit anschlie?end als Grundlage f¨¹r einen Vorbereitungsprojektantrag dienen, um eine Drittmittelf?higkeit f¨¹r die neuen Ideen zu erreichen.
Bitte beachten Sie die eigenen FAQs f¨¹r diese F?rderlinie.
F?rderh?chstgrenze: 3.000,- Euro.

Neu ab Haushaltsjahr 2022: Bonus bei Gender-Thematik.
Siehe FAQs - Punkt 12.

  • Laufende Qualifikationsarbeiten wie zum Beispiel Master, Promotion (auch: Beitr?ge zu kumulativen Promotionen) k?nnen leider nicht gef?rdert werden. Die Finanzierung von Qualifikationsarbeiten w¨¹rde den ohnehin knappen Rahmen der FNK ¨¹bersteigen. Daher greifen Sie bitte auf andere bestehende F?rderm?glichkeiten zur¨¹ck:
  1. Grunds?tzlich sollte eine regul?re Finanzierung von Qualifikationsarbeiten ¨¹ber den Lehrstuhl bzw. die Professur angestrebt werden.
  2. Promovierende k?nnen vielf?ltige Informationen ¨¹ber speziell f¨¹r sie zugeschnittene F?rderm?glichkeiten von der ?Trimberg Research Academy¡° (TRAc) erhalten. Als Service f¨¹r Promovierende bietet TRAc ?individuelle Beratung aller Promovierenden zu f?cher¨¹bergreifenden und formalen Fragen sowie gezielte Weiterleitung n¨¹tzlicher Informationen zu Workshops, Stipendien, Preisen etc.¡° an.
    Ansprechpersonen: Dr. Marion Hacke, An der Weberei 5, App. 3501, E-Mail:  promotion.trac(at)uni-bamberg.de . WWW: /trac/
  3. Sobald Sie promoviert sind, haben Sie bei einer Reihe von Forschungsf?rderinstitutionen und Stiftungen die M?glichkeit, selbst die Mittel zur Finanzierung Ihres eigenen Forschungsprojekts zu beantragen. In enger Zusammenarbeit helfen Ihnen TRAc und das Dezernat Forschungsf?rderung & Transfer dabei, einen besseren ?berblick ¨¹ber die Finanzierungsm?glichkeiten zu erhalten, die am besten zu Ihrem fachlichen Hintergrund, Ihrer Lebensphase und Ihren Forschungsinteressen passen. Recherchen sind m?glich unter der ELFI-Datenbank oder KISSWIN.de
    Ansprechpersonen:
    Postdoc-Beratung Dr. Martin Rehfeldt und Dr. Antonia Widmer-Leitz, An der Weberei 5, App. 3500, E-Mail: trac(at)uni-bamberg.de;
    Dr. Michael Schleinkofer, Leiter Dezernat Forschungsf?rderung & Transfer, App. 1029, E-Mail: forschungsfoerderung.fft(at)uni-bamberg.de.

    Weiterhin gilt:
    Die Mitarbeit von Studierenden, Promovierenden bzw. Habilitierenden an den hier angef¨¹hrten Projektarten ist (bei Beachtung der ansonsten geltenden Regeln der F?rderung) m?glich. Das Forschungsergebnis des FNK-Projekts muss als eigenst?ndiger Output erkennbar werden. Des Weiteren k?nnen Vorbereitungsprojekte im Rahmen von Habilitationsverfahren gef?rdert werden.
  • Publikationskosten/?bersetzungen/Druckkostenzusch¨¹sse: Wir bitten, auf die F?rderungsm?glichkeiten der DFG, der Thyssen-Stiftung und sonstige F?rderungen zur¨¹ckzugreifen (zu recherchieren zum Beispiel unter der ELFI-Datenbank oder KISSWIN.de. Ansprechperson: Dr. Michael Schleinkofer, Leiter Dezernat Forschungsf?rderung & Transfer, App. 1029, E-Mail: forschungsfoerderung.fft(at)uni-bamberg.de.
  • Reisekosten f¨¹r die aktive Mitwirkung an Tagungen: Hier bestehen f¨¹r den wiss. Nachwuchs gesonderte F?rderungsm?glichkeiten (siehe /forschung/forschungsfoerderung/interne-fnk/reisekostenzuschuesse/ ).
  • Investitionen, Mittel f¨¹r DV-Ger?te, Software, Pr?sente an Referenten
  • Bitte beachten Sie bei der "Projektkalkulation Personal":
    a) Mitantragstellende k?nnen keine Hilfskraft-Mittel f¨¹r sich selbst beantragen.
    b) Hilfskraft-Mittel k?nnen nicht f¨¹r TV-L-Besch?ftigte oder Promovierte beantragt werden.

Da wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter antragsberechtigt sind, k?nnen pro Organisationseinheit nat¨¹rlich mehrere, voneinander unabh?ngige Antr?ge bewilligt werden. Die FNK hat bisher darauf verzichtet, die Zahl der Antr?ge pro Organisationseinheit zu begrenzen.

Der Selbstbericht ist essentiell f¨¹r die Beurteilung eines eingereichten FNK-Antrags:

Antragstellende werden im Formular aufgefordert, ¨¹ber den Bearbeitungsstand ihrer letzten beiden FNK-Projekte (sofern gegeben) Auskunft zu geben, die der FNK noch nicht mittels Selbstbericht berichtet worden sind.  

Es wird gew¨¹nscht, m?glichst innerhalb der Projektart-Kategorie zu bleiben, zum Beispiel: jetzt beantragtes Forschungs?kolloquium --> Bericht ¨¹ber abgeschlossene Forschungskolloquien. Bei Nichtzutreffen ist es aber auch m?glich, ¨¹ber eine andere Projektart-Kategorie (wie z.B. Regelprojekt, Vorbereitungsprojekt) zu berichten (und umgekehrt).

Bei mehreren Antragstellenden gilt: Selbstberichte ¨¹ber fr¨¹here Antragstellungen in derselben personellen Konstellation wie im vorliegenden Antrag sind nicht verpflichtend; Antragstellende k?nnen auch ¨¹ber fr¨¹here Antr?ge berichten, die sie ohne den jetzigen Mitantragsteller bzw. die jetzige Mitantragstellerin durchgef¨¹hrt haben.

Bitte beachten Sie: Selbstberichte sind Teil eines formal vollst?ndigen Antrags. Fehlende Selbstberichte k?nnen zur Ablehnung eines Antrages f¨¹hren!

1. Das aktuelle Antragsgeheft kann, soweit f¨¹r die jeweilige Projektform vorgesehen, als pdf-Formular im Rechner direkt bearbeitet werden. Die Formulare werden im Intranet unter /forschung/forschungsfoerderung/interne-fnk/interne-projektfoerderung/formulare/    zum Herunterladen angeboten.

2. F¨¹llen Sie die Formulare bitte vollst?ndig unter Beachtung der Hinweise zur jeweiligen Projektart aus. Achten Sie dabei besonders auf den "Selbstbericht" sowie - generell - auf eine knappe, allgemein verst?ndliche, schl¨¹ssige inhaltliche Darstellung, auf die Konsistenz von inhaltlichem und methodischem Vorgehen und auf eine klare, vollst?ndige und in sich stimmige Begr¨¹ndung von Zeitplan, Arbeitsschritten und der beantragten Sach- und Personalmittel sowie der Reisekosten.

3. Bitte f¨¹gen Sie dem Antrag keine weiteren Anlagen bei (Ausnahmen: Tagungsprogramm bei Forschungskolloquien; Kostenvoranschlag bei Regel- oder Vorbereitungs?projekten sowie bei "fres(c)h!"-Projekten; pdf bei noch unver?ffentlichtem Output im Rahmen des Selbstberichts). Ein Anschreiben ist ebenfalls nicht erforderlich und kann auch nicht zur Begutachtung des Antrages herangezogen werden.

4. Reichen Sie Ihren vollst?ndigen Antrag zu dem im Anschreiben genannten Zeitpunkt bitte folgenderma?en ein:

  • Schritt 1:
    Senden Sie bitte Ihren vollst?ndig ausgef¨¹llten Antrag VIA E-MAIL (als pdf-Anlage) an die FNK unter der Adresse fnk.fft(at)uni-bamberg.de.
    Es gilt das Eingangsdatum der Mail-Zeitanzeige bei Empfang. Versp?tete Antr?ge k?nnen leider nicht ber¨¹cksichtigt werden. Dies gilt auch f¨¹r Antr?ge, die bis zur Deadline nicht elektronisch eingereicht wurden. - Der eingereichte Antrag gilt als Endversion; nachtr?gliche ?nderungen an Ihrem Antrag sind nicht mehr m?glich.

NEU: Ab sofort kann Ihr FNK-Antrag auch digital unterschrieben eingereicht werden, was wir Ihnen empfehlen. F¨¹r diesen Fall brauchen Sie den folgenden Schritt 2 nicht durchzuf¨¹hren. - Falls Sie den Antrag nicht digital unterschrieben haben, gehen Sie bitte den Schritt 2:
 

  • Schritt 2:
    ZUS?TZLICH senden Sie bitte zeitnah das Titelblatt Ihres Antrages (nicht den kompletten Antrag) mit allen erforderlichen Unterschriften (siehe ?FAQs ¨C Antragsberechtigung¡°) VIA HAUSPOST an die FNK (Hauspostadresse: FNK - ¨¹ber Dezernat Z/FFT Forschungsf?rderung und Transfer). Alternativ k?nnen Sie auch einen Scan des mit allen erforderlichen Unterschriften versehenen Titelblatts an die Adresse fnk.fft(at)uni-bamberg.desenden. Wenn Sie das Titelblatt mit allen erforderlichen Unterschriften von extern per Post senden wollen, gilt die Adresse: An die FNK ¨¹ber Dezernat Z/FFT, 96045 Bamberg.

5. Projekte, die im Rahmen von Zentren oder Forschungsschwerpunkten eingereicht werden, werden durch die Sprecherin bzw. den Sprecher des Zentrums oder Forschungsschwerpunkts koordiniert und gemeinsam zum Abgabetermin (durch die Sprecherin bzw. den Sprecher) vorgelegt. Sie bzw. er legt dar¨¹ber hinaus zum obigen Termin einen Bericht ¨¹ber die Arbeit des Zentrums / Forschungsschwer?punktes bzw. ¨¹ber die eingereichten Antr?ge vor. Bitte beachten Sie dies bei Ihrer Zeitplanung und stimmen Sie sich mit der Sprecherin bzw. dem Sprecher ab.

6. Alle weiteren Erl?uterungen zur Antragstellung finden Sie im Antragsgeheft selbst.

Der Eingang des FNK-Antrages (elektronischer Antrag + mit allen erforderlichen Unterschriften versehenes Deckblatt m¨¹ssen vorliegen) wird dem Haupt-Antragsteller beziehungsweise der Haupt-Antragstellerin per E-Mail best?tigt. In dieser Mail wird auch das Datum der FNK-Sitzung mitgeteilt, in der der FNK-Antrag behandelt wird. Da die Empfehlungen der FNK erst durch die Universit?tsleitung formal beschlossen werden m¨¹ssen, bitten wir Sie, nach Sitzungsdatum noch Wartezeit einzuplanen.

Orientieren Sie sich bitte am folgenden Zeitplan, der stets aktuell vorgehalten wird.

Zeitplan f¨¹r Antr?ge "Haushaltsjahr 2024 - Sommerrunde" (Stand: 30.04.2024):

Ver?ffentlichung der Ausschreibung: 30.04.2024     
Elektronische Einreichung der Antr?ge bis: 28.05.2024, 12:00 Uhr (Bitte orientieren Sie sich betreffend das unterschriebene Titelblatt an der Rubrik "7. Ausf¨¹llen und Einreichen der Formulare", Punkt 4);
Sitzungsdatum FNK: 26.06.2024;
Versand der Bescheide: voraussichtlich Ende Juli/Anfang August (an den Hauptantragsteller bzw. die Hauptantragstellerin)
Laufzeit der bewilligten Projekte: (Laufzeitbeginn: steht noch nicht fest) - Laufzeitende: 30.11.2025.

R¨¹ckfragen in der Sache beantworten Ihnen gern:

1. Die Vertretung Ihrer Fakult?t in der FNK...

GUK: Prof. Dr. Christoph U. Werner (christoph.werner(at)uni-bamberg.de), Tel. 2178;
HUWI: Prof. Dr. Yvonne Anders (yvonne.anders(at)uni-bamberg.de), Tel. 1818; 
SOWI: Prof. Dr. Johannes Marx (johannes.marx(at)uni-bamberg.de), Tel. 2639;
WIAI: Prof. Dr. Thorsten Staake (thorsten.staake(at)uni-bamberg.de), Tel. 2076.

2. ... sowie der FNK-Vorsitzende:
Vizepr?sident Prof. Dr. Thomas Saalfeld (vp.forschung(at)uni-bamberg.de)

Im Bewilligungsschreiben werden den Antragstellenden u.a. bewilligte F?rdersummen sowie das Konto ihres FNK-Projekts mitgeteilt, ¨¹ber welches alle Buchungen abgewickelt werden.

Die zugewiesenen Mittel werden von der Abteilung IV Haushalt (Referat IV/1, Herr Jagemann, Tel. -1063 bzw. Frau Haderlein, Tel. -1092, Mail: sachhaushalt(at)uni-bamberg.de), innerhalb der Titelgruppe 73 bewirtschaftet. Sie sind - unter Beachtung der geltenden Grunds?tze der Internen Forschungsf?rderung - wechselseitig deckungsf?hig.

Konto¨¹berziehungen sind vom Projektleiter bzw. von der Projektleiterin auszugleichen (z.B. Lehrstuhletat TG 73).

Der genaue Abrechnungstermin des bewilligten FNK-Projekts wird den Antragstellenden im Bewilligungsschreiben genannt.

Eine etwaige Verl?ngerung des Mittelvergabezeitraumes ist bei FNK-Projekten nur m?glich, wenn ein diesbez¨¹glicher Antrag (Download unter: /forschung/forschungsfoerderung/interne-fnk/interne-projektfoerderung/formulare) sp?testens 8 Wochen vor Ende der Projektlaufzeit und unter Angabe von nachvollziehbaren Gr¨¹nden bei der FNK (fnk.fft(at)uni-bamberg.de) eingereicht wird. Wenn das Ende der Mittellaufzeit bereits ¨¹berschritten ist, werden Antr?ge auf Verl?ngerung des Mittelvergabezeitraumes nicht mehr zugelassen.

Falls Sie ein bewilligtes FNK-Projekt (z.B. aufgrund von K¨¹rzungen beantragter Mittel) nicht mehr durchf¨¹hren k?nnen, sind die Mittel zur¨¹ckzugeben. In diesem Fall setzen Sie bitte die FNK (fnk.fft(at)uni-bamberg.de) zeitnah dar¨¹ber in Kenntnis.

Die Universit?t Bamberg unterst¨¹tzt das Publizieren in Open-Access-Zeitschriften. N?heres finden Sie unter /ub/forschen-und-publizieren/open-access-publizieren.

Des Weiteren werden die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Universit?t aufgefordert, eine ORCID einzurichten und bei Publikationen und Projektantr?gen stets Ihre ORCID anzugeben. N?heres siehe /ub/forschen-und-publizieren/orcid.

?ber Ihre durchgef¨¹hrten und mit einem Output abgeschlossenen FNK-Projekte berichten Sie immer zu jeder neuen FNK-Antragstellung im ?Selbstbericht¡° (auf den Seiten 2-3 des Antragsformulars; siehe auch unsere FAQs unter Punkt 6). Bitte beachten Sie auch die Hinweise im Bewilligungsbescheid. - Mittelr¨¹ckforderungen und Restmitteleinzug bleiben vorbehalten.

  • Vorbereitungsprojekte, Regelprojekte oder fres?h-Projekte, die sich schwerpunktm??ig mit Themen der Geschlechtergerechtigkeit befassen oder in denen eine Gender-Dimension von zentraler Bedeutung ist, sind willkommen und k?nnen auf Antrag mit einer um 500,- € erh?hten Maximalf?rdersumme unterst¨¹tzt werden.
  • Ab der "Sommerrunde 2024" gilt dies auch f¨¹r Forschungskolloquien, wobei ein Bonus von bis zu 300,- € m?glich ist.

Bei allen Instrumenten der Internen Projektf?rderung soll Voraussetzung f¨¹r die Gew?hrung des Gender-Bonus sein, dass Genderfragen einen Schwerpunkt des Projektes bzw. des Forschungskolloquiums darstellen.