Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte (Studieren ohne Abitur)

Wenn Sie weder das Abitur noch eine sonstige schulische Hochschulzugangsberechtigung besitzen, aber schon l?nger arbeitst?tig sind oder sogar eine berufliche Fortbildungsprüfung zum Meister, Fachwirt ect. bestanden haben, k?nnen Sie unter bestimmten Voraussetzungen dennoch ein Studium an einer Universit?t beginnen.

Je nach Ihrer individuellen beruflichen Qualifikation wird Ihnen hierbei der allgemeine oder über ein erfolgreich absolviertes Probestudium der fachgebundene Hochschulzugang er?ffnet.

Allgemeiner Hochschulzugang

Wenn Sie eine berufliche Fort- oder Weiterbildungsprüfung (zum Beispiel Meister/in, Fachwirt/in, Techniker/in, Erzieher/in) bestanden haben, ist Ihnen der allgemeine Hochschulzugang er?ffnet.

Sie k?nnen den Studiengang, den Sie an der Otto-Friedrich-Universit?t Bamberg studieren m?chten, frei w?hlen. Bitte beachten Sie dabei, dass eine Einschreibung in einen zulassungsbeschr?nkten Studiengang nur nach erfolgter Zulassung m?glich ist.

Folgende Fort-oder Weiterbildungszeugnisse er?ffnen bei Vorliegen der dort genannten Voraussetzungen die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung:

  1.  Zeugnis über eine nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes oder der Handwerksordnung abgelegte und bestandene Meisterprüfung
     
  2. Zeugnis über eine nach §§ 53, 54 des Berufsbildungsgesetzes oder §§ 42, 42a der Handwerksordnung abgelegte und bestandene beruflichen Fortbildungsprüfung, soweit der vorbereitende Lehrgang einen Stundenumfang von insgesamt mind. 400 Stunden umfasste.
    Sollten diese Vorgaben nicht bereits aus dem Zeugnis ersichtlich sein, lassen Sie sich dies bitte von der zust?ndigen Berufskammer (z.B. IHK) kurz best?tigen.
     
  3. Zeugnis über die bestandene Abschlussprüfung an einer ?ffentlichen oder staatlich anerkannten Fachschule* (z.B. Techniker/innen) oder Fachakademie (z.B. Erzieher/innen).

    Absolventen/innen einer Fachakademie für Sozialp?dagogik beachten bitte, dass Sie zus?tzlich zum Abschlusszeugnis der Fachakademie die Urkunde zum/r "Staatlich anerkannten Erzieher/in" vorlegen müssen. Soweit Sie sich noch im Berufspraktikum befinden sollten, genügt die "gesonderte Bescheinigung über das Bestehen des Berufspraktikums", welche Sie bei Ihrer Fachakademie beantragen müssen.

    (*Fachschulen sind Einrichtungen der beruflichen Weiterbildung, deren Bildungsg?nge in der Regel an eine berufliche Erstausbildung und Berufserfahrung anschlie?en (Berufsfachschulen z?hlen daher nicht zu den Fachschulen).
     
  4. Zeugnis über den bestandenen Fortbildungsabschluss an einer Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie, wenn die Prüfungsordnung staatlich genehmigt ist und/oder ein Staatskommiss?r an den Prüfungen mitwirkt und die Fortbildung einen Stundenumfang von mind.400 Stunden umfasste. Bitte legen Sie geeignete Nachweise hierüber vor.
     
  5. Zeugnis über die bestandene Prüfung zum Verwaltungsfachwirt/in oder die bestandene Fachprüfung II an der Bayer. Verwaltungsschule
     
  6. Zeugnis über eine bestandene Fort- oder Weiterbildungsprüfung nach einer landesrechtlichen Fort- oder Weiterbildungsregelung für Berufe im Gesundheitswesen sowie im Bereich der sozialpflegerischen und sozialp?dagogischen Berufe, deren vorbereitender Lehrgang einen Stundenumfang von mind. 400 Stunden umfasste.
    Bitte legen Sie geeignete Nachweise hierüber vor.
     
  7. Zeugnis über eine nach den Empfehlungen der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V. durchgeführte bestandene Weiterbildungsprüfung, deren vorbereitender Lehrgang einen Stundenumfang von mind. 400 Stunden umfasste; die Weiterbildungsst?tte muss von der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V anerkannt sein. Bitte legen Sie geeignete Nachweise hierüber vor.
     
  8. eine der Meisterprüfung (siehe Nr. 1) gleichwertige Qualifikation im Sinne des Seemannsgesetzes (staatliche Bef?higungszeugnisse für den nautischen oder technischen Schiffsdienst).

Fachgebundener Hochschulzugang

Wenn Sie keine Fort- oder Weiterbildungsprüfung abgelegt haben, aber bereits l?ngere Zeit berufst?tig sind, k?nnen Sie einen Hochschulzugang für Studieng?nge, die fachlich zu Ihrer Berufsausbildung und Berufspraxis passen, erhalten.

Hierfür müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:

  1. erfolgreicher Abschluss einer nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes, der Handwerksordnung, durch Bundes- oder Landesrecht geregelten mindestens zweij?hrigen Berufsausbildung in einem zum angestrebten Studiengang fachlich verwandten Bereich,
     
  2. anschlie?ende mindestens dreij?hrige hauptberufliche Berufspraxis in einem zum angestrebten Studiengang fachlich verwandten Bereich
    (bei Erhalt eines Aufstiegsstipendiums des Bundes genügt eine zweij?hrige Berufspraxis; als hauptberufliche Berufspraxis gilt auch eine Teilzeitbesch?ftigung im Umfang von mindestens der H?lfte der durchschnittlichen regelm??igen Arbeitszeit eines  oder einer Vollzeitbesch?ftigten),
     
  3. erfolgreicher Absolvierung eines Probestudiums an der Otto-Friedrich-Universit?t Bamberg.
     

Nach dem Beratungsgespr?ch erhalten Sie einen Nachweis über die Berechtigung für ein Probestudium. Mit dieser Nachweis k?nnen Sie sich bei der Otto-Friedrich-Universit?t Bamberg um einen Probestudienplatz bewerben bzw. einschreiben. 

Erst mit einem erfolgreich bestandenen Probestudium erwerben Sie die fachgebundene Hochschulreife und werden daraufhin zur Fortsetzung Ihres Studiums endgültig in den Studiengang immatrikuliert.

 

Voraussetzung für die Aufnahme eines Studiums als beruflich Qualifizierte oder als beruflich Qualifizierter ist immer die Absolvierung eines Beratungsgespr?chs (vor Immatrikulation bzw. Bewerbung).

Sollten Sie bereits an einer anderen bayerischen Universit?t ein Beratungsgespr?ch im gewünschten Studiengang absolviert haben, so wird der dortige Nachweis von der Otto-Friedrich-Universit?t Bamberg in der Regel anerkannt.

 

 

FAQs zur Anmeldung zum Beratungsgespr?ch für beruflich Qualifizierte

Ich habe eine berufliche Qualifikation- Was ich muss tun?

Ihre berufliche Qualifikation allein reicht nicht aus, um ein Studium aufzunehmen.

Dafür ist die Anmeldung zum Beratungsgespr?ch für Beruflich Qualifizierte(338.5 KB, 2 Seiten) notwendig.

 

Was ist ein Beratungsgespr?ch?

Zweck des Beratungsgespr?chs ist es,  Ihnen einen realistischen Eindruck über Inhalte, Aufbau und Anforderung des Studiums im angestrebten Studiengang zu vermitteln.

Nach dem Gespr?ch stellt die Zentrale Studienberatung der Otto-Friedrich-Unviersit?t Bamberg eine Bescheinigung über Ihre Studienberechtigung aus.

Anmeldungsschritte für das Beratungsgespr?ch

1. Anmeldeformular(338.5 KB, 2 Seiten)(117.0 KB) ausdrucken, ausfüllen und unterschreiben

2. Erstellung eines kurzen tab. Lebenslaufes

2. Zusammenstellung der Unterlagen, die Ihre berufliche Qualifikation belegen (weitere Ausführungen dazu siehe unten)

3. postalische Einreichung Ihrer schriftlichen Anmeldung (Anmeldeformular, Lebenslauf, amtlich beglaubigte Kopien Ihrer Zeugnisse, notwendige Bescheinigungen ect.) in der Studierendenkanzlei

Wie geht?s weiter?

Nach dem Eingang Ihrer Anmeldung überprüfen wir Ihre Unterlagen.

Nach erfolgter Prüfung erhalten Sie von uns eine Mitteilung (E-Mail), dass wir Sie nun für das Beratungsgespr?ch anmelden konnten.

Danach setzt sich die Zentrale Studienberatung zur Terminvereinbarung mit Ihnen in Verbindung.

Nach dem Beratungsgespr?ch  erhalten Sie eine Bescheinigung über Ihre Studienberechtigung (Beratungsnachweis). Damit k?nnen Sie sich sp?ter bewerben oder einschreiben.

Fristgerechte Anmeldung zum Beratungsgespr?ch

Wann muss ich mich zum Beratungsgespr?ch anmelden?

Erst mit dem Beratungsnachweis k?nnen Sie sich für einen Studienplatz bewerben oder einschreiben.

Deshalb sollte Ihre Anmeldung zum Beratungsgespr?ch frühzeitig vor Ihrer Bewerbung oder vor Ihrer Einschreibung erfolgen.

Die jeweiligen Bewerbungs- und Immatrikulationsfristen finden Sie hier: 

 

Bitte beachten Sie, dass die Prüfung Ihrer Unterlagen sowie die Durchführung des Beratungsgespr?ches einige Zeit in Anspruch nehmen kann.

Bitte beachten Sie auch, dass unvollst?ndige Unterlagen die Bearbeitungszeit verl?ngern.

 

In der Regel k?nnen Sie diese bereits ein Semester vor Aufnahme des geplanten Studiums beantragen.

Bewerbungsmodalit?ten: Was muss ich machen, wenn ich mich für einen zulassungeschr?nkten Studiengang bewerben m?chte?

Bewerberinnen und Bewerber für zulassungsbeschr?nkte Studieng?nge müssen sich zus?tzlich Online für einen Studienplatz bewerben. Bewerbungsschluss für das jeweilige Wintersemester ist der 15. Juli und für das jeweilige Sommersemester der 15. Januar.

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Studierendenkanzlei oder die Studienberatung der Otto-Friedrich-Universit?t Bamberg

 

Bitte beachten Sie, dass Sie das obligatorische Beratungsgespr?ch bereits vor Ihrer Bewerbung absolviert haben müssen. Dies ist erforderlich, da Ihnen erst nach dem erfolgten Beratungsgespr?ch eine Bescheinigung  über Ihre Studienberechtigung ausgestellt wird. Diese Bescheinigung muss zwingend Ihrer Bewerbung beigefügt sein.

Einzureichende Unterlagen für die Anmeldung zum Beratungsgespr?ch

Welche Unterlagen muss ich einreichen, wenn ich eine berufliche Fortbildungsprüfung aufweise (Meister, Fachwirt, Betriebswirt...)?

Folgende Unterlagen müssen zwingend eingereicht werden, wenn Sie eine berufliche Fortbildungsprüfung zum Meister, Fachwirt, Betriebswirt ect. aufweisen:

 

  1. Formular Anmeldung zum Beratungsgespr?ch(338.5 KB, 2 Seiten)
  2. tabellarischer Lebenslauf
  3. amtlich beglaubigte Kopie1 des Abschlusszeugnisses der beruflichen Fortbildungsprüfung (z. Bsp. Meisterzeugnis, Prüfungszeugnis Fachwirt, Betriebswirt (IHK, HWK ect.)
  4. Bescheinigung der Dezimalnote durch die IHK/ HWK (für die Teilnahme am Bewerbungsverfahren für zulassungsbeschr?nkte Studieng?nge)
  5. amtlich beglaubigte Kopie1 des Abschlusszeugnisses Ihrer grundst?ndigen Berufsausbildung (z. Bsp. IHK-Abschlusszeugnis)
  6. amtlich beglaubigte Kopie1 des Abschlusszeugnisses der Berufsschule Ihrer grundst?ndigen Berufsausbildung
  7. für Fachwirte zus?tzlich: gem. § 29 Abs. 1 Nr. 2 der Qualifikationsverordnung der Nachweis, dass der vorbereitende Lehrgang zur abgelegten Fortbildungsprüfung einen Stundenumfang von mindestens 400 Stunden umfasst (einfache Kopie)

 1Amtliche Beglaubigungen sind in Deutschland bei Beh?rden erh?ltlich, die zur Führung eines Dienstsiegels berechtigt sind, z.B. die Einwohnermelde?mter der Gemeinde- und Stadtverwaltungen. Nicht ausreichend sind beispielsweise Beglaubigungen von Pfarr?mtern, studentischen Institutionen, Sparkassen und Krankenkassen.

Bitte beachten Sie, dass Ihr Hochschulzugang erst mit Vorlage Ihrer vollst?ndigen formgerechten Unterlagen abschlie?end bearbeitet werden kann. Sobald dieser festgestellt ist, kann die Anmeldung zum Beratungsgespr?ch bei den KollegInnen der Zentralen Studienberatung durch die Studierendenkanzlei erfolgen.

Welche Unterlagen muss ich als staatlich anerkannte ErzieherIn oder als staatlich anerkannte HeilerziehungspflegerIn einreichen?

Folgende Unterlagen müssen als staatlich anerkannte ErzieherIn oder staatlich anerkannte Heilerziehungspfleger/In eingereicht werden:

  1. Formular Anmeldung zum Beratungsgespr?ch(338.5 KB, 2 Seiten)
  2. tabellarischer Lebenslauf
  3. amtlich beglaubigte Kopie1 des Abschlusszeugnisses der ?ffentlichen oder staatlich anerkannten Fachakademie/ Fachschule
  4. Absolventen der Fachakademie zus?tzlichamtlich beglaubigte Kopie1 der Urkunde über Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung "Staatlich anerkannte Erzieherin" oder "Staatlich anerkannter Erzieher"

 

Sollten Sie sich im Moment im Berufspraktikum zum/zur staatlich anerkannten ErzieherIn befinden und das Abschlussschlusszeugnis der Fachakademie/ Fachschule liegt Ihnen noch nicht vor, reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein:

  1. Formular Anmeldung zum Beratungsgespr?ch(338.5 KB, 2 Seiten)
  2. tabellarischer Lebenslauf
  3. Schreiben der Fachakademie/ Fachschule, dass Sie sich derzeit im Berufspraktikum befinden und Ihr Abschlusszeugnis erst nach Absolvierung des Berufspraktikums ausgestellt wird (mit Angabe des voraussichtlichen Aush?ndigungsdatums)

 

Welche Unterlagen muss ich einreichen, wenn ich eine abgeschlossene Berufsausbildung mit anschlie?ender 36 monatigen Berufspraxis aufweise?

Folgende Unterlagen müssen zwingend eingereicht werden, wenn Sie eine grundst?ndige Berufsausbildung mit anschlie?ender 36-monatigen Berufspraxis afuweisen:

 

  1. Formular Anmeldung zum Beratungsgespr?ch(338.5 KB, 2 Seiten)
  2. tabellarischer Lebenslauf
  3. amtlich beglaubigte Kopie1 des Abschlusszeugnisses Ihrer grundst?ndigen Berufsausbildung (z. Bsp. IHK-Abschlusszeugnis)
  4. amtlich beglaubigte Kopie1 des Abschlusszeugnisses der Berufsschule Ihrer grundst?ndigen Berufsausbildung
  5. Nachweis der an die Berufsausbildung anschlie?enden 36-monatigen Berufspraxis (einfache Kopie)

 1Amtliche Beglaubigungen sind in Deutschland bei Beh?rden erh?ltlich, die zur Führung eines Dienstsiegels berechtigt sind, z.B. die Einwohnermelde?mter der Gemeinde- und Stadtverwaltungen. Nicht ausreichend sind beispielsweise Beglaubigungen von Pfarr?mtern, studentischen Institutionen, Sparkassen und Krankenkassen.

Bitte beachten Sie, dass Ihr Hochschulzugang erst mit Vorlage Ihrer vollst?ndigen formgerechten Unterlagen abschlie?end bearbeitet werden kann. Sobald dieser festgestellt ist, kann die Anmeldung zum Beratungsgespr?ch bei den KollegInnen der Zentralen Studienberatung durch die Studierendenkanzlei erfolgen.

Ich bin mir unsicher, welche Unterlagen ich mit meiner beruflichen Qualifikation einreichen muss

Für Fragen rund um den Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung wenden Sie sich bitte an die Studierendenkanzlei bzw. an:

Christine Reinhardt
Studierendenkanzlei

Otto-Friedrich-Universit?t Bamberg
Kapuzinerstra?e 25/ Rückgeb?ude
96047 Bamberg

Tel.: +49 (0)951 - 863 1045 (nur vormittags)
Fax: +49 (0)951 - 863 4042

E-Mail: christine.reinhardt(at)uni-bamberg.de oder studierendenkanzlei(at)uni-bamberg.de

 

Ansprechpartner für die beruflich Qualifizierten

Für Fragen rund um den Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung wenden Sie sich bitte an die Studierendenkanzlei bzw. an:

Christine Reinhardt
Studierendenkanzlei

Otto-Friedrich-Universit?t Bamberg
Kapuzinerstra?e 25/ Rückgeb?ude
96047 Bamberg

Tel.: +49 (0)951 - 863 1045 (nur vormittags)
Fax: +49 (0)951 - 863 4042

E-Mail: christine.reinhardt(at)uni-bamberg.de oder studierendenkanzlei(at)uni-bamberg.de

 

Gut zu wissen: Studienf?rderung für Berufserfahrene (Aufstiegsstipendium)

Das F?rderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung richtet sich an Fachkr?fte mit Berufsausbildung und mehrj?hriger Praxiserfahrung und unterstützt ein Hochschulstudium bis zum ersten akademischen Abschluss. Weitere Informationen unter www.aufstiegsstipendium.de .

Bewerbungen sind bereits vor Beginn des Studiums und bis zum Ende des zweiten Semesters m?glich.