Anerkennung ausw?rtiger Studienleistungen

Anrechnung von ausw?rtigen Studien- und Prüfungsleistungen

Studien- und Prüfungsleistungen, die an einer anderen Hochschule in Deutschland oder im Ausland erbracht wurden, k?nnen angerechnet werden, wenn sie nach Inhalt und Prüfungsanforderungen mit den Anforderungen des jeweiligen Studienganges gleichwertig sind.

Die Anerkennung erfolgt auf Grundlage des Konzept des wesentlichen Unterschieds. Dabei werden die anzuerkennenden Module werden nach verschiedenen Indikatoren geprüft:

  • Niveau
  • Umfang bzw. Workload
  • Qualit?t
  • Profil
  • Lernergebnisse

Um diese Indikatoren prüfen zu k?nnen, müssen folgende Unterlagen auf deutsch oder englisch vorgelegt werden:

  • Ausführliche Modulbeschreibungen der ausw?rtigen bzw. ausl?ndischen Hochschule
  • Transcript of Records (inkl. Grading System)

Im Fachbereich Soziologie sind folgende FachvertreterInnen für die Anerkennung zust?ndig:

  • Prof. Dr. Thorsten Peetz: Allgemeine Soziologie, Soziologische Grundlagen, Komparative Makrosoziologie, Soziologie der Kommunikation und Medien
  • Prof. Dr. Steffen Schindler: Soziologie der Bildung und der Arbeit
  • Prof. Dr. Rasmus Hoffmann: Soziologie des Lebenslaufs und der Bildung
  • Prof. Dr. Isabel Kusche: Soziologie digitaler Medien
  • Prof. Dr. Elmar Rieger: Europ?ische und globale Studien
  • Prof. Dr. Henriette Engelhardt-W?lfler: Bev?lkerungswissenschaft
  • Prof. Dr. Michael Gebel: Methoden der empirischen Sozialforschung
  • Prof. Dr. Olaf Struck: Arbeitswissenschaft
  • Prof. Dr. Cornelia Kristen: Soziologie der Migration

Für Anrechnungen aus anderen Fachgebieten, informieren Sie sich bitte bei den FachvertreterInnen dort.

Anrechnung von ausw?rtigen Leistungen anderer deutscher Hochschulen

Haben Sie an einer anderen deutschen Hochschule Leistungen erbracht, die in Bamberg anerkannt werden sollen, sollten Sie die Anrechnung unverzüglich, sp?testens jedoch ein Semester nach der Aufnahme des Studiums in Bamberg beantragen. Verz?gerungen bei der Antragstellung k?nnen dazu führen, dass die weitere Studien- und Prüfungsplanung erschwert wird. Erst mit der Entscheidung über den Antrag steht fest, welche Leistungen angerechnet werden und welche Leistungen an der Universit?t Bamberg zu erbringen sind.

Füllen Sie zun?chst den  Anrechnungsantrag(88.1 KB, 1 Seite) aus. Verwenden Sie für jede anzurechnende Teilprüfung ein Formular.

Das ausgefüllte Formular und eine Kopie Ihrer Leistungsnachweise (Zeugnis, Notenbest?tigung, Transcript oder ?hnliches) legen Sie der jeweiligen Fachvertreterin/dem Fachvertreter vor. Die FachvertreterInnen best?tigen schriftlich, dass die Teilprüfungen oder F?cher anerkannt werden k?nnen. Wenn Sie die Einzelbest?tigung bzw. alle Einzelbest?tigungen erhalten haben, reichen Sie den Antrag bzw. die Antr?ge beim Prüfungsausschuss z.Hd. Frau Dipl.-Soz. Susann Sachse-Thürer, Feldkirchenstr. 21, F21/01.15 ein. Zus?tzlich zu den Anerkennungsformularen geben Sie bitte auch einen formlosen Antrag ab, in dem Sie auflisten, in welche Modulgruppen Sie die anzuerkennenden Module einbringen wollen. Falls Sie die Unterlagen postalisch zusenden, legen Sie bitte einen frankierten und adressierten Rückumschlag bei.

Sobald Sie die Best?tigung des Prüfungsausschusses erhalten haben, k?nnen Sie Ihre Unterlagen beim Prüfungsamt einreichen und die erbrachten Leistungen in FlexNow! eintragen lassen.

Der Auslandsaufenthalt

Nachdem Sie sich dazu entschlossen haben, im Rahmen Ihres Studiums einen Auslandsaufenthalt zu absolvieren, sollten Sie sich zun?chst eingehend über verschiedene ausl?ndische Hochschulen und deren Kursangebot informieren. Studien- und Prüfungsleistungen, die im Ausland erbracht wurden, k?nnen nur dann angerechnet werden, wenn sie nach Inhalt und Prüfungsanforderungen mit den Anforderungen des jeweiligen Studienganges gleichwertig sind. Prüfen Sie in diesem Zusammenhang deshalb insbesondere, ob die angebotenen Kurse dem Modulhandbuch der Soziologie in Bamberg entsprechen. In der Regel stellt die Anerkennung von im Ausland erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen jedoch kein Problem dar.

Bitte beachten Sie: Die Pflicht zur Wiederholung von Prüfungen wird durch Beurlaubung nicht unterbrochen. Dies kann nur auf Antrag an den Prüfungsausschuss geschehen.

Um sich über die Partneruniversit?ten der Universit?t Bamberg und die notwendigen Voraussetzungen für einen Auslandsaufenthalt zu informieren, wenden Sie sich bitte an das Akademische Auslandsamt.

Mobilit?tsfenster

Im Bachelorstudiengang Soziologie ist ein Auslandsaufenthalt im Anschluss an das Forschungspraktikum empfehlenswert. Zu diesem Zeitpunkt sind alle zweisemestrigen Veranstaltungen absolviert und Studierende sind somit in der Planung des Auslandsaufenthaltes flexibler.

Die Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen f?llt immer dann leicht, wenn eine hohe ?bereinstimmung mit den in Bamberg angebotenen Modulen besteht. Aber natürlich sollen auch Module anerkannt werden, die in Bamberg nicht belegt werden k?nnen. Diesbezüglich ist das Kontextstudium am flexibelsten. Dort sind die Chancen auf Anrechnung von Modulen, die in Bamberg nicht angeboten werden am h?chsten.

 

Learning Agreements

Learning Agreements stellen eine Form der Absicherung, jedoch keine Verpflichtung für die Studierenden dar. Haben Sie vor Ihrem Auslandsaufenthalt mit den zust?ndigen FachvertreterInnen ein Learning Agreement abgeschlossen, werden diese Leistungen nach Ihrer Rückkehr in vollem Umfang anerkannt. Zu einer Ablehnung der Anerkennung kann es nur dann kommen, wenn Abweichungen festgestellt werden, die nicht zuvor angezeigt und im Learning Agreement entsprechend überarbeitet wurden. So soll sichergestellt sein, dass nach der Rückkehr von einer ausl?ndischen Universit?t die Leistungen wie zuvor vereinbart, anerkannt werden. Die gr??ten Freiheiten für ?quivalenzanerkennung ausl?ndischer Leistungen bestehen im Kontextstudium (Bachelorstudiengang Soziologie) oder im Praxismodul (Masterstudiengang Soziologie) eingebracht werden sollen.

Handelt es sich um Leistungen aus dem Bereich Methoden der empirischen Sozialforschung oder aus anderen Fachbereichen, wie zum Beispiel BWL oder VWL, ist vor Beginn des Auslandsaufenthalts in jedem Fall zu empfehlen, mit der jeweiligen Fachvertreterin/dem jeweiligen Fachvertreter der Universit?t Bamberg ein Learning Agreement abzuschlie?en, da nur so Klarheit darüber besteht, ob eine Auslandsleistung anrechenbar ist. Sollten Sie also im Ausland Leistungen aus anderen Fachgebieten erbringen wollen, informieren Sie sich bitte dort über das genaue Vorgehen. Jede nachtr?gliche ?nderung eines Learning Agreements sollte mit der Fachvertreterin/dem Fachvertreter abgestimmt und von ihr/ihm best?tigt werden.

Für einen Auslandsaufenthalt über ein ERASMUS-Programm und die anschlie?ende Anerkennung von Leistungen müssen Sie zwei Arten von Learning Agreements abschlie?en:

  1. Kurslisten bzw. Learning Agreements, die Sie verpflichtend beim Akademischen Auslandsamt einreichen müssen.
  2. Fachliche Learning Agreements, sogenannte Anerkennungsvereinbarungen, die Ihnen schon vor Ihrem Auslandsaufenthalt die Anerkennung der gew?hlten Kurse best?tigen. Diese Learning Agreements müssen immer mit den zust?ndigen FachvertreterInnen abgeschlossen werden.

Anrechnung von im Ausland erbrachten Leistungen

Sobald Sie von Ihrer ausl?ndischen Hochschule eine offizielle Best?tigung (Zeugnis, Notenbest?tigung, Transcript oder ?hnliches) der von Ihnen erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen erhalten haben, sollten Sie die Anrechnung unverzüglich, sp?testens jedoch ein Semester nach Wiederaufnahme des Studiums an der Uni Bamberg beantragen. Verz?gerungen bei der Antragstellung k?nnen dazu führen, dass die weitere Studien- und Prüfungsplanung erschwert wird. Erst mit der Entscheidung über den Antrag steht fest, welche Leistungen angerechnet werden und welche Leistungen an der Universit?t Bamberg zu erbringen sind.

Füllen Sie zun?chst den  Anrechnungsantrag(88.1 KB, 1 Seite) aus. Verwenden Sie für jede anzurechnende Teilprüfung ein Formular.Das ausgefüllte Formular und eine Kopie Ihrer Auslandsnachweise legen Sie der jeweiligen Fachvertreterin/dem Fachvertreter vor. Die FachvertreterInnen best?tigen schriftlich, dass die Teilprüfungen oder F?cher anerkannt werden k?nnen. Wenn Sie die Einzelbest?tigung bzw. alle Einzelbest?tigungen erhalten haben, reichen Sie den Antrag bzw. die Antr?ge beim Prüfungsausschuss z. Hd. Frau Brigola, Feldkirchenstr. 21, Raum: 00.88, mit folgenden Unterlagen ein:

  • Formular(e) Anrechnungsantrag
  • Einzelanerkennungen der FachvertreterInnen (in der Regel durch Eintrag im jeweiligen Anrechnungsantrag)
  • Auslandsnachweise (Transcript of Records) in Kopie (bei Vorlage der Originaldokumente)

Frau Brigola übernimmt auch die Umrechnung(85.3 KB) der anzuerkennenden Noten. Die Berechnung der Note wird von den FachvertreterInnen nicht übernommen.

Wenn Sie den Antrag per Post einreichen, sind die Auslandsnachweise in amtlich beglaubigter Kopie beizufügen.

H?herstufung aufgrund von Anerkennung von Leistungen

Durch die Anerkennung von Studienleistungen kann es passieren, dass eine H?herstufung der Semesterzahl erfolgt. Im folgenden finden Sie die Regelungen für den Bachelor- und Masterstudiengang Soziologie.

H?herstufung nach Anerkennung von Leistungen im Bachelor- und Masterstudiengang Soziologie

Die Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen kann eine H?herstufung(78.3 KB, 1 Seite) in der Fachsemesterzahl zur Folge haben. Für das Auslandsstudium gew?hrte Urlaubssemester bleiben in jedem Falle bestehen, eine nachtr?gliche Rücknahme der Beurlaubung ist ausgeschlossen. Für ein gew?hrtes Urlaubssemester entfallen in Bamberg die Studienbeitr?ge gem?? Bayerischem Hochschulgesetz.

Studienzeiten in verwandten und sonstigen Studieng?ngen werden entsprechend dem Umfang der anerkannten Studien- und Prüfungsleistungen angerechnet. Eine H?herstufung um ein Fachsemester erfolgt in diesen F?llen jeweils, sobald Leistungen im Umfang von 30 ECTS-Punkten anerkannt worden sind. Die H?herstufung beruht auf Beschlüssen des Prüfungsausschusses. Gleiches gilt für Studien- und Prüfungsleistungen, die im Rahmen eines Auslandsaufenthaltes erbracht wurden, sofern das Auslandsstudium im Rahmen einer Beurlaubung absolviert wurde.