Auslage in den Dekanaten und elektronische Auslage
Seit dem Sommersemester 2019 besteht zus?tzlich zur Auslage der Dissertation und ihrer Gutachten in den Dekanaten die M?glichkeit der elektronischen Einsichtnahme. Diese bedarf der vorherigen Einwilligung der Promotionskandidaten/innen sowie deren Gutachter/innen. Ob die zus?tzliche M?glichkeit zur elektronischen Einsichtnahme besteht, wird den Einsichtsberechtigten über die Auslagemitteilung bekannt gemacht.
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