Studentische Krankenversicherung
Die richtige Krankenversicherung ist f¨¹r Studierende mit Beeintr?chtigungen von besonderer Relevanz. Denn gerade Studierende mit Beeintr?chtigungen m¨¹ssen sich auf eine optimale medizinische Versorgung verlassen k?nnen.
Die richtige Krankenversicherung
F¨¹r Studierende an einer deutschen Hochschule besteht eine Krankenversicherungspflicht, Sie k?nnen sich also nicht ohne einen Versicherungsnachweis einschreiben. Wie Sie sich versichern, bleibt dabei ihnen ¨¹berlassen. Sehr wichtig ist aber, dass Sie w?hrend des Studiums die Art Ihrer Versicherung ¨C als von gesetzlich nach privat und umgekehrt - nicht mehr wechseln k?nnen.
Ob Sie sich privat oder gesetzlich versichern, sollte gut ¨¹berlegt sein. Bei beiden Varianten k?nnen Sie familienversichert bleiben, zumindest bis Sie ein regelm??iges monatliches Einkommen von ¨¹ber 505,00 Euro (Stand: 1.1.2024) oder bis Sie ihr 25. Lebensjahr beendet haben.
Sind Sie ¨¹ber Ihre Familienversicherung privat versichert, ist diese in vielen F?llen zun?chst g¨¹nstiger als eine gesetzliche Krankenversicherung. Dauert es aber l?nger als bis zu Ihren 25. Geburtstag, bis Sie Ihr Studium beendet oder eine versicherungspflichtige Anstellung von l?ngere Dauer als 18 Monaten gefunden haben, haben Sie keine M?glichkeit, in die gesetzliche Versicherung zu wechseln und m¨¹ssen sich auch als Student privat versichern. Erkundigen Sie sich f¨¹r den Fall der F?lle besser vor einer Einschreibung, ob und mit welchem Umfang Ihre private Versicherung dies anbietet.
Die gesetzlichen Krankenkassen bieten einen eigenen Studierendentarif an, der bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres m?glich ist. Sind Sie gesetzlich familienversichert, bekommen Sie kurz vor ihrem 25. Geburtstag Post von ihrer bisherigen Krankenversicherung. Dann k?nnen sie entscheiden ob sie auch zuk¨¹nftig dort versichert sein m?chten oder ob sie sich eine andere (gesetzliche) Krankenkasse suchen. F¨¹r den Antrag ist es wichtig, ihrer Krankenkasse mitzuteilen, dass sie Student*in sind, damit diese ihnen den entsprechenden Antrag zuschicken kann.
Studierende, die unmittelbar vor dem Studium pflichtversichert waren, etwa durch eine Ausbildung, Bundesfreiwilligendienst oder ein freiwilliges soziales Jahr, m¨¹ssen w?hrend des Studiums in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben. Die Betreffenden haben nicht mehr das Recht, in die private Krankenversicherung zu wechseln.
Kosten der studentischen Krankenversicherung
Selbstversicherte Studierende in einer gesetzlichen Krankenversicherung zahlen einen verg¨¹nstigten Betrag. Dieser ist an den Baf?g H?chstsatz gekoppelt. Stand 1.1.2024 liegen die Kosten f¨¹r Kranken- und Pflegeversicherung ohne Kinder zwischen 124,15€ und 149,62€ pro Monat.
Der verg¨¹nstigte Studierendentarif ist nur bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres m?glich. Danach m¨¹ssen Sie sich regul?r freiwillig versichern.
Sie sollten in diesem Fall pr¨¹fen, ob gegebenenfalls eine beitragsfreie Familienversicherung ¨¹ber eine*n Ehepartner*in m?glich ist.
?berschreiten der Altersgrenze
Eine Behinderung kann ein Grund daf¨¹r sein, dass der Verbleib in der Studentischen Krankenversicherung auch dann gew?hrt wird, wenn die Altersgrenze (30 Jahre) ¨¹berschritten wurde. Die Behinderung muss jedoch urs?chlich f¨¹r die sp?te Aufnahme des Studiums oder die verl?ngerte Studiendauer sein.
Hierf¨¹r m¨¹ssen sie einen Antrag mit der Begr¨¹ndung und Belegen an ihre Krankenkasse stellen. Die genauen Bedingungen und Nachweise sind bei der jeweiligen Krankenkasse zu erfragen.