Für Anrechnungen von Studienleistungen kann es verschiedene Anl?sse mit jeweils unterschiedlichen Verfahrensweisen geben. ?ber die Anrechnung von Studienleistungen entscheidet der Prüfungsausschuss anhand der vorbereitenden Sichtung durch die Fachstudienberatung. Eine Anerkennung von Studienleistungen kann je nach Umfang der anerkannten Leistungen zu einer Hochstufung der Fachsemesterzahl führen.
Nehmen Sie deswegen in allen F?llen zuerst 188bet亚洲体育备用_188体育平台-投注*官网 mit der Fachstudienberatung auf. Schicken Sie nach M?glichkeit auch einen Nachweis der betreffenden Leistungen sowie einen ?berblick Ihrer bisher im Masterstudiengang Geschichte erbrachten Leistungen und offenen Prüfungsanmeldungen mit jeweiliger Modulzuordnung (z.B. FlexNow-Datenblatt) mit.
Studien- und Prüfungsleistungen, die an einer anderen Hochschule in Deutschland oder im Ausland erbracht wurden, k?nnen angerechnet werden, wenn sie nach Inhalt und Prüfungsanforderungen mit den Anforderungen des jeweiligen Studienganges gleichwertig sind.
Die Anerkennung erfolgt auf Grundlage des Konzepts des wesentlichen Unterschieds. Dabei werden die anzuerkennenden Module nach verschiedenen Indikatoren geprüft:
- Checkliste Auslandsaufenthalt
- Niveau
- Umfang bzw. Workload
- Qualit?t
- Profil
- Lernergebnisse
Um diese Indikatoren prüfen zu k?nnen, müssen folgende Unterlagen auf Deutsch oder Englisch vorgelegt werden:
- Ausführliche Modulbeschreibungen der ausw?rtigen bzw. ausl?ndischen Hochschule
- Transcript of Records (inkl. Grading System)
Haben Sie an einer anderen deutschen Hochschule Leistungen erbracht, die in Bamberg anerkannt werden sollen, sollten Sie die Anrechnung unverzüglich, sp?testens jedoch ein Semester nach der Aufnahme des Studiums in Bamberg beantragen. Verz?gerungen bei der Antragstellung k?nnen dazu führen, dass die weitere Studien- und Prüfungsplanung erschwert wird. Erst mit der Entscheidung über den Antrag steht fest, welche Leistungen angerechnet werden und welche Leistungen an der Universit?t Bamberg zu erbringen sind.
Füllen Sie zun?chst einen Anrechnungsantrag aus, der vom Prüfungsausschuss zur Verfügung gestellt wird. Verwenden Sie für jede anzurechnende Teilprüfung ein Formular.
Das ausgefüllte Formular und eine Kopie Ihrer Leistungsnachweise (Zeugnis, Notenbest?tigung, Transcript oder ?hnliches) legen Sie der jeweiligen Fachvertreterin/dem Fachvertreter vor. Die FachvertreterInnen best?tigen schriftlich, dass die Teilprüfungen oder F?cher anerkannt werden k?nnen. Wenn Sie die Einzelbest?tigung bzw. alle Einzelbest?tigungen erhalten haben, reichen Sie den Antrag bzw. die Antr?ge beim Prüfungsausschuss, z. Hd. Herrn Alexander Petzina, ein. Zus?tzlich zu den Anerkennungsformularen geben Sie bitte auch einen formlosen Antrag ab, in dem Sie auflisten, in welche Modulgruppen Sie die anzuerkennenden Module einbringen wollen. Falls Sie die Unterlagen postalisch zusenden, legen Sie bitte einen frankierten und adressierten Rückumschlag bei.
Sobald Sie die Best?tigung des Prüfungsausschusses erhalten haben, k?nnen Sie Ihre Unterlagen beim Prüfungsamt einreichen und die erbrachten Leistungen in FlexNow! eintragen lassen.
Sobald Sie von Ihrer ausl?ndischen Hochschule eine offizielle Best?tigung (Zeugnis, Notenbest?tigung, Transcript oder ?hnliches) der von Ihnen erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen erhalten haben, sollten Sie die Anrechnung unverzüglich, sp?testens jedoch ein Semester nach Wiederaufnahme des Studiums an der Uni Bamberg beantragen. Verz?gerungen bei der Antragstellung k?nnen dazu führen, dass die weitere Studien- und Prüfungsplanung erschwert wird. Erst mit der Entscheidung über den Antrag steht fest, welche Leistungen angerechnet werden und welche Leistungen an der Universit?t Bamberg zu erbringen sind.
Füllen Sie zun?chst den Anrechnungsantrag aus, den Ihnen der Prüfungsausschuss zur Verfügung stellt. Verwenden Sie für jede anzurechnende Teilprüfung ein Formular. Das ausgefüllte Formular und eine Kopie Ihrer Auslandsnachweise legen Sie der jeweiligen Fachvertreterin/dem jeweiligen Fachvertreter vor. Die FachvertreterInnen best?tigen schriftlich, dass die Teilprüfungen oder F?cher anerkannt werden k?nnen. Wenn Sie die Einzelbest?tigung bzw. alle Einzelbest?tigungen erhalten haben, reichen Sie den Antrag bzw. die Antr?ge beim Prüfungsausschuss, z. Hd. Frau Anja Brigola, Feldkirchenstr. 21, Raum: 00.88, mit folgenden Unterlagen ein:
- Formular(e) Anrechnungsantrag
- Einzelanerkennungen der FachvertreterInnen (in der Regel durch Eintrag im jeweiligen Anrechnungsantrag)
- Auslandsnachweise (Transcript of Recors) in Kopie (bei Vorlage der Originaldokumente)
Frau Brigola übernimmt die Umrechnung (85.3 KB)(85.3 KB) der anzuerkennenden Noten. Die Berechnung der Note wird von den FachvertreterInnen nicht übernommen.
Wenn Sie den Antrag per Post einreichen, sind die Auslandsnachweise in amtlich beglaubigter Kopie beizufügen.
Nehmen Sie vorab 188bet亚洲体育备用_188体育平台-投注*官网 mit der Fachstudienberatung auf und kl?ren Sie, ob eine Anerkennung wie von Ihnen beabsichtigt vorgesehen ist.
Für die Anerkennung selbst wenden Sie sich an die Fachstudienberatung und schicken den jeweiligen Leistungsnachweis, ein aktuelles FlexNow-Datenblatt sowie eine Aufstellung offener Prüfungsanmeldungen mit Modulangabe und Bearbeitungsstand mit.