Learning Agreements und Anrechnung von Studienleistungen aus dem Ausland und bei Hochschul- oder Studiengangswechsel
Auf dieser Seite k?nnen Sie sich über die Vorgehensweise sowie über die notwendigen Unterlagen informieren, die Sie zum Abschluss eines Learning Agreements sowie einer Anerkennung von Studienleistungen am Lehrstuhl für BWL, insb. Supply Chain Management ben?tigen.
Was ist ein Learning Agreement?
Ein Learning Agreement ist Voraussetzung für die Anrechnung von einer oder mehrerer im Ausland erbrachter Studienleistungen. Es entspricht einer Absichtserkl?rung, nach Ihrer Wiederkehr einem Anrechnungsantrag zuzustimmen. Gleichzeitig entsteht daraus kein Anrechnungsanspruch, da erst nach Ihrer Rückkehr anhand der tats?chlich vermittelten Inhalte eine vollst?ndige ?quivalenzprüfung m?glich wird.
Was ist der Antrag auf Anrechnung von Prüfungsleistungen?
Um die von Ihnen im Ausland (oder anderen Hochschulen im Inland) erbrachten Prüfungsleistungen an der Universit?t Bamberg anrechnen zu lassen, müssen Sie diesen Antrag nach Ihrem Auslandsaufenthalt (oder Hochschulwechsel) ausfüllen. Auf diesem bescheinigt Ihnen der zust?ndige Mitarbeiter des Lehrstuhls die Gleichwertigkeit der Prüfungsleistung und Fehlleistungen sowie Praktikumsleistungen und Studienzeiten.
Wie kann ich bei einem Hochschul- oder Studiengangswechsel meine vorherigen Leistungen anrechnen lassen?
Lesen Sie hierzu bitte die Informationen auf den Seiten des Prüfungsausschusses Betriebswirtschaftslehre, Europ?ische Wirtschaft, Internationale Betriebswirtschaftslehre und Wirtschaftsp?dagogik
Der Abschluss eines Learning Agreements ist m?glich, wenn die im Ausland geplanten Veranstaltungen ?quivalent zu angebotenen Veranstaltungen an der Universit?t Bamberg sind. Diese ?quivalenzbeurteilung erfordert eine Einzelfallprüfung.
Hierfür schreiben Sie eine E-Mail an Frau Fischer mit folgendem Inhalt:
- Nennung der Veranstaltungen des Lehrstuhls, für die ein Learning Agreement vereinbart werden soll
- Kursbeschreibungen (in Deutsch oder Englisch, als PDF oder Link auf die Homepage der ausl?ndischen Universit?t) der betreffenden ausl?ndischen Lehrveranstaltungen inkl. Angabe der Gesamt-LV-Stunden (=SWS multipliziert mit der Anzahl der Semesterwochen), sowie Informationen über das Niveau der Kurse (Bachelor- oder Masterkurse), die Prüfungsart und –dauer
- Bitte um Vereinbarung eines Sprechstundentermins
Mithilfe dieser Angaben ist eine inhaltliche Vorabprüfung m?glich. Sollten weitere Unterlagen n?tig sein, wird Frau Fischer Sie bitten, diese nachzureichen.
Zum Sprechstundentermin bringen Sie bitte folgendes mit:
- ein von Ihnen vorausgefülltes und ausgedrucktes Antragsformular für Learning Agreements(38.3 KB, 1 Seite)
Bitte beachten Sie: Wie viele ECTS-Credits (Bachelor/Master) Sie im H?chstfall durch ausl?ndische Studien- und Prüfungsleistungen ersetzen k?nnen, ist in den einzelnen Prüfungsordnungen (Bachelor-, und Masterstudieng?nge) geregelt. Diese finden Sie auf den Seiten der SOWI-Fakult?t.
Nicht selten kommt es vor, dass sich vor Ort ?nderungen des Lehrveranstaltungsangebots an der ausl?ndischen Hochschule ergeben oder durch zeitliche ?berschneidungen von Veranstaltungen die Teilnahme an Kursen nicht m?glich ist.
In diesem Falle nehmen Sie bitte unverzüglich 188bet亚洲体育备用_188体育平台-投注*官网 mit Frau Fischer auf, um die ?nderungen zu besprechen. Sollte kein ?quivalenter Ersatz gefunden werden k?nnen, ist das abgeschlossene Learning Agreement m?glicherweise hinf?llig. Es ist deshalb in Ihrem Interesse, frühzeitig auf uns zuzukommen.
Vereinbaren Sie einen pers?nlichen Sprechstundentermin mit Frau Fischer um einen Antrag auf Anrechnung der im Ausland erbrachten Leistungen zu beantragen und zu erfahren ob weitere, nicht unten genannte, Dokumente für eine Anrechnung erforderlich sind.
Bringen Sie dann zum Sprechstundentermin folgende Unterlagen mit:
- Ihr, vor Ihrem Auslandsaufenthalt, abgeschlossenes Learning Agreement
- Originalzeugnis der im Ausland erbrachten Leistungen (Transcript of Records)
- von Ihnen ausgefüllten und unterschriebenen Antrag auf Anrechnung von im Ausland erbrachten Leistungen
- ggf. weitere erforderliche Unterlagen
Letzter Schritt: Die vom Lehrstuhl geprüften Unterlagen reichen Sie beim Prüfungsausschuss zur Anrechnung für Ihr Studium ein. Bitte beachten Sie hierzu die Fristen gem?? Aushang/Homepage des Prüfungsausschusses.