Zugang und Zulassung zum Studium
Allgemeine Informationen
Informationen zu Bewerbungen an der Universit?t Bamberg finden Sie auf der Homepage. Auf der Seite Zulassungsverfahren k?nnen Sie sich über zulassungsfreie F?cher und die ?rtlichen Vergabeverfahren informieren.
Studieninteressierte mit Behinderung oder chronischer Krankheit k?nnen bei der Bewerbung für einen zulassungsbeschr?nkten Studiengang bei der ZVS bzw. an einer Hochschule Sonderantr?ge stellen, die behinderungsbedingte Nachteile ausgleichen helfen sollen.
1. Auswahl nach H?rtegesichtspunkten - H?rtefall
Mit dem H?rtefallantrag k?nnen behinderte und chronisch kranke Studierende, die sich in einer schwerwiegenden Ausnahmesituation befinden, beantragen, innerhalb der H?rtequote am Zulassungsverfahren teilzunehmen. Der Nachweis der Schwerbehinderung allein reicht jedoch für die Anerkennung als H?rtefall nicht aus. Besondere gesundheitliche Umst?nde, die eine sofortige Zulassung erfordern, sind unter anderem eine fortschreitende Erkrankung oder Behinderung, die eine l?ngere Wartezeit unzumutbar macht, und/oder der Tatbestand, dass gerade der gew?hlte Studiengang eine erfolgreiche (Wieder-) Eingliederung verspricht. Die gesundheitlichen Umst?nde müssen durch ein fach?rztliches Gutachten belegt werden. Erforderlich ist immer auch der pers?nliche Antrag, der pers?nlich und individuell gestellt werden sollte und auch eure Motivation für das Gelingen des Studiums deutlich zum Ausdruck bringen. Die Rangfolge wird durch den Grad der pers?nlichen H?rte bestimmt.
ACHTUNG: Ein H?rtefallantrag kann nur einmal, bei der Bewerbung für das Erststudium gestellt werden. Wenn Sie den Studiengang wechseln, k?nnen Sie nur einen H?rtefall geltend machen, wenn der Wechsel aus gesundheitlichen Gründen zwingend notwendig ist.
2. Antrag auf Nachteilsausgleich - Verbesserung der Durchschnittsnote
Falls ein H?rtefallantrag nicht gestellt werden kann oder keine Aussicht auf Erfolg hat, kann ein Antrag auf Nachteilsausgleich - Verbesserung der Durchschnittsnote - gestellt werden. In diesem Fall sind entsprechende Nachweise und Schulgutachten zwingend.
Bitte beachten: Alle genannten Antr?ge sind sp?testens zum jeweiligen Bewerbungsschluss einzureichen. Sp?ter eingehende Antr?ge k?nnen nicht berücksichtigt werden.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an die 188bet亚洲体育备用_188体育平台-投注*官网stelle Studium und Behinderung oder die Studierendenkanzlei.