Learning Agreements und Anrechnungen
Wir empfehlen grunds?tzlich allen Studierenden unserer betriebswirtschaftlichen Studieng?nge ein Auslandsstudium mit einem oder zwei Semestern. Für die Bachelorstudierenden IBWL ist ein zweisemestriges Auslandsstudium verpflichtend.
Dabei wird das Absolvieren von Studien- und Prüfungsleistungen an ausl?ndischen Universit?ten von den betriebswirtschaftlichen Lehrstühlen gerne unterstützt. Eine Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen für das Bamberger Prüfungsprogramm setzt allerdings voraus, dass die Gleichwertigkeit der Leistungen gew?hrleistet und geprüft wird.
Bitte denken Sie deshalb daran, vor Antritt Ihres Auslandsstudiums durch den Abschluss von sog. Learning Agreements (LA) sicherzustellen, dass die im Ausland erbrachten Leistungen auch nach Rückkehr für Ihr Studium angerechnet werden k?nnen. Solche LA sind also schriftliche Vereinbarungen mit Prüferinnen bzw. Prüfern über die Anrechnung von im Ausland erfolgreich absolvierten Leistungen. Sobald Ihr Auslandsstudienplatz feststeht, k?nnen Sie solche LA abschlie?en.
Bitte beachten Sie, dass für den Abschluss von LA jeder Lehrstuhl grunds?tzlich selbst zust?ndig und verantwortlich ist. Auf den Internetseiten der Lehrstühle finden Sie die erforderlichen Informationen zur Vorgehensweise.
Sollten sich w?hrend des Auslandsaufenthaltes relevante ?nderungen ergeben, die für das abgeschlossene LA von Bedeutung sind, ist es zwingend erforderlich, dass Sie mit dem betroffenen Lehrstuhl 188bet亚洲体育备用_188体育平台-投注*官网 aufnehmen. Wenn Sie dies nicht tun, riskieren Sie unter Umst?nden, dass die erbrachte Leistung nicht angerechnet werden kann.
Nach Rückkehr aus dem Ausland und dem Erhalt des Zeugnisses der Auslandshochschule suchen Sie bitte zur Best?tigung der Leistung jeweils wieder die Lehrstühle auf, mit denen Sie ein LA abgeschlossen haben. Wenn Sie alle best?tigen Anrechnungen eingesammelt haben, reichen Sie diese bitte dem zust?ndigen Prüfungsausschuss für die betriebswirtschaftlichen Studieng?nge zur Anrechnung ein. Bitte beachten Sie dazu auch die Informationen des Prüfungsausschusses, u.a. hinsichtlich der geltenden Fristen.
Gerne k?nnen Sie sich auch bei der Fachstudienberatung über allgemeine Fragen zum Auslandsstudium und über den Abschluss von LA sowie zur Anrechnung von Leistungen informieren. Weitere wichtige Informationen zum Auslandsstudium finden Sie insbesondere hier