Altersvorsorge f¨¹r Gesellschafter-Gesch?ftsf¨¹hrer einer GmbH ¨C Pensionszusage -Versorgungskonto ¨C Steuerersparnis

  1. Wer ist beherrschender Gesellschafter-Gesch?ftsf¨¹hrer?

Beherrschende Gesellschafter-Gesch?ftsf¨¹hrer einer GmbH (im folgenden GGF) sind nat¨¹rliche Personen, die in der GmbH eine beherrschende Gesellschafterstellung innehaben. Diese ist dann gegeben, wenn mindestens 50 % des Kapitals gehalten werden[1]. Ein GGF unterliegt nicht dem pers?nlichen Geltungsbereich des Betriebsrentengesetzes nach ¡ì 17 Abs. 1 BetrAVG. Es gelten deshalb nicht die Unverfallbarkeitsfristen nach ¡ì 1b BetrAVG, der Insolvenzschutz nach ¡ì¡ì 7 ff. BetrAVG und der Numerus Clausus der Zusagearten nach ¡ì 1 BetrAVG. Allerdings sind steuerliche Besonderheiten zu beachten.

  1. Steuerliche Rahmenbedingungen

Bei der Besteuerung sind 3 Beteiligte zu unterscheiden. Die Gesellschaft muss einen Gewinn in der Regel mit 30 % versteuern, n?mlich mit 15 % K?rperschaftssteuer und durchschnittlich 15 % Gewerbesteuer. Wird der Gewinn an den Gesellschafter ausgesch¨¹ttet, sind nach Abzug der K?rperschaftssteuer und Gewerbesteuer auf den Nettobetrag 25 % Abgeltungssteuer, Solidarit?tszuschlag (5,5 % der Abgeltungssteuer) und gegebenenfalls Kirchensteuer an das Finanzamt zu zahlen. Der Gesellschafter als Gesch?ftsf¨¹hrer muss sein Gehalt individuell versteuern. Insgesamt m¨¹ssen auf einen Gewinn bei Aussch¨¹ttung an den Gesellschafter 48,46 % Steuern (30 % + 26,375 % von 70%) gezahlt werden, wogegen der Grenzsteuersatz bei individueller Versteuerung auf der Gesch?ftsf¨¹hrerebene nur 42 % betr?gt.[2]

Hieraus folgt, dass ein GGF in der Regel Steuern spart, wenn ein Gewinn von der Gesellschafterebene auf die Gesch?ftsf¨¹hrerebene verschoben wird. Einer solchen Verschiebung sind aber enge Grenzen gesetzt. So darf das Gehalt eines GGF nicht h?her sein als das Gehalt, das die Gesellschaft einem Fremdgesch?ftsf¨¹hrer zahlen w¨¹rde (Fremdvergleich). Als zus?tzliche Tantieme darf maximal die H?lfte des Jahres¨¹berschusses, begrenzt auf ein Drittel der Festverg¨¹tung vereinbart werden, sonst liegt eine verdeckte Gewinnaussch¨¹ttung (¡ì 8 Abs. 3 S. 2 KStG)  vor.

  1. Der GGF in der betrieblichen Altersversorgung (BAV)

Ein GGF ist nicht mehr in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) pflichtversichert[3]. Neben Anwartschaftszeiten in der GRV aus fr¨¹heren T?tigkeiten und einer privaten Altersvorsorge ist eine BAV die einzige M?glichkeit der Altersvorsorge f¨¹r einen GGF. Es stehen die

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im BetrAVG benannten f¨¹nf Durchf¨¹hrungswege zur Auswahl. Es sind dies die unmittelbare Versorgungszusage (auch Pensionszusage genannt) und die vier mittelbaren Versorgungszusagen (Direktversicherung; Pensionskasse; Pensionsfond und die r¨¹ckgedeckte Unterst¨¹tzungskasse)

3.1 Direktversicherung; Pensionskasse; Pensionsfonds

Diese Durchf¨¹hrungswege werden steuerlich gleichbehandelt. Vertragspartner ist eine Versicherung (Allianz usw.). Die betriebliche Altersversorgung wird ¨¹ber Beitr?ge der Gesellschaft an die Versicherung finanziert. Es kommt zu einem sofortigen Liquidit?tsabfluss. Die Beitr?ge sind Betriebsausgaben der GmbH. Die Beitr?ge des Unternehmens an den Versicherer sind in der Einzahlungsphase f¨¹r den GGF steuerfrei, sofern sie im Jahr 8 % der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht ¨¹bersteigen (¡ì 3 Nr. 63 EStG). Dies sind im Jahre 2024 8 % von 90600,00 € = 7248 €. Soweit die Beitr?ge diese Grenze ¨¹berschreiten, sind sie individuell zu versteuern. Als beg¨¹nstigte Auszahlungsform z?hlt grunds?tzlich nur eine lebenslange Rente. Einmalauszahlungen sind nicht steuerbeg¨¹nstigt. 

Diese Durchf¨¹hrungswege haben den Nachteil, dass die Abwicklung ¨¹ber eine externe Versicherung mit   versteckten Nebenkosten von bis zu 20 % der Beitr?ge verbunden ist und eine steuerunsch?dliche Zuf¨¹hrung pro Jahr auf aktuell 7248 € beschr?nkt ist. Es ist auch nur eine Rentenzahlung, keine Einmalkapitalzahlung m?glich.

3.2 R¨¹ckgedeckte Unterst¨¹tzungskasse

Bei diesem Durchf¨¹hrungsweg ist Vertragspartner eine Unterst¨¹tzungskasse, die von einer Versicherung vorgehalten wird. Die Unterst¨¹tzungskasse schlie?t wiederum mit dem Versicherer eine R¨¹ckdeckungsversicherung ab. Die betriebliche Altersversorgung wird ¨¹ber Beitr?ge der Gesellschaft an die Unterst¨¹tzungskasse finanziert. Die Unterst¨¹tzungskasse leitet die Beitr?ge an die Versicherung weiter. Die Beitr?ge sind als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar, sofern sie gleich hoch sind oder steigen (¡ì 4 d Abs. 1 Nr. 1 c Satz 2 EStG), Schwankende Beitr?ge sind nicht m?glich.

3.3 Die klassische Pensionszusage

Bei der klassischen Pensionszusage verspricht die GmbH dem GGF bei Eintritt des Versorgungsfalles, z B bei Erreichen des 67. Lebensjahres und Ausscheiden aus der Firma eine Rente, zB in H?he von 1000,00 € monatlich. Hierf¨¹r sind R¨¹ckstellungen in der Handelsbilanz und in der Steuerbilanz zu bilden. Die klassische Pensionszusage hat den Vorteil, dass es keine externen Beteiligten gibt und der Liquidit?tsbedarf erst bei Eintritt des Versorgungsfalles auftritt. Von Nachteil ist allerdings, dass kleinere GmbHs mit einer geringen Eigenkapitalausstattung sehr schnell in eine ?berschuldungssituation geraten k?nnen. Beispiel:[4]

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4. Unser Favorit: Die Pensionszusage ¨¹ber ein Versorgungskonto

Bei einer Pensionszusage ¨¹ber ein Versorgungskonto handelt es sich um eine rechtlich zul?ssige Abwandlung der klassischen Pensionszusage, die versucht, die Nachteile der klassischen Pensionszusage zu vermeiden.

4.1 Errichtung eines Versorgungskontos

Die GmbH legt f¨¹r den GGF ein Versorgungskonto bei einem Kreditinstitut an. Das Versorgungskonto wird im Namen und auf Rechnung der Gesellschaft gef¨¹hrt. Anstelle eines Versorgungskontos kann es sich auch um ein Aktiendepot handeln. Die Kapitalertragssteuer zahlt die Gesellschaft.

4.2 Zusage eines Kapitalbausteins mit Ratenzahlungsoption

Die GmbH sagt in einem Gesch?ftsjahr anstelle einer Rente dem GGF einen Kapitalbaustein von zB 10 000 € zu und zahlt diesen Betrag auf das Versorgungskonto ein. Hinzu kommen evtl. die Kapitalertr?ge. ?ber die H?he des Kapitalbausteins entscheidet die GmbH nach freiem Ermessen. In jedem Gesch?ftsjahr entscheidet die GmbH neu, ob sie einen weiteren Kapitalbaustein zusagen will. Ein Rechtsanspruch des GGF auf einen Kapitalbaustein in bestimmter H?he existiert nicht. ?berversorgungsgrenzen sind zu beachten (siehe unten). Das hei?t, dass die GmbH zB in guten Gesch?ftsjahren einen h?heren und in schlechten Jahren einen geringeren Kapitalbaustein  zusagen kann. Es ist auch m?glich, in einem Gesch?ftsjahr ¨¹berhaupt keine Zusage zu machen. Abh?ngig von der H?he des eingezahlten Versorgungsguthabens wird die Versorgungszusage in jedem Jahr angepasst.

Es ist m?glich zu vereinbaren, dass das angesparte Kapital in Jahresraten zB in 10 Jahresraten ausgezahlt wird, um der Steuerprogression zu entgehen.

4.3 Definition des Versorgungsfalles

Die Pensionszusage muss die Versorgungsf?lle definieren, bei denen eine Auszahlung der betrieblichen Altersversorgung m?glich ist. Als Versorgungsf?lle sind grunds?tzlich Alter, Invalidit?t oder Tod anerkannt.

In der Regel hat der GGF im Erlebensfall Anspruch auf eine Versorgung als Altersleistung, wenn das Dienstverh?ltnis als GGF mit oder nach Erreichen des 67. Lebensjahres endet, oder als Invalidenleistung, wenn das Dienstverh?ltnis als GGF vor Erreichen 67. Lebensjahres endet, weil der GGF den Beruf eines Gesch?ftsf¨¹hrers aus gesundheitlichen Gr¨¹nden nicht mehr aus¨¹ben kann. Der hinterlassene Ehegatte und die hinterlassenen Kinder, sofern f¨¹r sie noch eine Kindergeldberechtigung besteht (¡ì 32 Abs. 3 und 4 Satz 1 Nr. 1 bis 3 sowie Absatz 5 EStG) erwerben eine Todesfallleistung, wenn das das Dienstverh?ltnis durch Tod endet.

4.4 Vertraglicher Insolvenzschutz

Da GGF nicht als Arbeitnehmer oder arbeitnehmer?hnliche Personen im Sinne des ¡ì 17 Abs. 1 BetrAVG gelten, gibt es auch keine Insolvenzsicherungspflicht durch den Pensionssicherungsverein nach ¡ì¡ì 7 ff. BetrAVG. Es ist aber ein vertraglicher Insolvenzschutz m?glich. Hierzu bieten sich 2 M?glichkeiten an. H?ufig schlie?t die GmbH eine

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R¨¹ckdeckungsversicherung mit einem Versicherungsunternehmen ab. Diese R¨¹ckdeckungsversicherung wird an den GGF verpf?ndet. Eine andere, hier empfohlene M?glichkeit eines vertraglichen Insolvenzschutzes ist die Verpf?ndung des Versorgungskontoguthaben. Die GmbH verpf?ndet das Versorgungskonto an den GGF bzw. im Falle seines Todes an seine Hinterbliebenen aufschiebend bedingt f¨¹r den Insolvenzfall und zeigt diese Verpf?ndung dem Kreditinstitut an.  Der BGH hat ein Verpf?ndungsmodell h?chstrichterlich als vertragsrechtliches Mittel anerkannt[5]

4.5 Vertraglicher Unverfallbarkeitsschutz

GGF gelten nicht als Arbeitnehmer oder arbeitnehmer?hnliche Personen im Sinne des ¡ì 17 Abs. 1 BetrAVG. Die gesetzlichen Unverfallbarkeitsfristen gem?? ¡ì 1b BetrAVG gelten nicht. Es ist aber m?glich, f¨¹r den Fall des Ausscheidens des GGF aus den Diensten des Unternehmens eine vertragliche Unverfallbarkeit analog ¡ì 1b BetrAVG zu vereinbaren. In diesem Fall stehen dem GGF das bis dahin aufgelaufene Versorgungsguthaben zuz¨¹glich weiterer zuk¨¹nftiger Ertr?ge analog ¡ì 2 Abs. 6 BetrAVG zur Verf¨¹gung.

4.6 Widerrufsm?glichkeit bei wirtschaftlicher Notlage

Es fragt sich, ob die GmbH ¨¹ber die auf das Versorgungskonto eingezahlten Beitr?ge wieder verf¨¹gen kann, um eine wirtschaftliche Notlage der Gesellschaft zu ¨¹berbr¨¹cken. Dies ist durch Vereinbarung eines steuerunsch?dlichen Widerrufsvorbehalts m?glich. Ein solcher steuerunsch?dlicher Widerrufsvorbehalt[6] lautet:

?Die Gesellschaft beh?lt sich vor, die Leistungen zu k¨¹rzen oder einzustellen, wenn die bei Erteilung der Pensionszusage ma?gebenden Verh?ltnisse sich nachhaltig so wesentlich ge?ndert haben, dass der Firma die Aufrechterhaltung der zugesagten Leistungen auch unter objektiver Beachtung der Belange des Pensionsberechtigten nicht mehr zugemutet werden kann¡°

Liegt eine wirtschaftliche Notlage vor, kann die GmbH die Versorgungszusage widerrufen. Das Kapital kann aus dem Versorgungskonto wieder vollst?ndig oder nur teilweise entnommen werden[7]. Die R¨¹ckstellungen sind gewinnerh?hend wieder aufzul?sen.

5.Die steuerliche Behandlung der Pensionszusage ¨¹ber ein Versorgungskonto

 

5.1 Voraussetzungen einer steuerlichen R¨¹ckstellung als Betriebsausgabe

Es m¨¹ssen die Voraussetzungen des ¡ì 6a Abs. 1 EStG vorliegen. Die Zusage muss schriftlich erteilt worden sein, der GGF muss einen Rechtsanspruch auf die Pensionsleistung haben, die Pensionszusage muss eindeutig sein, sie darf keinen steuersch?dlichen Widerrufsvorbehalt enthalten und die Versorgungsleistungen d¨¹rfen nicht von zuk¨¹nftigen

 

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gewinnabh?ngigen Bez¨¹gen abh?ngen. F¨¹r die Einf¨¹hrung einer Pensionszusage ist ein Gesellschafterbeschluss notwendig und der GGF muss in der Satzung der GmbH vom

Selbstkontrahierungsverbot befreit worden sein. Die Pensionszusage muss finanzierbar sein, es darf kein Risiko einer ?berschuldung der Gesellschaft in der Handelsbilanz entstehen.[8] Die Pensionszusage muss angemessen sein. Sie wird einem Fremdvergleich unterzogen, d.h. die Gesellschaft h?tte eine Pensionszusage in dieser H?he auch einem Fremdgesch?ftsf¨¹hrer erteilen k?nnen.

5.1.1 Angemessenheit - ersetzende Zusage

Ein GGF ist von der Rentenversicherungspflicht befreit. Die GmbH muss keine Beitr?ge an die Rentenversicherung abf¨¹hren. Sie spart dadurch den Arbeitgeberbeitrag zur GRV in H?he von aktuell 9,3 % des Bruttogehalts bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 90600,00 € j?hrlich. Sofern der j?hrliche Kapitalbaustein nicht h?her ist als 9,3 % des Bruttogehalts des GGF bis zur BBG, ist die Pensionszusage immer angemessen, denn f¨¹r einen rentenversicherungspflichtigen Fremdgesch?ftsf¨¹hrer h?tte die GmbH ja diese Beitr?ge an die GRV abf¨¹hren m¨¹ssen. Beispiel[9]:

5.1.2 Angemessenheit ¨C erg?nzende Zusage

Sofern die zugesagten Kapitalbausteine h?her sind als die fiktiven Beitr?ge an die GRV, ist die Zusage dann angemessen, wenn der GGF gewisse pers?nliche Voraussetzungen erf¨¹llt. Der GGF muss vor Erteilung der Zusage mindestens 3 Jahre diese Funktion ausge¨¹bt haben,[10] die Pensionszusage muss vor Vollendung des 60. Lebensjahres erteilt worden sein[11], das Mindestpensionsalter muss das Erreichen des 67. Lebensjahres sein und die Restdienstzeit bis zur Pensionierung muss mindestens 10 Jahre betragen[12].

Weiterhin darf keine ?berversorgung vorliegen. Nach einer Rechtsprechung des BFH aus dem Jahre 1995[13]  galt bei Rentenzahlungen eine ?berversorgungsgrenze von 75 % des Endgehalts. Die Rechtsprechung orientierte sich an der damals maximal m?glichen Beamtenversorgung mit 75 % des Endgehalts.  Da die maximale Beamtenversorgung auf 71,75 % gesunken ist, d¨¹rfte heutzutage, um auf der sicheren Seite zu sein, die ?berversorgungsgrenze bereits bei 70 % des letzten Gehalts liegen. Dies entspricht bei einem Zinssatz von 6 % einem Einmalbetrag in H?he des 10,2-fachen des Endgehalts des GGF[14]. Leistungen aus der GRV w?ren hierauf anzurechnen.

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5.2 Berechnung der R¨¹ckstellung

Es gilt ¡ì 6a EStG als steuerliche Sonderregelung. Die GmbH darf f¨¹r die Zusage R¨¹ckstellungen bilden. Die R¨¹ckstellung wird gem. ¡ì 6a Abs. 3 EStG nach dem Teilwertverfahren berechnet. Der Zinssatz, mit dem die R¨¹ckstellungen abzuzinsen sind, betr?gt gem?? ¡ì 6a Abs. 3 Satz 3 EStG 6%. Die Zuf¨¹hrung zu den R¨¹ckstellungen sind in der K?rperschaftsteuererkl?rung als Betriebsausgabe geltend zu machen. Die Aufl?sung sind Betriebseinnahmen.

5.3 Steuerersparnis

Die Steuerersparnis besteht darin, dass das ausgezahlte Kapital im Alter aufgrund der F¨¹nftelregelung (¡ì 34 EStG) und des niedrigeren individuellen Grenzsteuersatzes g¨¹nstiger versteuert wird als die Aussch¨¹ttung des Gewinns an den GGF. Da die R¨¹ckstellung in der Ansparphase sich bis zum Jahr der Auszahlung bis zur H?he des Versorgungsguthabens gewinnmindernd aufgebaut hat, erfolgt ¨¹ber die gesamte Laufzeit eine Steuerersparnis auf der Gesellschafts- und Gesellschafterebene in H?he von rund 48 % des Kontoguthabens. Beispiel[15] Betr?gt der individuelle Grenzsteuersatz bei Auszahlung zB 30 %, ist die Steuerersparnis 18 %. Bei einem Versorgungskapital von zB 100 000 € sind dies 18% von 100 000 € = 18 000 € Beispiel[16].

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 6. Die Vorteile einer Pensionszusage ¨¹ber ein Versorgungskonto.

6. 1 Hohe Flexibilit?t

Da die H?he der Kapitalbausteine kann j?hrlich neu festgelegt werden kann, besteht eine hohe Flexibilit?t der Versorgungszusage

6.2 Ausfinanzierung der Zusage

Die Zusage ist bereits in der Anwartschaftsphase vollst?ndig ausfinanziert. Bei Eintritt des Versorgungsfalles, beispielsweise bei unerwarteter Invalidit?t gibt es keinen Liquidit?tsbedarf mehr. Auch eine Liquidierung oder eine Ver?u?erung der GmbH ist deshalb problemlos m?glich, da keine Nachschusspflicht besteht.

6.3 Keine R¨¹ckdeckungsversicherung notwendig

Die klassische Pensionszusage arbeitet in der Regel unter Einschaltung einer R¨¹ckdeckungsversicherung, um einen Insolvenzschutz zu erzielen. Das hier vorliegende Modell arbeitet durch die Verpf?ndung des Kontos an den GGF ohne zus?tzliche R¨¹ckdeckungsversicherung und ist deshalb kosteng¨¹nstiger.

6.4 R¨¹ckf¨¹hrung des Versorgungskapitals an die Gesellschaft m?glich

Durch einen steuerunsch?dlichen Widerruf ist eine R¨¹ckf¨¹hrung des Kapitals ¨C im Gegensatz zB zu einer Versorgung ¨¹ber eine R¨¹ckgedeckte Unterst¨¹tzungskasse - an die Gesellschaft m?glich.

6.5 Steuerersparnis bis zu ca. 30 % des Aufwandes

Durch die Verschiebung von Gewinnen in Versorgungslohn ist eine Steuerersparnis abh?ngig von Familienstand und sonstigen Eink¨¹nften bis zu 30 % des Aufwandes m?glich.

8. Muster einer Pensionszusage ¨¹ber ein Versorgungskonto

Zwischen der ----  nachfolgend ?Gesellschaft¡°

sowie

Herrn ---  nachfolgend ?Gesch?ftsf¨¹hrer¡°

wird die folgende Versorgungskontovereinbarung abgeschlossen.

  1. Aufbau eines Versorgungskontos

 

Die Gesellschaft legt f¨¹r den Gesch?ftsf¨¹hrer ein Versorgungskonto[17] an. Das Versorgungskonto wird bei ¡­¡­¡­¡­¡­¡­.. (Kreditinstitut) auf einem Konto   Kontonummer¡­¡­ im Namen und auf Rechnung der Gesellschaft gef¨¹hrt.

Die Ertr?ge aus den Versorgungskonto stehen dem Gesch?ftsf¨¹hrer zu. Die Kontof¨¹hrungsgeb¨¹hren tr?gt die Gesellschaft. Die Gesellschaft tr?gt auch die Kapitalertragssteuer.

  1. Zusage eines Kapitalbausteins

Die Gesellschaft sagt dem Gesch?ftsf¨¹hrer f¨¹r Zwecke der betrieblichen Altersversorgung f¨¹r das Jahr ¡­ einen Kapitalbaustein von ¡­ € zu und zahlt diesen auf das Versorgungskonto ein. Ein Rechtsanspruch des Gesch?ftsf¨¹hrers besteht, auch im Falle von wiederholten Zahlungen, nicht.

  1. Zweck des Versorgungskontos

Das Versorgungskonto dient der betrieblichen Altersversorgung des Gesch?ftsf¨¹hrers und wird bei Eintritt eines Versorgungsfalles an den Gesch?ftsf¨¹hrer oder seine Hinterbliebenen ausgezahlt.

5. Versorgungsfall

Der Gesch?ftsf¨¹hrer erwirbt im Erlebensfall Anspruch auf das Guthaben aus dem Versorgungskonto als

Altersleistung, wenn das Rechtsverh?ltnis als Gesch?ftsf¨¹hrer mit oder nach Erreichen des 67. Lebensjahres endet, oder als

Berufsunf?higkeitsleistung, wenn das Rechtsverh?ltnis als Gesch?ftsf¨¹hrer vor Erreichen des 67. Lebensjahres endet und der Gesch?ftsf¨¹hrer seinen Beruf aus gesundheitlichen Gr¨¹nden nicht mehr aus¨¹ben kann. Die Berufsunf?higkeit muss der Gesch?ftsf¨¹hrer durch geeignete medizinische Gutachten nachweisen.

Als Todesfallleistung erwirbt der hinterlassene Ehegatte einen Anspruch auf das Guthaben aus dem Versorgungskonto, wenn das Rechtsverh?ltnis als Gesch?ftsf¨¹hrer durch Tod endet.

Die hinterlassenen Kinder im Sinne von ¡ì 32 Abs. 3 und 4 Satz 1 Nr. 1 bis 3 sowie Absatz 5 EStG erwerben als Gesamtgl?ubiger Anspruch auf das Guthaben aus dem Versorgungskonto als Waisenleistung, wenn das Rechtsverh?ltnis als Gesch?ftsf¨¹hrer durch Tod endet und kein Anspruch eines hinterlassenen Ehegatten besteht.

188betÑÇÖÞÌåÓý±¸ÓÃ_188ÌåÓýƽ̨-Ͷע*¹ÙÍøaufnahme: ulrich.birk@uni-bamberg.de

 

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Auszahlung aus dem Versorgungskonto

Die Auszahlung des Guthabens aus dem Versorgungskonto erfolgt als Einmalkapital[18].

Als Einmalkapital ist das Versorgungskonto am 31. M?rz des auf den Versorgungsfall folgenden Jahres zur Auszahlung f?llig. Auf Antrag des Gesch?ftsf¨¹hrers oder seiner Hinterbliebenen kann die F?lligkeit des Einmalkapitals einvernehmlich vorverlegt werden.

Auf Antrag des Gesch?ftsf¨¹hrers kann im Erlebensfall das Kapital in bis zu maximal 10 Jahresraten ausgezahlt werden.

  1. Sofortige Unverfallbarkeit

F¨¹r den Fall des Ausscheidens des Gesch?ftsf¨¹hrers aus den Diensten des Unternehmens wird die Unverfallbarkeit[19] des Guthabens des Versorgungskontos vereinbart, wenn die Voraussetzungen des ¡ì 1b BetrAVG vorliegen. In diesem Fall stehen ihm die bis dahin eingezahlten Beitr?ge nebst Ertr?gen zur Verf¨¹gung.

  1. Vertraglicher Insolvenzschutz

Das Guthaben aus dem Versorgungskonto wird vertraglich gegen Insolvenz gesch¨¹tzt, indem die Gesellschaft hiermit ihre Forderungen gegen das Kreditinstitut auf Auszahlung des Guthabens aus dem Versorgungskonto an den Gesch?ftsf¨¹hrer bzw. im Falle seines Todes an seine Hinterbliebenen aufschiebend bedingt f¨¹r den Insolvenzfall verpf?ndet und diese Verpf?ndung dem Kreditinstitut anzeigt.

Insolvenzfall ist die Er?ffnung eines Insolvenzverfahrens ¨¹ber das Verm?gen der Gesellschaft bzw. die Ablehnung mangels Masse.

Der Gesch?ftsf¨¹hrer bzw. seine Hinterbliebenen sind im Insolvenzfall zur Verwertung des Guthabens aus dem Versorgungskonto berechtigt, wenn der Versorgungsfall eingetreten ist.

  1. Widerrufsvorbehalt

Die Gesellschaft beh?lt sich vor, die Leistungen zu k¨¹rzen oder einzustellen, wenn die bei Erteilung der Pensionszusage ma?gebenden Verh?ltnisse sich nachhaltig so wesentlich ge?ndert haben, dass der Firma die Aufrechterhaltung der zugesagten Leistungen auch unter objektiver Beachtung der Belange des Pensionsberechtigten nicht mehr zugemutet werden kann

  1. Schlussklauseln

 


[1] Ausnahmef?lle, bei denen eine beherrschende Gesellschafterstellung bereits bei einem Kapitaleinsatz von unter 50 % gegeben ist, sollen hier ausgeklammert bleiben.

[2] Erst ab einem Jahreseinkommen von 254.448 € steigt dieser dann auf 45 %.

[3] M?glich w?re nur eine Pflichtversicherung auf Antrag nach ¡ì 4 Abs. 2 SGB VI.  Ein entsprechender Antrag muss aber sp?testens 5 Jahre nach Beendigung der Pflichtversicherung gestellt werden

 

[4]Eine GmbH verf¨¹gt ¨¹ber ein Eigenkapital von 50 000,00 €. Sie will im Jahre 2024 einem 52-j?hrigen GGF, der seit 5 Jahren die GmbH leitet, eine Rentenzusage von 1000,00 € monatlich   im Alter 67 machen. Die GmbH m¨¹sste hierf¨¹r in der Handelsbilanz bei einem ma?geblichen Zinssatz von 1,82 % bereits f¨¹r 2024 eine R¨¹ckstellung von ca.40 000 € machen und w?re sehr schnell ¨¹berschuldet.

[5] BGH DB 1997, 2113

[6] Siehe Einkommensteuerrichtlinien zu ¡ì 6a Abs. 4 EStG

[7] Ein Widerruf wegen wirtschaftlicher Notlage ist etwas anders als ein freiwilliger Verzicht durch den GGF. Ein Verzicht w?re mit steuerlichen Nachteilen verbunden, siehe BFH vom 23.06.2017 VI R 4/16

[8] H?fer/Veit/Verhuven, Betriebsrentenrecht, Bd. II: Steuerrecht/Sozialabgaben, Rn 207

[9] Ein GGF verdient im Jahre 2023 60 000,00 €. Ein Kapitalbaustein von 9,3 % von 60 000 € = 5580 € ist stets angemessen

[10] BMF 14.12.2012 ¨C IV C 2 ¨C S 2742/10/10001 Rn. 1 Satz 1, DStR 2012, 2603

[11]  BFH 11.9.2013 ¨C I R 26/12 Rn. 14 ff.

[12] BFH, Urteil vom 21.12.1994 - I R 98/93

[13] BFH 17.05. 1995 DB 1995, 1992

[14] Mann, geb. 1992, Rentenalter 65, kein Rententrend, Zins 6%, Heubeck 2018 G und 60% Witwenrente (drei Jahre j¨¹nger)

 

[15] Ein GGF wurde am 1.1. 1967 geboren. Firmeneintritt 1. 1. 2018. Am 1. 1. 2024 im Alter von 57 Jahren erh?lt er eine Kapitalbausteinzusage von 10 000 € auf das 67. Lebensjahr. Es gibt keine Zinsen.  Die R¨¹ckstellungen und die Zuf¨¹hrungen zu den R¨¹ckstellungen nach 6a EStG sind wie folgt:

Jahre

Alter

Guthaben

R¨¹ckstellung

Zuf¨¹hrung

=BA

Steuererparnis =

48 % der BA

Steuerersparnis

total

0

57

10 000 €

2587 €

2587 €

1241 €

1241 €

1

58

10 000 €

3119 €

532 €

255 €

1496 €

2

59

10 000 €

3688 €

569 €

273 €

1769 €

3

60

10 000 €

4295 €

607 €

291 €

2060 €

4

61

10 000 €

4945 €

650 €

312 €

2372 €

5

62

10 000 €

5643 €

698 €

335 €

2707 €

6

63

10 000 €

6392 €

749 €

359 €

3066 €

7

64

10 000 €

7198 €

806 €

386 €

3452 €

8

65

10 000 €

8064 €

866 €

415 €

3867 €

9

66

10 000 €

8996 €

932 €

447 €

4314 €

10

67

10000€

10000 €

1004 €

482 €

4800 €

 

[16] Ein GGF erh?lt bei Ausscheiden im Alter 67 einen Kapitalbaustein von 100 000 €. Er ist nicht verheiratet. Keine Kirchensteuer. Sein sonstiges zu versteuerndes Einkommen betr?gt zum Zeitpunkt der Auszahlung 2000,00 € monatlich = 24 000,00 € j?hrlich. In der Einzahlungsphase wurden 48 % von 100 000 € = 48 000 € Steuern gespart. Nach der F¨¹nftelregelung des ¡ì 34 EStG muss er bei Auszahlung sein Versorgungsguthaben und sein sonstiges Einkommen mit insgesamt 35777 € versteuern. Ohne Abfindung m¨¹sste er nur 3007,00 € versteuern. Steuerersparnis insgesamt 15230 €. Die Steuerersparnis w?re h?her, wenn er sich das Guthaben in 10 Raten a 10 000 € auszahlen lie?e. In diesem Fall m¨¹sste er f¨¹r 10 Jahre 28 980 € zus?tzlich versteuern. Die Steuerersparnis w?re 19020 € (Steuertarif 2023).

[17] Es handelt sich um eine Beitragszusage mit Mindestleistung analog ¡ì 1 Abs. 2 Nr. 2 BetrAVG als Direktzusage. Da das BetrAVG nicht unmittelbar gilt, ist eine Beitragszusage mit Mindestleistung mit einer Direktzusage kombinierbar.

[18] Wenn das Guthaben zur Auszahlung kommt, sind die R¨¹ckstellungen in entsprechender H?he aufzul?sen. Die Auszahlung an den Gesch?ftsf¨¹hrer (oder seine Hinterbliebenen) sind Betriebsausgaben der Gesellschaft. Eine Einmalzahlung kann durch den Gesch?ftsf¨¹hrer nach ¡ì 34 EStG steuerbeg¨¹nstigt versteuert werden.

[19] Dies ist von Bedeutung, falls der Gesch?ftsf¨¹hrer die Gesellschaft verl?sst. In diesem Fall stehen ihm die bis dahin eingezahlten Beitr?ge nebst Zinsen analog ¡ì 2 Abs. 6 BetrAVG zur Verf¨¹gung.