Bevorzugte Auswahl
Bewerberinnen und Bewerber, die bereits zu einem früheren Zeitpunkt für das beantragte Studium an der Universit?t Bamberg zugelassen waren und an der Einschreibung wegen eines "Dienstes" gehindert waren, erhalten vor allen anderen Bewerberinnen und Bewerbern bevorzugt eine Zulassung. Dieser Anspruch auf bevorzugte Zulassung gilt jedoch l?ngstens bis zum zweiten Bewerbungstermin, der auf das Dienstende folgt. Bei neu eingeführten Zulassungsbeschr?nkungen gilt diese Regelung sinngem?? auch für alle Bewerberinnen und Bewerber, die aufgrund eines Dienstes daran gehindert waren, das nun neu zulassungsbeschr?nkte Studium vor Einführung der Zulassungsbeschr?nkung aufzunehmen.
Falls Sie also einen Studienplatz erhalten und diesen wegen eines Dienstes nicht annehmen k?nnen, müssen Sie vorl?ufig nichts unternehmen. Nach Ende des Dienstes haben Sie Anspruch darauf innerhalb der n?chsten zwei Bewerbungssemester wieder für diesen Studienplatz zugelassen zu werden. Dafür müssen Sie erneut eine vollst?ndige Bewerbung einreichen und zus?tzlich die Kopie des Zulassungsbescheides und die Dienstbescheinigung beilegen.
Folgende T?tigkeiten werden als "Dienst" anerkannt:
- ein freiwilliger Wehrdienst oder ein Wehrdienst bis zur Dauer von drei Jahren
- ein Zivildienst sowie Dienste im Ausland gem?? §14 b Zivildienstgesetz (ZDG)
- ein freiwilliges soziales Jahr
- ein feiwilliges ?kologisches Jahr
- ein europ?ischer Freiwilligendienst
- ein internationaler Jugendfreiwilligendienst
- ein Bundesfreiwilligendienst
- ein F?rderprogramm Weltw?rts und Kulturweit von jeweils mindestens sechsmonatiger Dauer
- eine mindestens zweij?hrige T?tigkeit als Entwicklungshelfer
- die Betreuung oder Pflege eines Kindes oder sonstigen Angeh?rigen bis zur Dauer von drei Jahren, sofern diese T?tigkeit vollzeitbeanspruchend ausgeführt wurde und sie von ihrem Umfang und Intensit?t mit den übrigen Diensten vergleichbar ist.