Für Anrechnungen von Leistungen kann es verschiedene Anl?sse mit jeweils unterschiedlichen Verfahrensweisen geben (siehe unten).
Eine Anerkennung von Studienleistungen kann je nach Umfang der anerkannten Leistungen zu einer Hochstufung der Fachsemesterzahl führen (ein Semester je 30 ECTS-Punkten).
Ein Wechsel in den Bachelorstudiengang CEP ist auch m?glich, wenn Sie ein Fach, welches im Bachelorstudiengang CEP verpflichtend zu absolvieren ist (z.B. Mikro?konomik I), im ursprünglichen Studiengang endgültig nicht bestanden haben.
Es besteht grunds?tzlich keine Pflicht der Anerkennung bereits erbrachter Prüfungsleistungen. Sie w?hlen selbst aus, welche Leistungen Sie sich anerkennen lassen wollen. Bereits erbrachte Leistungen, die Sie sich nicht anerkennen lassen, k?nnen im Bachelorstudiengang CEP erneut im ersten Versuch absolviert werden. Dies gilt ggf. auch für endgültig nicht bestandene Module und für Module mit eingetragenen Fehlversuchen aus Ihrem Vorstudium.
- Die Anrechnung von Prüfungsleistungen hat zeitnah zur Einschreibung in den Studiengang CEP zu erfolgen.
- Für Studiengangwechsler von au?erhalb der Universit?t Bamberg müssen die Anerkennung der extern erbrachten Leistungen von den jeweiligen Fachvertreterinnen und Fachvertretern best?tigen lassen.
- Zur Anrechnung benutzen Sie bitte das Anrechnungsformular(188.0 KB), das der Prüfungsausschuss bereit stellt und reichen dieses zusammen mit einer Leistungsübersicht des Vorstudiums bei der Fachstudienberatung CEP ein.
Ein Wechsel in den Bachelorstudiengang CEP ist auch m?glich, wenn Sie ein Fach, welches im Bachelorstudiengang CEP verpflichtend zu absolvieren ist (z.B. Mikro?konomik I), im ursprünglichen Studiengang endgültig nicht bestanden haben.
Es besteht grunds?tzlich keine Pflicht der Anerkennung bereits erbrachter Prüfungsleistungen. Sie w?hlen selbst aus, welche Leistungen Sie sich anerkennen lassen wollen. Bereits erbrachte Leistungen, die Sie sich nicht anerkennen lassen, k?nnen im Bachelorstudiengang EES erneut im ersten Versuch absolviert werden. Dies gilt ggf. auch für endgültig nicht bestandene Module und für Module mit eingetragenen Fehlversuchen aus Ihrem Vorstudium.
- Die Anrechnung von Prüfungsleistungen hat zeitnah zur Einschreibung in den Studiengang CEP zu erfolgen.
- Für Studiengangwechsler innerhalb der Universit?t Bamberg ist es nicht n?tig, die einzelnen Fachvertreter zu kontaktieren, um Anerkennungsbest?tigungen einzuholen. Es handelt sich schlie?lich (z. B. bei ?Mikro?konomik I“ oder ?Methoden der Statistik II“) um dieselben Module.
- Zur Anrechnung benutzen Sie bitte das Anrechnungsformular(188.0 KB), das der Prüfungsausschuss bereit stellt und reichen dieses zusammen mit einer Leistungsübersicht des Vorstudiums bei der Fachstudienberatung CEP ein.
Sie k?nnen sich auch extern erbrachte Leistungen in Ihrem CEP-Studium anrechnen lassen, wie sie beispielsweise von der Virtuellen Hochschule Bayern (vhb) angeboten werden. Diese müssen Teil Ihres regul?ren Studiums sein. Folgende Schritte sind hierfür n?tig:
- Nehmen Sie zun?chst 188bet亚洲体育备用_188体育平台-投注*官网 mit den inhaltlich zust?ndigen Fachvertreterinnen bzw. Fachvertretern der Universit?t Bamberg auf und kl?ren, ob ein externer Kurs für einen angebotenen Kurs anerkannt werden kann.
Achtung: Eine Anrechnungsm?glichkeit besteht nur für Kurse, die im Rahmen Ihrer Wahlm?glichkeiten im Bachelorstudiengang CEP aufgeführt sind. Diese finden Sie im Modulhandbuch des Studiengangs. - Falls eine Anrechnung m?glich ist, k?nnen Sie den externen Kurs absolvieren und davon ausgehen, dass Ihnen dieser nach erfolgreicher Prüfung für Ihr Bamberger Studium anerkannt wird.
- Die Anrechnung erfolgt über ein Anrechnungsformular(188.0 KB), das der Prüfungsausschuss bereit stellt. Dieses reichen Sie, zusammen mit der Anerkennungsbest?tigung der Fachvertreterin bzw. des Fachvertreters, bei der Fachstudienberatung CEP ein. Der Eintrag in FlexNow durch das Prüfungsamt der Universit?t Bamberg wird automatisch veranlasst.