F¨¹r internationale Studierende: Formalit?ten

Visum

Wenn internationale Studierende nach Deutschland einreisen wollen, ben?tigen sie ein Visum zu Studienzwecken. Das Visum kann nur bei einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) im Ausland beantragt werden. Nur dort k?nnen die genauen Aufenthaltsmodalit?ten (Visum) abgekl?rt werden. Davon ausgenommen sind Studierende und Studienbewerberinnen und Studienbewerber aus manchen L?ndern, z.B.:
 

  • EU-Staaten & EWR-Staaten (Norwegen, Island, Liechtenstein)
  • Andorra *
  • Australien *
  • Brasilien *
  • Honduras *
  • El Salvador *
  • Israel *
  • Japan *
  • Kanada *
  • Monaco *
  • Neuseeland *
  • San Marino *
  • Schweiz **
  • S¨¹dkorea *
  • Vereinigte Staaten (USA) *
  • Vereinigtes K?nigreich ***
     

Welche Regeln f¨¹r ukrainische Staatsangeh?rige gelten, ?ndert sich aktuell st?ndig. Nach den aktuellen Regeln fragen Sie deshalb bitte bei der zust?ndigen Ausl?nderbeh?rde, also der Ausl?nderbeh?rde am Wohnort w?hrend des Studiums, zum Beispiel Bamberg (188betÑÇÖÞÌåÓý±¸ÓÃ_188ÌåÓýƽ̨-Ͷע*¹ÙÍø: abh(at)stadt.bamberg.de).

 * Achtung: Diese (ebenso wie alle anderen Personen aus Nicht-EU-Staaten) m¨¹ssen dennoch eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, wenn sie in Bamberg angekommen sind (siehe Abschnitt ?Einwohneramt/Ausl?nderbeh?rde¡°). Arbeiten d¨¹rfen sie erst mit einer Aufenthaltserlaubnis.

** Personen aus der Schweiz ben?tigen eine Aufenthaltskarte, die einer Aufenthaltserlaubnis entspricht (siehe Abschnitt?Einwohneramt/Ausl?nderbeh?rde¡°).

*** Brexit: Briten und deren Familienangeh?rige, die bereits vor dem 31.12.2020 in Deutschland gewohnt haben, haben ihren Aufenthalt bis zum 30.06.2021 bei der Ausl?nderbeh?rde angezeigt und bekommen dann ein Aufenthaltsdokument. Briten, die erst ab dem 01.01.2021 in Deutschland wohnen, k?nnen bis zu 90 Tage visafrei in Deutschland sein und nach der Einreise eine Aufenthaltserlaubnis zum Studium beantragen. Arbeiten d¨¹rfen sie erst mit einer Aufenthaltserlaubnis.

F¨¹r genauere Informationen muss man sich immer an die zust?ndige deutsche Auslandsvertretung im Heimatland wenden.

Visaverfahren dauern ca. acht bis zw?lf Wochen. Teilweise k?nnen die Bearbeitungszeiten aber auch l?nger sein. Einige deutsche Auslandsvertretungen waren w?hrend der Corona-Krise auch ganz oder zeitweise geschlossen. Das sollten Sie bei der gesamten Planung f¨¹r den Auslandsaufenthalt ber¨¹cksichtigen.

Wichtig: Es ist nicht m?glich, ein touristisches Visum in Deutschland in ein Studienvisum umzuwandeln. Es ist ebenfalls nicht m?glich, ein Studienvisum erst in Deutschland zu beantragen. Visa k?nnen nur von den deutschen Auslandsvertretungen (also Deutschen Botschaften oder Konsulaten) ausgestellt werden.

Auf der Homepage des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) befinden sich au?erdem hilfreiche Informationen zu den Visabestimmungen f¨¹r internationale Studierende.


Einwohneramt/Ausl?nderbeh?rde

Einwohneramt


In Deutschland besteht Meldepflicht, d.h. dass sich alle, die in Deutschland leben, im Einwohneramt ?melden¡° m¨¹ssen. Nach der Ankunft bzw. nach Erhalt einer festen Adresse muss die Anmeldung im Rathaus am ZOB in Bamberg, Promenadestra?e 2a (am Zentralen Omnibusbahnhof/ZOB) innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Bitte vereinbaren Sie einen Termin via der Online-Terminbuchungseite der Stadt Bamberg und richten Sie sich auf Wartezeiten ein.

Studierende, die im Stadtgebiet Bamberg wohnen, finden Informationen zum Rathaus und zum Einwohneramt unter:

Der direkte Link lautet:

Studierende, die nicht im Stadtgebiet Bamberg wohnen, m¨¹ssen sich bei der Beh?rde des jeweiligen Wohnortes melden (z.B. bei der Gemeindeverwaltung).

Ausl?nderbeh?rde


Alle Personen, die nicht aus EU-Staaten nach Bamberg kommen um zu studieren und kein Visum f¨¹r ihren Aufenthalt haben, m¨¹ssen sich au?er beim Einwohneramt auch noch bei der Ausl?nderbeh?rde anmelden. Beachten Sie bitte, dass das Einwohnermeldeamt und die Ausl?nderbeh?rde zwei verschiedene Beh?rden sind.
Wichtig: Wenn Sie ein Visum f¨¹r die gesamte Dauer Ihres Aufenthaltes (zum Beispiel f¨¹r Ihr Austauschsemester) haben, m¨¹ssen Sie sich gar nicht bei der Ausl?nderbeh?rde melden. Wenn Sie l?nger in Deutschland bleiben wollen, als Ihr Visum erlaubt, brauchen Sie einen Termin bei der Ausl?nderbeh?rde. Sie m¨¹ssen nach diesem Termin vor Ablauf Ihres Visums fragen (188betÑÇÖÞÌåÓý±¸ÓÃ_188ÌåÓýƽ̨-Ͷע*¹ÙÍø: abh(at)stadt.bamberg.de).

Die Ausl?nderbeh?rde befindet sich f¨¹r Studierende, die im Stadtgebiet Bamberg wohnen, in der Luitpoldstra?e 51, 96052 Bamberg (Nahe Bahnhof). Nach Anmeldung im Einwohneramt m¨¹ssen Sie etwa 8 Wochen vor Ablauf Ihres Visums oder Aufenthaltstitels bei der Ausl?nderbeh?rde der Stadt Bamberg per E-Mail unter abh(at)stadt.bamberg.de um einen Termin bitten. Bitte schreiben Sie nur 1 E-Mail. Geben Sie bitte bei der Terminanfrage Folgendes an:

  • Ihre(n) Namen
  • Ihre(n) Vornamen
  • Ihr Geburtsdatum
  • Information, dass Sie an der Otto-Friedrich-Universit?t Bamberg studieren und Ihre Fachrichtung (z.B. English and American Studies; Betriebswirtschaftslehre) und angestrebter Abschluss (z.B. Kurzzeitstudium im Rahmen eines Austauschprogramms; Bachelor; Master)
  • das Ablaufdatum Ihres Visums/Aufenthaltstitels

Eine Vorsprache ist ohne Termin nicht m?glich! Die Wartezeit auf einen Termin in der Ausl?nderbeh?rde betr?gt mindestens 8 Wochen. Fragen Sie also bitte rechtzeitig nach einem Termin. Melden Sie sich bitte noch einmal per E-Mail erst etwa eine Woche vor Ablauf Ihres Aufenthaltstitels und f¨¹gen Sie Ihre erste Terminanfrage an.

Zum Termin in der Ausl?nderbeh?rde muss Folgendes mitgebracht werden:

  • aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
  • ein neues, aktuelles biometrisches Passfoto (nicht ?lter als 6 Monate)
  • g¨¹ltiger Reisepass mit Visum
  • Nachweis ¨¹ber eine Krankenversicherung (aktuelle Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse)
  • Meldeadresse (= Adresse in Bamberg)
  • Notenbescheinigung (zum Nachweis eines ordnungsgem??en Studiums) ¡ú Ausdruck siehe Internet-Dienste der Universit?t Bamberg
  • Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts

    Seit 1. April 2024 gilt: Als Nachweise des gesicherten Lebensunterhalts werden nur noch folgende Unterlagen bei Vorsprache in der Ausl?nderbeh?rde der Stadt Bamberg akzeptiert:

    - Sperrkonto (mit aktuellem Kontostand)
    - Verpflichtungserkl?rung*
    - Arbeitsvertrag mit den letzten 3 Lohnbescheinigungen
    - Stipendium

    Ein Kontoauszug, Aktiendepots etc. werden nicht mehr anerkannt. Da die Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis bei Ersterteilung und Verl?ngerung f¨¹r mindestens ein Jahr zu erteilen ist, ist auch der Lebensunterhalt f¨¹r diesen Zeitraum als gesichert nachzuweisen. Andernfalls muss mit einer Ablehnung der Aufenthaltserlaubnis aufgrund fehlenden Lebensunterhalts gerechnet werden.

* Bei einer formellen Verpflichtungserkl?rung verpflichtet sich eine Person zur ?bernahme der Kosten:

Man wendet sich an die Ausl?nderbeh?rde am Wohnsitz des Verpflichtungsgebers (die Person, die die Erkl?rung abgeben will), um eine Verpflichtungserkl?rung abzugeben.

Bitte beachten Sie: Ein einfacher, formloser Brief, z.B. von den Eltern, gen¨¹gt nicht!

Es ist m?glich, den Aufenthaltstitel online zu beantragen.

Die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels dauert etwa 3 bis 6 Wochen. Der Pass muss in der Zwischenzeit nicht abgegeben werden, d.h. man beh?lt w?hrend der ca. dreiw?chigen Wartezeit auf den elektronischen Aufenthaltstitel volle Reisefreiheit im Schengen-Raum. Die Kosten f¨¹r den elektronischen Titel betragen 100 € bei einer Ersterteilung, eine Verl?ngerung kostet 93 €.

Die Studierenden erhalten per Post Nachricht von der Bundesdruckerei, sobald ihr elektronischer Aufenthaltstitel in Bamberg zur Abholung bereitliegt. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Name auf Ihrem Briefkasten steht, damit Sie den PIN-Brief auch bekommen. Die Abholung der Aufenthaltsdokumente erfolgt ohne Termin im Rahmen der ?ffnungszeiten.

R¨¹ckfragen k?nnen Sie gerne unter abh(at)stadt.bamberg.de stellen.

Weitere Informationen zur Ausl?nderbeh?rde Bamberg:

Studierende, die nicht im Stadtgebiet Bamberg wohnen, m¨¹ssen sich bei der Ausl?nderbeh?rde des jeweiligen Wohnortes melden (z.B. beim Landratsamt).

Ausl?nderbeh?rde: Wichtige Informationen Teilzeitstudium


Falls ein Wechsel von einem Vollzeitstudium zu einem Teilzeitstudium geplant ist, muss dies der Ausl?nderbeh?rde vorher mitgeteilt werden und von dort genehmigt werden.

Die einfache Vorlage einer Immatrikulationsbescheinigung f¨¹r ein Teilzeitstudium gen¨¹gt daher bei der Ausl?nderbeh?rde nicht.

Gr¨¹nde, die f¨¹r eine Bewilligung eines Teilzeitstudiums ber¨¹cksichtigt werden, sind daher vorrangig

  • studienbeeintr?chtigende Erkrankungen, welche mittels eines qualifizierten ?rztlichen Attests nachzuweisen sind,
  • zu betreuende eigene Kinder oder
  • zu pflegende Angeh?rige.

Andere Gr¨¹nde k?nnen nur im Ausnahmefall ber¨¹cksichtigt werden.


Krankenversicherung

In Deutschland besteht eine gesetzliche Krankenversicherungspflicht f¨¹r alle Studierenden aus dem In- und Ausland. Der Nachweis ¨¹ber eine ausreichende Krankenversicherung muss deshalb als Voraussetzung f¨¹r die Immatrikulation an den Universit?ten vorliegen.

Nachfolgend ist aufgef¨¹hrt, welche Dokumente Sie aus Ihrem Heimatland nach Bamberg mitbringen m¨¹ssen.

F¨¹r Studierende aus EU-Staaten bzw. Norwegen, Island, Liechtenstein, Gro?britannien oder der Schweiz gilt:


Studierende, die bereits im Heimatland krankenversichert sind, m¨¹ssen bei ihrer Krankenkasse im Heimatland die Europ?ische Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card ¨C EHIC) beantragen und mitbringen. Die Versicherungskarte muss f¨¹r den gesamten Zeitraum des Aufenthalts g¨¹ltig sein.

Die EHIC ist einer gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland digital zu ¨¹bermitteln (Liste der gesetzlichen Krankenkassen in Bamberg siehe unten).

Wichtig: Die gesetzliche Krankenkasse ¨¹bermittelt dann automatisch digital die entsprechende Versicherungsmeldung an die Studierendenkanzlei der Universit?t Bamberg f¨¹r die Einschreibung.

Studierende aus Gro?britannien wenden sich bitte an den National Health Service (NHS). Dieser stellt eine g¨¹ltige Karte (GHIC) f¨¹r Sie aus.

F¨¹r Studierende aus einem Abkommensstaat Bosnien-Herzegowina, Nordmazedonien, Montenegro, Serbien (ohne Kosovo), T¨¹rkei und Tunesien gilt:


Sie ben?tigen den f¨¹r Ihr Heimatland g¨¹ltigen Anspruchsausweis, den Sie beim Krankenversicherungstr?ger in Ihrem Heimatland vor Ihrer Anreise nach Deutschland beantragen m¨¹ssen. Der Anspruchsausweis muss f¨¹r den gesamten Zeitraum Ihres Aufenthalts g¨¹ltig sein:

  • Staat: Bosnien-Herzegowina, Anspruchsausweis: BH6   
  • Staat: Nordmazedonien, Anspruchsausweis: D/RM111, https://fzo.org.mk/
  • Staat: Montenegro, Anspruchsausweis: DE/MNE111, www.fzocg.me
  • Staat: Serbien, Anspruchsausweis: DE 111 SRB
  • Staat: T¨¹rkei, Anspruchsausweis: A/T11, www.sgk.gov.tr
  • Staat: Tunesien, Anspruchsausweis: A/TN11

Einer der oben genannten Anspruchsausweise ist einer gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland digital zu ¨¹bermitteln (Liste der gesetzlichen Krankenkassen in Bamberg siehe unten).

Wichtig: Die gesetzliche Krankenkasse ¨¹bermittelt dann automatisch digital die entsprechende Versicherungsmeldung an die Studierendenkanzlei der Universit?t Bamberg f¨¹r die Einschreibung.

Bitte erkundigen Sie sich vor der Abreise aus Ihrem Heimatland, welche Kosten Ihre Krankenversicherung ¨¹bernimmt, w?hrend Sie in Deutschland sind, und bringen Sie die entsprechenden Nachweise mit.

Besuch einer Arztpraxis oder Krankenhauses:


Inhaber einer EHIC m¨¹ssen folgende Unterlagen f¨¹r eine ?rztliche/zahn?rztliche Behandlung oder eine station?re Behandlung mitbringen:

  • EHIC
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Studierendenausweis

Sie m¨¹ssen die ?rztin, Zahn?rztin oder das Krankenhaus darauf hinweisen, dass Sie keine deutsche Krankenversicherung haben. F¨¹r die vertraglich vereinbarten Leistungen entstehen keine Kosten, au?er evtl. gesetzliche Zuzahlungen (z.B. f¨¹r Medikamente).

Inhaberinnen eines Anspruchsausweises aus einem Abkommensstaat m¨¹ssen sich vorab an eine der gesetzlichen Krankenkassen wenden und einen ?Nationalen Anspruchsausweis¡° ausstellen lassen, der f¨¹r eine ?rztliche/zahn?rztliche Behandlung oder eine station?re Behandlung im Krankenhaus erforderlich ist.

F¨¹r Studierende, die nicht aus einem der obengenannten Staaten kommen oder kein Anrecht auf Ausstellung einer EHIC/Ersatzbescheinigung/Anspruchsausweis haben, gibt es die folgenden drei M?glichkeiten:

1. Versicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland


Der Studierendentarif betr?gt zurzeit ca. 120 € pro Monat (Liste der gesetzlichen Krankenkassen in Bamberg nachfolgend). F¨¹r die Immatrikulation ben?tigen Sie von der Krankenkasse eine Versicherungsmeldung.

Der Vorteil bei dieser Art der Versicherung ist, dass die behandelnden ?rztinnen und ?rzte direkt mit der Krankenkasse abrechnen. Man muss die Rechnung nicht selbst bezahlen.

Bitte beachten Sie, dass eine solche Krankenversicherung erst ab dem jeweiligen Semesterbeginn g¨¹ltig ist (f¨¹r das Wintersemester: fr¨¹hestens ab 1. Oktober, f¨¹r das Sommersemester: fr¨¹hestens ab 1. April). Dementsprechend m¨¹ssen Sie sich unbedingt f¨¹r die Zeit bis zum Semesterbeginn anderweitig versichern, z.B. mit einer Reisekrankenversicherung aus Ihrem Heimatland, die bis 1. Oktober bzw. 1. April g¨¹ltig sein muss. Es besteht alternativ die M?glichkeit, bei einer privaten Krankenversicherung kurzfristig eine Versicherung abzuschlie?en.

 Ausnahmen:

  • F¨¹r Studierende nach dem vollendeten 30. Lebensjahr ist eine Krankenversicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse nur in Ausnahmef?llen m?glich. Man muss sich daher privat versichern.
  • Achtung: Folgende Informationen treffen nicht auf Austauschstudierende zu!
    Personen, die f¨¹r den Deutsch-Semesterkurs zur Studienvorbereitung immatrikuliert sind, k?nnen sich nicht bei einer gesetzlichen Krankenversicherung versichern. Eine Versicherung ist nur bei einer privaten Krankenversicherung m?glich. Der Nachweis einer privaten Krankenversicherung ist einer gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland digital zu ¨¹bermitteln (Liste der gesetzlichen Krankenkassen in Bamberg siehe unten).

    Wichtig: Die gesetzliche Krankenkasse ¨¹bermittelt dann automatisch digital die entsprechende Versicherungsmeldung (?ist nicht ordentlich versichert¡°) an die Studierendenkanzlei der Universit?t Bamberg f¨¹r die Einschreibung.

    Nach Absolvieren des Deutsch-Semesterkurses zur Studienvorbereitung und bei der Aufnahme des Fachstudiums ist ein Wechsel in eine gesetzliche Krankenversicherung m?glich.

2. Versicherung bei einer privaten Krankenversicherung in Deutschland


Alternativ zur gesetzlichen Krankenversicherung k?nnen Sie sich unabh?ngig von Ihrem Alter auch bei einer privaten Krankenversicherung in Deutschland versichern. Der Nachweis einer privaten Krankenversicherung ist einer gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland digital zu ¨¹bermitteln (Liste der gesetzlichen Krankenkassen in Bamberg siehe unten).

Wichtig: Die gesetzliche Krankenkasse ¨¹bermittelt dann automatisch digital die entsprechende Versicherungsmeldung an die Studierendenkanzlei der Universit?t Bamberg f¨¹r die Einschreibung.

Bitte beachten Sie, dass bei dieser Art der Versicherung die Rechnung zun?chst selbst bezahlt werden muss. Danach muss die Rechnung im Original bei der privaten Krankenversicherung eingereicht werden, die dann jeweils ¨¹ber die H?he der R¨¹ckerstattung entscheiden wird. Der Nachteil hierbei ist, dass schnell eine gr??ere Geldsumme zusammenkommen kann, die eventuell nicht vollst?ndig zur¨¹ckerstattet werden k?nnte. Au?erdem ist ein Wechsel zur¨¹ck in eine gesetzliche Krankenversicherung f¨¹r die gesamte Dauer des Studiums nicht mehr m?glich!

3. Private Versicherung aus Ihrem Heimatland


Wenn Sie sich f¨¹r die gesamte Dauer Ihres Aufenthalts in Bamberg bei einer Krankenkasse in Ihrem Heimatland versichern, m¨¹ssen Sie auf alle F?lle die vollst?ndige Versicherungspolice von der Krankenkasse in Ihrem Heimatland mitbringen. Dieses Dokument muss entweder auf Deutsch oder auf Englisch ausgestellt werden.

Folgende Punkte m¨¹ssen in der Krankenversicherungspolice aufgelistet sein:

  • Krankenhausbehandlung (am besten unbegrenzt)
  • Notfallbehandlung (Notarzteinsatz etc.)
  • ambulante Behandlung (Arzt, Facharzt, Zahnarzt)
  • Heilmittel (Massagen etc.)
  • Hilfsmittel (Gehhilfen etc.)
  • Vorsorgema?nahmen (Krebsvorsorge, Hautkrebsscreening etc.)

Die Versicherungspolice der Krankenversicherung in Ihrem Heimatland ist einer gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland digital zu ¨¹bermitteln (Liste der gesetzlichen Krankenkassen in Bamberg siehe unten).

Wichtig: Die gesetzliche Krankenkasse stellt dann fest, ob Ihr Versicherungsschutz den deutschen Anforderungen entspricht. Wenn ja, dann ¨¹bermittelt die gesetzliche Krankenkasse  automatisch digital die entsprechende Versicherungsmeldung an die Studierendenkanzlei der Universit?t Bamberg f¨¹r die Einschreibung.

Sollte die Versicherungspolice jedoch nicht ausreichen, dann muss man sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse zum Studierendentarif versichern (siehe M?glichkeit 1).

Achtung: Die Erfahrung hat gezeigt, dass viele ausl?ndische Krankenversicherungen oft nur einen eingeschr?nkten Schutz bieten und nicht alle Kosten im Fall eines Unfalls oder Krankheit in Deutschland ¨¹bernehmen, und dass bei einer privaten Krankenversicherung manchmal auch die Kosten nicht komplett erstattet werden. In Einzelf?llen kann es au?erdem zu Problemen bei der Verl?ngerung des Visums kommen. Wir raten Ihnen daher dringend, eine gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland abzuschlie?en (M?glichkeit 1)!

Eine Liste der gesetzlichen Krankenkassen in Bamberg:

Bitte beachten Sie, dass diese Liste keine Empfehlung darstellt, sondern lediglich informativen Charakter hat. Generell gen¨¹gt es, 1 gesetzliche Krankenkasse zu kontaktieren.

Weitere Informationen zur Krankenversicherung f¨¹r die Einschreibung.


Er?ffnung eines Kontos

Studierende aus L?ndern, die nicht am SEPA-Verfahren* teilnehmen, m¨¹ssen ein Konto in Deutschland er?ffnen (f¨¹r die zahlreichen ?berweisungen, die w?hrend des Studienaufenthalts anfallen, z.B. Miete, Semesterbeitr?ge).

* SEPA: Single Euro Payments Area; deutsch: einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum

F¨¹r die Kontoer?ffnung ben?tigt man folgende Unterlagen:

  • Ausweis (z.B. Reisepass)
  • Zugangs- bzw. Zulassungsbescheid der Universit?t Bamberg
  • Nachweis ¨¹ber die Adresse in Bamberg (Anmeldung bei der Meldebeh?rde, Mietvertrag oder Wohnungsgeberbescheinigung)

Nach Erhalt von der zust?ndigen Stelle au?erdem:

  • Deutsche Steuer-Identifikationsnummer (wird innerhalb von vier Wochen nach Anmeldung bei der Meldebeh?rde automatisch per Post an Ihre Korrespondenzadresse in Deutschland verschickt). Die Deutsche Steuer-Identifikationsnummer muss unbedingt sofort nach Erhalt nachgereicht werden. Ohne die Deutsche Steuer-Identifikationsnummer kann die Girocard nicht bestellt werden.

F¨¹r Studierende ist die Kontof¨¹hrung meistens kostenfrei. Bitte sorgen Sie daf¨¹r, dass auf diesem Konto immer gen¨¹gend Geld ist, da sonst Mahngeb¨¹hren f?llig werden k?nnen!
Bitte setzen Sie sich vor Ihrer Abreise aus Bamberg bez¨¹glich der weiteren Kontof¨¹hrung oder Kontoschlie?ung mit Ihrer Bank in Verbindung.


Haftpflichtversicherung

Eine private Haftpflichtversicherung ist nicht obligatorisch, jedoch unbedingt empfehlenswert. Der Aufenthalt ohne private Haftpflichtversicherung ist grob fahrl?ssig.

Eine private Haftpflichtversicherung sch¨¹tzt vor Risiken von Haftungen aus Klagen und ?hnlichen Anspr¨¹chen. Das bedeutet, eine Haftpflichtversicherung bietet Schutz, falls man rechtlich f¨¹r einen Sachschaden oder eine fahrl?ssige K?rperverletzung verantwortlich gemacht wird.

Wer beispielsweise versehentlich einen Unfall verursacht, muss den entstandenen Schaden ersetzen.

Beispiele:

  • Bei einem Zusammensto? mit einer Person an einer Bushaltestelle f?llt das Handy der Person auf den Boden, und der Bildschirm zerbricht. Die Behebung des Schadens oder ein neues Telefon kann den Verursacher ca. 500 € oder mehr kosten.
  • Bei einem Zusammensto? beim Fahrradfahren mit einem Fu?g?nger bricht sich die Person das Bein. Die Behandlungskosten k?nnen sich auf mehrere tausend Euro belaufen. Der Verursacher muss f¨¹r jeden unmittelbaren Schaden zahlen und gegebenenfalls auch die Kosten f¨¹r die Behandlung von dauerhaften Verletzungen ¨¹bernehmen.

Solche und ?hnliche F?lle k?nnen daher mit hohen Kosten verbunden sein. Gegen dieses Risiko sch¨¹tzt eine private Haftpflichtversicherung, die man nach Ankunft in Deutschland abschlie?en kann und die bereits ab 5 € pro Monat erh?ltlich ist. Theoretisch kann man auch eine Haftpflichtversicherung im Heimatland abschlie?en, falls der Versicherungsschutz in Deutschland besteht.

Eine Haftpflichtversicherung deckt jedoch keine Haftung aus Verletzungen oder Sch?den, die w?hrend der Fahrt mit einem Auto verursacht werden. Dazu ist eine Kraftfahrzeugversicherung erforderlich, die in Deutschland bei der Zulassung eines Autos obligatorisch ist.

Weitere Informationen und praktische Hinweise finden Sie auf der Seite Organisation:

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