Schwimmen - Ausgabe und R¨¹ckgabe von Chipkarten (Bambados)
F¨¹r alle Studierende der Schwimmausbildung gilt folgende Regelung:
- Die Chipkarten k?nnen im vorher angek¨¹ndigten Zeitraum im Sekretariat des Sportzentrums zu den offiziellen ?ffnungszeiten gegen Hinterlegung eines Pfandes in H?he von 25,00 € abgeholt werden.
- Die Chipkarten sind bis Ende des aktuellen Semesters (und zus?tzlich f¨¹r die sportpraktische Schwimmpr¨¹fung) freigeschaltet. Die Chipkarten k?nnen ausschlie?lich zu den Lehrveranstaltungen genutzt werden. Au?erhalb der Lehrveranstaltung verlieren sie ihre G¨¹ltigkeit.
- Bei Ausfall einer Lehrveranstaltung oder an Feiertagen sind die Chipkarten ebenfalls nicht g¨¹ltig.
- Achtung! Die Chipkarten sind registriert. Die Nutzung kann jederzeit von Mitarbeiteren des Bambados ¨¹berpr¨¹ft und ans Sportzentrum gemeldet werden! Bei widerrechtlicher Nutzung werden die anfallenden Geb¨¹hren dem Nutzer in Rechnung gestellt!
- Ohne Chipkarte muss der Eintritt selbst bezahlt werden und wird nicht r¨¹ckwirkend vom Sportzentrum erstattet!
- Die R¨¹ckgabe aller Chipkarten und die R¨¹ckzahlung in H?he von 25 € erfolgt im Sekretariat des Sportzentrums.
Vorgehensweise bei Sportverletzungen oder Sportunf?llen
Vorgehensweise bei Sportverletzungen oder Sportunf?llen im Allgemeinen Hochschulsport oder w?hrend der Ausbildungsstunden:
- Bitte sofort beim Referat II/1 Studierendenkanzlei melden unter der E-Mail-Adresse: studierendenkanzlei(at)uni-bamberg.de
- Fragebogen zum Unfallhergang oder Verletzungen ausf¨¹llen.
- Bei Veranstaltungen im Allgemeinen Hochschulsport sollte der ?bungsleiter als Zeuge angegeben werden, bei den Ausbildungsveranstaltungen der Dozent.