Learning Agreements

Auf der folgenden Seite k?nnen Sie sich über die Vorgehensweise sowie über die notwendigen Unterlagen informieren, die Sie zum Abschluss eines Learning Agreements am Lehrstuhl für BWL, insbes. Controlling ben?tigen.

Was ist ein Learning Agreement?
Ein Learning Agreement ist die Voraussetzung für die Anrechnung im Ausland erbrachter Studienleistungen. Es entspricht einer Absichtserkl?rung, nach Ihrer Wiederkehr einem Anrechnungsantrag zuzustimmen. Gleichzeitig entsteht daraus kein Anrechnungsanspruch, da erst nach Ihrer Rückkehr anhand der tats?chlich vermittelten Inhalte eine vollst?ndige ?quivalenzprüfung m?glich wird.

Der Abschluss eines Learning Agreements (LA) ist m?glich, wenn die im Ausland besuchte(n) und abgelegte(n) Veranstaltung(en) ?quivalent zur an der Universit?t Bamberg angebotenen Veranstaltung ist. Diese ?quivalenzbeurteilung erfordert eine Einzelfallprüfung. Hierfür schreiben Sie eine E-Mail an Frau Lisa Schramm mit folgendem Inhalt:

  • die Veranstaltung an der Universit?t Bamberg, für die ein Learning Agreement vereinbart werden soll
  • die Kursbeschreibungen (in Deutsch oder Englisch, als pdf-Dokument oder Link auf die Homepage der ausl?ndischen Universit?t) der betreffenden ausl?ndischen Lehrveranstaltungen inkl. Angabe der Gesamt-LV-Stunden (= SWS multipliziert mit der Anzahl der Semesterwochen), sowie Informationen über das Niveau der Kurse (Bachelor- oder Masterkurse), die Prüfungsart und -dauer
  • eine Gegenüberstellung der Kursinhalte der Veranstaltung der Universit?t Bamberg im Vergleich mit der jeweiligen Lehrveranstaltung und eventuelle ?berschneidungen

Mit Hilfe dieser Angaben ist eine inhaltliche Vorabprüfung m?glich. Danach wird ggf. ein Termin vereinbart, um die Details zu besprechen. Hierzu bringen Sie bitte mit:

  • ein von Ihnen vorausgefülltes und ausgedrucktes Antragsformular für Learning Agreements(175.2 KB)

Bitte beachten Sie: Wie viele ECTS-Credits (Bachelor/Master) Sie im H?chstfall durch ausl?ndische Studien- und Prüfungsleistungen ersetzen k?nnen, ist in den einzelnen Prüfungsordnungen (Bachelor-, und Masterstudieng?nge) geregelt. Diese finden Sie auf den Seiten der Fakult?t Sozial- und Wirtschaftswissenschaften.

Nicht selten kommt es vor, dass sich vor Ort ?nderungen des Lehrveranstaltungsangebots an der ausl?ndischen Hochschule ergeben oder durch zeitliche ?berschneidungen von Veranstaltungen die Teilnahme an Kursen nicht m?glich ist.

In diesem Falle nehmen Sie bitte unverzüglich 188bet亚洲体育备用_188体育平台-投注*官网 mit uns auf, um die ?nderungen zu besprechen. Sollte kein ?quivalenter Ersatz gefunden werden k?nnen, ist das abgeschlossene LA m?glicherweise hinf?llig. Es ist deshalb in Ihrem Interesse, frühzeitig auf uns zu zu kommen.

Um sich Leistungen aus dem Ausland anrechnen lassen zu k?nnen, ben?tigen Sie folgende Unterlagen:

  • Ihr Learning Agreement
  • eine Kopie des Zeugnisses mit Ihren im Ausland erbrachten Leistungen sowie das Originalzeugnis zur Beglaubigung
  • einen von Ihnen ausgefüllten und unterschriebenen Antrag auf Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen(23.6 KB)
  • ggf. Kursunterlagen über die im Ausland vermittelten Inhalte

Bitte kontaktieren Sie Frau Schramm, um zu kl?ren, welche Dokumente für eine Anrechnung erforderlich sind, und reichen Sie diese nach Terminvereinbarung pers?nlich ein.