Das Programm Erasmus+

Das neue Erasmus+ Programm ist mit einem Budget in H?he von rund 26 Mrd. Euro ausgestattet, was beinahe einer Verdopplung der Mittel im Vergleich zum Vorg?ngerprogramm entspricht. 70% des Budgets dienen der F?rderung von Mobilit?tsm?glichkeiten, 30% des Budgets werden in Kooperationsprojekte und Ma?nahmen zur Politikentwicklung investiert.

Das auf sieben Jahre ausgelegte Programm soll Kompetenzen und Besch?ftigungsf?higkeit verbessern und die Modernisierung der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung und der Kinder- und Jugendhilfe voranbringen. In der neuen Programmgeneration liegt ein starker Fokus auf sozialer Inklusion, dem grünen und digitalen Wandel sowie auf der F?rderung der Teilhabe junger Menschen am demokratischen Leben.

Informationen zum Erasmus+ finden Sie auf der Webseite der Europ?ischen Kommission und in den sozialen Medien: Facebook @EUErasmusPlusProgramme, Instagram @European_Youth_EU und Twitter @EUErasmusPlus. 

Zentrale ERASMUS-Mobilit?tsma?nahmen werden von der Exekutivagentur der Europ?ischen Kommission in Brüssel verwaltet. Informationen dazu finden Sie unter http://eacea.ec.europa.eu/erasmus-plus_en 

ERASMUS

Das Hochschulprogramm ERASMUS, eine der gro?en Erfolgsgeschichten der Europ?ischen Union, f?rdert seit 1987 grenzüberschreitende Mobilit?t von Studierenden, Hochschuldozentinnen bzw. -dozenten und Hochschulpersonal in Europa. 

Folgende europ?ische L?nder nehmen an ERASMUS teil: Die 27 EU-L?nder, Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien, die Türkei und Vereinigtes K?nigreich. 

Die ERASMUS Charta für die Hochschulbildung (ECHE) wird von der EU-Kommission vergeben, sie beweist, dass eine Hochschule alle Voraussetzungen für eine erfolgreiche Teilname am ERASMUS-Programm erfüllt. Die ECHE der Otto-Friedrich-Universit?t Bamberg finden Sie hier (Deutsche Version)(220.5 KB) bzw. hier (Englische Version)(184.6 KB), unser ERASMUS Policy Statement hier (46.3 KB, 3 Seiten)und unsere Erasmus-Studierendencharta hier(1.6 MB).

F?rderbedingungen
Studierende, Lehrende oder Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter müssen Staatsangeh?rige eines der ERASMUS-Teilnahmel?nder sein um am Programm teilnehmen zu k?nnen. Studierende aus Nicht-EU-L?ndern k?nnen am ERASMUS-Programm teilnehmen, sofern sie regul?r an einer deutschen Hochschule immatrikuliert sind und ihr gesamtes Studium dort absolvieren. Lehrende und sonstige Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter müssen an einer deutschen Hochschule t?tig sein, um am Programm teilnehmen zu k?nnen. 

Unter dem Dach des EU-Bildungsprogramms Erasmus+ (2021-2027) werden durch ERASMUS folgende Mobilit?tsma?nahmen gef?rdert:

  • Auslandsstudium für Studierende (SMS)
  • Auslandspraktikum für Studierende (SMP)
  • Gastdozenturen (STA)
  • Mobilit?t von Personal (STT)
  • Blended Intensive Programmes (BIP) 

Haftungsklausel

?Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europ?ischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Ver?ffentlichung (Mitteilung) tr?gt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.“

Sonderf?rderung

Auslandsmobilit?t mit Behinderung

Personen mit Beeintr?chtigung k?nnen einen Zuschuss für Mehrkosten im Rahmen eines ERASMUS+-Aufenthalts erhalten. Seit 2021 ist es m?glich, ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 20 einen einfachen Zuschuss zu beantragen. Studierende, die einen entsprechenden Nachweis erbringen, werden mit dem H?chstsatz der L?ndergruppe gef?rdert, um im Ausland anfallende Mehrkosten zu tragen.

Studieren mit Kind

Studierende, die ihr Kind/ihre Kinder ins Ausland mitnehmen und w?hrend der Erasmus+ Mobilit?t alleinerziehnd sind, k?nnen Sondermittel als Pauschale erhalten. Der Zuschuss ist von der Anzahl der Kinder unabh?ngig. 
Studierende, die zur Gruppe fewer opportunities (in den Projekten 2021 Eltern mit Kind und Personen mit einem festgestellten GdB ab 20) z?hlen, erhalten 250 Euro zus?tzlich zu ihrem Erasmus-Zuschuss pro Monat. Dies gilt für alle ERASMUS-Mobilit?tslinien (Studium, Praktika, Mobilit?t zu Unterrichtszwecken und Mobilit?t zu Fort- und Weiterbildungszwecken).
 

Studieren mit einer chronischen Erkrankung

Es besteht eine chronische Erkrankung, die einen finanziellen Mehrbedarf im Ausland verursacht.

Erwerbst?tige Studierende

Die sozialversicherungspflichtige Erwerbst?tigkeit muss mindestens 6 Monate ausgeübt und vor dem Antritt des Auslandsstudiums beendet worden sein. Der monatliche Erwerb liegt w?hrend des Mindestzeitraums über 450 EUR und unter 850 EUR netto. Die T?tigkeit in Deutschland wird w?hrend des Auslandsaufenthaltes nicht fortgeführt. Eine Kündigung ist keine Voraussetzung, der Arbeitsvertrag kann auch pausiert werden.
 
Erstakademiker:innen (Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus)

Beide Elternteile oder Bezugspersonen verfügen über keinen Abschluss einer Universit?t, Hoch- oder Fachhochschule, Berufsakademie in Deutschland oder im Ausland.

Achtung! Bitte beachten Sie den Kriterienkatalog(378.1 KB)

Grünes Reisen

Studierende k?nnen einmalig 50 Euro für nachhaltiges Reisen erhalten. Zudem haben sie die M?glichkeit 4 zus?tzliche Reisetage als Aufenthaltstage geltend zu machen.

Dies gilt für alle ERASMUS-Mobilit?tslinien (Studium, Praktika, Mobilit?t zu Unterrichtszwecken und Mobilit?t zu Fort- und Weiterbildungszwecken).

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Weitergehende Information und Beratung zu den ERASMUS+ Mobilit?tsma?nahmen erhalten Sie beim

Deutschen Akademischen Austauschdienst
Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit
Kennedyallee 50
53115 Bonn
Tel.: +49(0)228/882-578
Fax: +49(0)228/882-555
E-Mail: eu-programme(at)daad.de
Homepage: www.eu.daad.de