Frequently Asked Questions: Trans* und Studium

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Die Universit?t Bamberg sch?tzt die Vielfalt ihrer Studierenden und setzt sich f¨¹r eine gleichberechtigte und diskriminierungsfreie Teilhabe von trans*, inter* und nicht-bin?ren Studierenden am Hochschulalltag ein. Aus diesem Grund erm?glicht die Uni Bamberg eine Immatrikulation und ein Studium unter dem gew?hlten Namen und dem gelebten Geschlecht.

FAQ f¨¹r Studierende und Studieninteressierte

Wenn Sie Ihren Namen und/oder Ihren Geschlechtseintrag nach SBGG ge?ndert haben, f¨¹llen Sie bitte das Formular ?Antrag auf Namens- und Geschlechtseintrags?nderung¡° aus und senden Sie es per Mail an die Leiterin der Studierendenkanzlei, Katrin Kanngie?er. Gern k?nnen Sie den Antrag auch pers?nlich bei der Studierendenkanzlei einreichen. F¨¹gen Sie dem Antrag eine einfache Kopie Ihres aktuellen Personalausweises, auf dem ihr gew?hlter Name hinterlegt ist, bei. Ihr Antrag wird daraufhin von der Studierendenkanzlei und dem Pr¨¹fungsamt bearbeitet.

Ja, Sie k?nnen unter gew?hltem Namen studieren. Sollte Ihr Name und/oder Ihre Geschlechtsidentit?t von den Angaben auf offiziellen Dokumenten (z.B. Personalausweis) abweichen, f¨¹llen Sie bitte das Formular ?Antrag auf Namens- und Geschlechtseintrags?nderung¡° aus und senden Sie es per Mail an die Leiterin der Studierendenkanzlei, Katrin Kanngie?er. Gern k?nnen Sie den Antrag auch pers?nlich bei der Studierendenkanzlei einreichen. F¨¹gen Sie dem Antrag eine einfache Kopie Ihres aktuellen Personalausweises sowie eine einfache Kopie Ihres dgti-Erg?nzungsausweises (dgti = Deutsche Gesellschaft f¨¹r Transidentit?t und Intersexualit?t e.V.) bei. Ihr Antrag wird daraufhin von der Studierendenkanzlei und dem Pr¨¹fungsamt bearbeitet.

Nein. Die Abschlussdokumente werden auf den zum Zeitpunkt der Ausstellung in den gesetzlichen Ausweisdokumenten gef¨¹hrten Namen ausgestellt. Eine Ausstellung von Urkunden, Zeugnissen usw. ist erst nach erfolgter offizieller ?nderung des Namens, beispielsweise ¨¹ber das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG), m?glich.

Ja. Bei der Immatrikulation stehen im Hinblick auf die Angabe der Geschlechtsidentit?t und der damit verbundenen pers?nlichen Anrede vier Auswahlm?glichkeiten zur Verf¨¹gung: neben weiblich und m?nnlich gibt es auch die M?glichkeit, divers oder keine Angabe zu w?hlen.

Bei einer ?nderung Ihres Vornamens k?nnen Sie einen neuen Studierendenausweis (ggf. auch mit aktuellem Foto) beantragen. Das Ausstellen eines neuen Studierendenausweises kostet 10€.

Wir bitten darum, dass Sie j?hrlich eigenverantwortlich bzw. auf Nachfrage der Studierendenkanzlei Auskunft ¨¹ber den aktuellen Stand der offiziellen gerichtlichen ?nderung des Namens und/oder des Geschlechtseintrages Auskunft geben, sodass eventuelle ?nderungen zeitnah in die universit?tsinternen Verwaltungsprogramme eingepflegt werden k?nnen.

F¨¹r Fragen rund um das Thema Immatrikulation steht Ihnen die Studierendenkanzlei zur Verf¨¹gung.

F¨¹r Fragen rund um die Themen Studieninteresse und Gestaltung des Studiums steht Ihnen die Ansprechpersonen der Studienberatung zur Verf¨¹gung.

F¨¹r Anliegen rund um die Themen Benachteiligung und (Anti)Diskriminierung steht Ihnen die Antidiskriminierungsstelle zur Verf¨¹gung. Alle Anfragen werden vertraulich behandelt und unterliegen der Schweigepflicht.

Allgemeine FAQs

Das Selbstbestimmungsgesetz (Gesetz ¨¹ber die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur ?nderung weiterer Vorschriften, kurz: SBGG) regelt die ?nderung des personenstandsrechtlichen Geschlechtseintrags und Vornamen. Es l?st die bisherigen Verfahren zur Personenstands- und Vornamens?nderung ab und vereinheitlicht diese f¨¹r trans*, intergeschlechtliche und nicht-bin?re Menschen. Damit gen¨¹gt die Selbstauskunft der Person beim Standesamt zur ?nderung der Angaben. Ausf¨¹hrliche Informationen erhalten Sie unter https://sbgg.info/.

Der dgti-Erg?nzungsausweis ist ein zus?tzliches, standardisiertes Ausweisdokument, das vom Bundesinnenministerium best?tigt wurde und von der dgti, der Deutschen Gesellschaft f¨¹r Transidentit?t und Intersexualit?t e.V., ausgestellt wird. Der Ausweis enth?lt alle selbstgew?hlten personenbezogenen Daten wie Vorname, Pronomen sowie Geschlecht, und zeigt ein aktuelles Passfoto. Er hilft dabei, Diskriminierung von Amtswegen zu verhindern und ist bei s?mtlichen Innenministerien, der Polizei, einer Vielzahl von Beh?rden, Banken, Universit?ten und an weiteren Stellen bekannt und akzeptiert. Der Erg?nzungsausweis ist nur g¨¹ltig in Kombination mit einem amtlichen Personaldokument (z.B. Personalausweis).

Der Erg?nzungsausweis kann auf der Website der dgti beantragt werden. Beachten Sie zudem die Checkliste f¨¹r die Beantragung.

Bei Fragen und Beratungsbedarf rund um die Themen Geschlechtsidentit?t, sexuelle Orientierung und auch weiterer Diversit?tsdimensionen steht Ihnen gern die Antidiskriminierungsstelle zur Verf¨¹gung.