Publikation

Haben Sie die Disputation erfolgreich absolviert, ist der n?chste Schritt die Suche nach einer Publikationsm?glichkeit. Hier bieten sich insgesamt drei unterschiedliche Varianten an (§ 15 (2) PromO). Bitte beachten Sie dabei die Publikationsfrist von zun?chst zwei, sp?testens jedoch vier Jahren. Zun?chst müssen die beiden Gutachter:innen best?tigen, dass sie die Dissertation in der vorliegenden Form für druckfertig halten bzw. dass die gestellten Auflagen erfüllt wurden (Best?tigung der Druckfertigkeit)(64.5 KB). Liegen die beiden Best?tigungen über die Druckferitigkeit vor, erteilt der:die Vorsitzende des Promotionsausschusses die Druckerlaubnis, erst dann darf die Drucklegung erfolgen. Bitte beachten Sie, dass die Gutachter:innen mit der Druckfertigkeit auch ihr Einverst?ndnis zum Titel, unter dem Ihre Dissertation publiziert werden wird, geben.