Hinweise zur Remonstration (Nachkorrektur) von Klausuren aus dem SS 2019

Antr?ge auf Remonstrationen (Nachkorrekturen) für die Klausuren des SS 2019 sind bis sp?t. 3 Wochen nach Einsichtnahme zu stellen (letzter Termin: Freitag, den 29.11.2019). Der Antrag ist schriftlich bzw per E-Mail im Sekretariat der Koordinationsstelle Rechtswissenschaften einzureichen.

Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:

  • Vollst?ndiger Vor- und Nachname
  • Matrikelnummer
  • Studiengang
  • Bezeichnung der nachzukorrigierenden Klausur
  • Substantiierte Behauptung einer mangelhaften Korrektur

 

Hinweis zur substantiierten Behauptung:

Für eine Remonstration ist es erforderlich, dass Sie die substantiierte Behauptung einer mangelhaften Korrektur vorbringen. Eine Remonstration ist insbesondere bei angeblichen Rechtsfehlern nur dann substantiiert, wenn Sie eine Belegstelle (Kommentar, Aufsatz) für Ihre Meinung anführen k?nnen. Die blo?e pauschale Behauptung einer schlechten Korrektur oder anderer Wertungsm?glichkeit ist nicht substantiiert und führt zur Unzul?ssigkeit der Remonstration.