Universit?tsbibliothek

Informationen für gesundheitlich beeintr?chtigte Menschen bei der Bibliotheksnutzung


Hilfestellung bei Kopieren, Scannen, Drucken oder Finden/Ausleihen eines Buches
 

Digitalisierungsservice:

Gesetzliche Grundlage hierfür ist §45a UrhG.

  • für sehbeeintr?chtigte Studierende
  • für Studierende mit chronischer Erkrankung/Behinderung, die eine verl?ngerte Erstausleihe ben?tigen
     

Telefonische Verl?ngerungsm?glichkeit, zus?tzlich zur Verl?ngerung im Internet nach Absprache
 

Individuelles, dauerhaftes Schlie?fach in der Bibliothek nach Absprache
 

PC-Arbeitspl?tze für sehbeeintr?chtigte Studierende in der TB1
 

M?glichst barrierefreier Zugang
 

Suchen von individuellen L?sungen