Promotion
Im Anschluss an eine mit mindestens ?gut“ abgelegte Diplom-, Magister- oder Masterprüfung beziehungsweise an ein entsprechendes I. Staatsexamen bzw. eine Erste Lehramtsprüfung kann das Studium mit dem Ziel fortgesetzt werden, einen Doktorgrad zu erwerben.
Die rechtliche Grundlage für die Verleihung von Doktortiteln bilden die jeweiligen Promotionsordnungen.
- Die Fakult?t für 188bet亚洲体育备用_188体育平台-投注*官网 Kulturwissenschaften und die Fakult?t für 188bet亚洲体育备用_188体育平台-投注*官网 verleihen den Titel: "Dr. phil."
Weitere Informationen zum Ablauf des Promotionsverfahrens in den Fakult?ten 188bet亚洲体育备用_188体育平台-投注*官网 und 188bet亚洲体育备用_188体育平台-投注*官网 Kulturwissenschaften finden Sie auf den Seiten des gemeinsamen Promotionsausschusses der beiden Fakult?ten. - An der Fakult?t für Sozial- und Wirtschaftswissenschaften wird der Titel: "Dr. rer. pol." verliehen. Weitere Informationen sind auf den Seiten des Promotionsausschusses der Fakult?t zu finden.
- An der Fakult?t für Wirtschaftsinformatik und Angewandte Informatik k?nnen der Titel: "Dr. rer.pol." oder "Dr.rer.nat." erworben werden. Weitere Informationen sind auf den Seiten des Promotionsausschusses der Fakult?t zu finden.
Alle Doktorandinnen und Doktoranden erfahren Hilfestellung und Unterstützung durch die Trimberg Research Academy (TRAc) der University of Bamberg. Informationen zu strukturierten Promotionsprogrammen in Bamberg, wissenschaftlichen Careerservice, allgemeine Beratungsangebote für Promovierende sowie Promotionsinteressierte sind dort abrufbar.