Zulassung zur Promotion

Zulassungsvoraussetzungen und Antragsmodalit?ten

Zum Promotionsverfahren kann zugelassen werden, wer einen universit?ren Hochschulabschluss erworben hat.

Personen mit anderen Abschlüssen k?nnen nach individueller Eignungsprüfung ebenfalls zugelassen werden.

Personen, die zur Promotion zugelassen wurden, gelten im Sinne des Art. 19 Abs. 1 Satz 1 BayHIG als Promovierende und sind damit laut § 67 Abs. 2 Grundordnung der Otto-Friedrich-Universit?t Bamberg Mitglieder der Universit?t.

Die detaillierten Voraussetzungen sowie die Antragsmodalit?ten für die Zulassung zum Promotionsverfahren werden in der Promotionsordnung der jeweiligen Fakult?t geregelt, in der die Doktorandin bzw. der Doktorand thematisch verortet ist und fachlich betreut wird.

Wer entscheidet über die Zulassung?

Der Antrag auf Zulassung zur Promotion erfolgt bei den Promotionsausschüssen der Fakult?ten.