Klausurhinweise

Einsichtnahme in Prüfungsklausuren der Bachelor- und Masterstudieng?nge

Die Termine und Formalit?ten zur Einsichtnahme werden vom Prüfungsamt bekannt gegeben. N?heres finden Sie auf den Seiten des Prüfungsamts.

Vorkorrektur von Klausuren

Unter besonderen Umst?nden besteht die M?glichkeit, die Vorkorrektur einer Klausur am Lehrstuhl zu beantragen.

Diese Umst?nde k?nnen zum Beispiel sein:

  • Dritter bzw. letzter Versuch.
  • Bestehen der Klausur muss gegenüber Dritten nachgewiesen werden (z. B. bei Auslandsaufenthalt oder Praktikum)
  • Einhaltung von Fristen für BAf?G-Verl?ngerungsantr?ge.
  • Bestandene Prüfung ist Voraussetzung zur Teilnahme an einer anderen Prüfung.

Bitte richten Sie Ihren begründeten Antrag, inklusive eventueller Belege, per E-Mail oder postalisch bis 7 Tage vor der jeweiligen Klausur, für die die Vorkorrektur beantragt werden soll, an public-economics(at)uni-bamberg.de.

Meldefristen für Scheinklausuren

Die Meldefristen für Scheinklausuren des Lehrstuhls sind in jedem Semester identisch mit den Meldefristen des Prüfungsamtes.