Better Research Sabbatical für Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler in der Qualifikationsphase

Mit dem Better Research Sabbatical m?chte die Universit?t Bamberg die wissenschaftliche Qualifikation von Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern in der Postdoc-Phase f?rdern und dadurch deren Berufungschancen nachhaltig verbessern.

Vorgesehen ist die M?glichkeit der Reduktion der Lehrverpflichtung für die Dauer eines Semesters im Rahmen der M?glichkeiten gem?? § 7 (7) Satz 2 in Verbindung mit Satz 5 der LUFV, deren Vorschriften gem?? § 44 Abs. 2 AVBayHIGweiterhin Anwendung finden, bis die Universit?t Leitlinien im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 2 AVBayHIG erlassen hat. Der gewonnene Freiraum soll für die wissenschaftliche Weiterqualifizierung, insbesondere für die Erh?hung der Berufungschancen, genutzt werden, beispielsweise durch ein Forschungsprojekt oder die Fertigstellung eines gr??eren Drittmittelantrags oder auch mittels eines Forschungsaufenthalts an einer anderen Einrichtung z. B. zwecks (internationaler) Vernetzung.

Die M?glichkeit der Doppelf?rderung und einer wiederholten F?rderung besteht nicht. In jeder Auswahlrunde k?nnen maximal 3 Better Research Sabbaticals vergeben werden.

 

Reduktion des Lehrdeputats

Reduktion der Lehrverpflichtung für die Dauer eines Semesters im Rahmen der M?glichkeiten gem?? § 7 (7) Satz 2 in Verbindung mit Satz 5 der LUFV.

Finanzielle F?rderung

Die F?rderung pro ausgew?hlten Antrag betr?gt 5.000 Euro. Diese Summe wird wie folgt verteilt

  • 3.000 Euro für die Professur/den Lehrstuhl (für Lehrauftr?ge und wissenschaftliche Hilfskr?fte)
  • 2.000 Euro Pauschale für die antragstellende Person (z. B. für forschungsbezogene Reisekosten, Literatur/Materialien, wissenschaftliche Hilfskr?fte etc.)

Sollte die Pauschale von 3000,- Euro für die Professur/den Lehrstuhl nicht ausreichen, um im Umfang des reduzierten Deputats Lehrauftr?ge zu finanzieren, kann die Professorin/der Professor einen formlosen begründeten Antrag an die Kanzlerin der Universit?t stellen, den Betrag auf die dafür n?tige H?he aufzustocken.

Antragsberechtigt sind promovierte Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler in der Qualifizierungsphase, die Stellen der Universit?t Bamberg innehaben.

Folgende Kriterien leiten priorit?r die Auswahl:

  1. Qualit?t der Projektskizze, insbesondere in Bezug auf die zu erwartende Nachhaltigkeit der Weiterqualifizierung und St?rkung der Berufungschancen
  2. Wissenschaftliche Exzellenz (z. B. Qualit?t der Promotion, hochrangige Publikationen, Preise, Stipendien, Drittmittel)
  3. Besonderes Engagement und/oder besondere Belastung in der Lehre

Besonderes Augenmerk wird auf die internationale Vernetzung sowie die F?rderung der Chancengleichheit gerichtet.

Die Antr?ge werden über das auf der Internetseite des Graduiertenzentrums Trimberg Research Academy (TRAc) bereitegstellte Bewerbungsformular eingereicht.

Sie werden in einem kompetitiven universit?tsinternen Verfahren nach mehreren Auswahlkriterien begutachtet. Die Beratung und Bewertung der Antr?ge erfolgt durch die St?ndige Kommission für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs (FNK) unter dem Vorsitz der Vizepr?sidentin bzw. des Vizepr?sidenten für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs.

Die Universit?tsleitung entscheidet über den Vergabevorschlag der FNK.

  • Die Mittel müssen grunds?tzlich jeweils innerhalb des Semesters, für das die Freistellung erfolgt, verausgabt werden.
  • Sp?testens zwei Monate nach Ablauf des Semesters, in dem die Lehrverpflichtung reduziert ist, ist der Vizepr?sidentin bzw. dem Vizepr?sidenten für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs ein Abschlussbericht(1.2 MB, 2 Seiten) vorzulegen. 
  • Das Dekanat und die jeweilige Lehreinheit stellen sicher, dass die gef?rderte Person von den Aufgaben in Lehre und Verwaltung freigestellt wird und dass die dadurch entfallene Lehre im selben Semester aus den Mitteln der F?rderung gew?hrleistet ist.

Bewerbungen k?nnen jeweils bis zum 1.4. (für das Wintersemester) bzw. 1.10. (für das Sommersemester) eingereicht werden. Die Antr?ge werden über das auf der Internetseite des Graduiertenzentrums Trimberg Research Academy (TRAc) bereitegstellte Bewerbungsformular eingereicht. Dabei sind folgende Unterlagen hochzuladen:

  1. Projektskizze im Umfang von max. 2 Seiten zu der geplanten wissenschaftlichen Weiterqualifizierung und der geplanten Mittelverwendung 
  2. Tabellarischer Lebenslauf inkl. Angaben zu Drittmitteleinwerbungen, Auszeichnungen/Preisen, Gremienarbeit und Lehrveranstaltungen (insgesamt max. 4 Seiten).
  3. Schriftenverzeichnis (ggf. nur ausgew?hlte Publikationen, max. 4 Seiten)
  4. Empfehlungsschreiben (max. 1 Seite, Bezug nehmend auf die Auswahlkriterien), verfasst von der vorgesetzten Person bzw. der/dem Vorsitzenden des Evaluationsausschusses (letzteres bei Juniorprofessuren)
  5. Bericht der Zwischenevaluation (wenn vorhanden)
  6. Stellungnahme der Dekanin bzw. des Dekans, ob die Freistellung unterstützt wird. (Es wird empfohlen, sich rechtzeitig um dieses Dokument zu bemühen.)