Vocatio und Kirchliche Studienbegleitung (KSB)

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Hinweise zu Vocatio und Vocatiogespr?ch

Allgemeine Informationen

Lehrkr?fte für das Fach Evangelische Religionslehre brauchen, neben dem staatlichen Examen, eine Bevollm?chtigung durch die Evangelisch- Lutherische Kirche (ELKB) in Bayern. Nach GG Art 7 ist der Religionsunterricht ein ordentliches Lehrfach, das nach den Grunds?tzen der Religionsgemeinschaften erteilt wird. Daher erteilt die ELKB Lehrkr?ften, die das Refendariat beginnen, die ?Vorl?ufige Bevollm?chtigung zum Erteilen des evangelischen Religionsunterrichts“ (Vocatio).

Voraussetzungen dafür sind

  • die Mitgliedschaft in der ELKB oder einer anderen Gliedkirche der Evangelischen Kirche in Deutschland oder einer evangelischen Freikirche, die der bayerischen Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen angeh?rt (vgl. www.ack-bayern.de – eine Gastmitgliedschaft genügt nicht).
  • eine konzipierte und durchgeführte Religionsstunde im Rahmen einer didaktischen Lehrveranstaltung oder eines Praktikums (Ausnahmeregelung unten)
  • die Bereitschaft, den Religionsunterricht nach dem Bekenntnis der Evangelisch- Lutherischen Kirche zu erteilen
  • ein regelrechtes Studium laut LPO I

Ab dem Sommersemster 2022 wird das Vocatioverfahren ver?ndert, daher werden im Folgenden zwei Wege aufgezeigt.

Wenn Sie Ihr Studium ab dem Sommersemster 2022 begonnen haben, gilt:

Um die vorl?ufige Lehrerlaubnis beantragen zu k?nnen, ist die Teilnahme an einem Orientierungstag (Vocatioseminar I) sowie einem Vocatioseminar II verpflichtend, die von der Kirchlichen Studienbegleitung (KSB) durchgeführt werden.

  • Der Orientierungstag (ca. im Lauf der ersten drei Studiensemester) informiert über Ihren Weg zu Vocatio sowie über Begleitangebote der Evangelischen- Lutherischen Kirche w?hrend der Studienzeit.
  • Im Vocatioseminar (ca. ab dem fünften Semester) werden u.a. Glaubensbiografie, Berufsmotivation und Rollenverst?ndnis als evangelische Religionslehrkraft reflektiert.

Ausführliche Informationen, Termine und M?glichkeiten der Anmeldung finden Sie unter:

https://www.studienbegleitung-elkb.de/theologie-lehramt/

Richtlinien und weitere Informationen zur Vocatio(168.3 KB) (PDF-Datei)

Wenn Sie Ihr Studium vor dem Sommersemster 2022 begonnen haben, gilt:

  • Sie führen ein Gespr?ch mit einem/einer Vertreter/in der Kirchlichen Studienbegleitung (KSB), einem/r Hochschulseelsorger/in der Evangelischen Hochschul- oder Studierendengemeinde an Ihrem Studienort (Pfarrer Thomas Braun, ESG Bamberg) oder einem/einer hauptamtlichen Ausbilder/in, der/die bei der universit?ren theologischen und religionsp?dagogischen Ausbildung von evangelischen Religionslehrern/Religionslehrerinnen beteiligt ist. Im Mittelpunkt dieses Vocatiogespr?ches steht Ihre pers?nliche Berufsmotivation und Ihr Berufsbild einer Religionslehrkraft. Dieses Gespr?ch und soll Ihnen als Orientierungshilfe für Ihre sp?tere T?tigkeit und Ihr Selbstverst?ndnis als Religionslehrkraft dienen.
  • Sie verfassen ein Motivationsschreiben, in dem Sie darstellen, welche Perspektiven Sie mit Ihrem künftigen Beruf als Religionslehrer/in verbinden. M?gliche Punkte in Ihrem Schreiben k?nnen sein:
  • Ihre Beweggründe zur Wahl dieses Studienfaches
  • Eine Reflexion bisheriger Studienerfahrungen
  • ein Ausblick auf Ihre Vorstellungen vom Religionsunterricht
  • ?berlegungen zu Ihrer Rolle als Religionslehrkraft

Es besteht die M?glichkeit, auch bei einem Studienbeginn vor dem Sommersemester 2022 freiwillig am Vocatioseminar II teilzunehmen (siehe oben). In diesem Fall ersetzt die Teilnahme am Vocatioseminar das Motivationsgespr?ch und das Schreiben zu Motivation. Die Teilnahme am Orientierungstag (Vocatioseminar I) ist in diesem Fall nicht zwingend notwendig!

Antragsstellung:

  • Wenn Sie Ihren Antrag auf Aufnahme in den staatlichen Vorbereitungsdienst stellen (in der Regel etwa ein halbes Jahr vor Dienstantritt), stellen Sie auch den Antrag auf kirchliche Bevollm?chtigung. Fügen Sie dem staatlichen Antrag einen formlosen Hinweis bei, dass die Vocatio beantragt ist und nachgereicht wird. Sp?testens mit dem Ende der Prüfungen sollte auch der Antrag das Landeskirchenamt erreichen. Das Antragsformular und die Verpflichtungserkl?rung, die dazu wahrzunehmen und beizulegen ist, finden Sie 

hier(57.8 KB, 4 Seiten)   oder im Sekretariat bei Gudrun Lilge.

Und direkt bei der Evangelischen Landeskirche Bayern auf https://www.studienbegleitung-elkb.de/

  • Für Studierende, die ihr Studium ab dem Sommersemster 2022 begonnen haben:

Nehmen Sie bereits in den ersten drei Studiensemestern am Orientierungstag (Vocatioseminar I) teil und melden Sie sich rechtzeitig (ca. ab dem fünften Studiensemster) zum Vocatioseminar II an.

  • Für Studierende, die ihr Studium vor dem Sommersemester 2022 begonnen haben:

Vereinbaren Sie sp?testens ein halbes Jahr vor Dienstantritt einen Gespr?chtermin für das Motivationsgespr?ch. Sie k?nnen sich auch auf freiwilliger Basis für das Vocatioseminar II anmelden (ca. ab dem fünften Studiensemester). In diesem Fall entf?llt die Verpflichtung zum Motivationsgespr?ch und das Schreiben zur Berufsmotivation (s.o.).

  • Auf dem Antragsformular best?tigt der Lehrstuhl für Religionsp?dagogik den ordnungsgem??en Ablauf Ihres Studiums. Die Kirchliche Studienbegleitung, die Hochschulgemeinde oder die Universit?t best?tigt die Durchführung des Motivationsgespr?chs. Alternativ best?tigt die Kirchliche Studienbegleitung den Besuch des Vocatioseminars / der Vocatioseminare. Sie senden den ausgefüllten Antrag mit allen Best?tigungen und n?tigen Anlagen an das Landeskirchenamt in München (Adresse auf dem Antrag). Die vorl?ufige Bevollm?chtigung ist ab Erhalt drei Jahre gültig.

Ausnahmeregelung für "Vocatiostunde" ohne Praktikum

Ausnahmeregelung(227.1 KB)

Formular Best?tigung Unterrichtsstunde(151.4 KB)