Aufhebung & Akkreditierung von Studieng?ngen
?bersicht
Kommunikation und Vorbereitung
Sp?testens bis zum 15.02. bzw. 15.08. des Semester vor der satzungsrechtlichen Gremienbefassung:
- Universit?tsinterne Kommunikation der geplanten Aufhebung
- Anmeldung der Aufhebung bei Satzungsreferat
Satzungsrechtliche Gremienbefassung
- Gremienbefassung zur formalen Aufhebung des Studiengangs und dem Au?erkraftsetzen der Prüfungsordnung
- Sp?testens ein Semester vor Inkrafttreten der Aufhebung
Akkreditierungsrechliche Gremienbefassung
- Gremenbefassung zur Verl?ngerung der Akkreditierungsdauer
- Sp?testens im Semester, in dem Akkreditierung endet
- Kann mit Semester der satzungsrechtlichen Befassung zusammenfallen
Wissenswertes
Das Verfahren zur Aufhebung eines Studiengangs oder Teil-Studiengangs beinhaltet zwei Verfahrensschritte:
1. Die satzungsrechtlichen Gremienbefassung zur formalen Aufhebung des Studiengangs.
2. Die akkreditierungsrechtliche Gremienbefassung zur fortlaufenden Sicherstellung der Akkreditierung.
Zudem sind sp?testens im Semester vor Beginn der Gremienbefassung die beteiligten universit?tsinternen Stellen zu informieren. Die beiden Gremienbefassungen werden in der Regel nicht im gleichen Semester durchgeführt, n?here Informationen zu den Verfahrensabl?ufen enthalten die jeweiligen Unterseiten.
Ansprechpersonen & Fristen
Erster Ansprechpartner im Fall der geplanten Aufhebung eines Studiengangs ist das Satzungsreferat.
Dieses ist frühzeitig zu kontaktieren, da das Aufhebungsvorhaben sp?testens bis zum 15.02. bzw. 15.08. angemeldet werden muss, um mit der satzungsrechtlichen Gremienbefassung im sich anschlie?enden Semester zu starten zu k?nnen.
Prozessbeschreibung
Die zum Bereich Aufhebung von Studieng?ngen von der Universit?t Bamberg verabschiedeten Prozesse sind im Prozessportal ver?ffentlicht und k?nnen über die "Prozesslandkarte" aufgerufen werden (Bereich K02 Studium und Lehre).
Unterlagen
- Weitere Informationen zum Verfahren finden sich auf den Seiten zur satzungsrechtlichen Befassung und zur akkreditierungsrechtlchen Befassung.
- Angaben dazu, wer welche Unterlagen vorbereiten bzw. wann und wo einreichen muss, finden sich im Zeitplan(490.5 KB).