Arten von Sonderfallantr?gen
In manchen F?llen ist schon vor Stellung des Zulassungsantrags (oder gemeinsam damit) die Genehmigung eines Sonderfalls durch den Promotionsausschuss n?tig. Insbesondere ist dies
- der Antrag auf Wechsel des Hauptfaches gem?? § 4 (1) 2, wenn Sie in einem anderen Fach als Ihrem Hauptfach promovieren m?chten.In der Regel werden Wechsel des Hauptfaches genehmigt, wenn die F?cherkombination des vorgelegten Abschlusses eine hinreichende N?he zum angestrebten Promotionsverfahren erkennen l?sst.
- der Antrag auf Ausnahme vom Notenerfordernis gem?? § 4 (1) 3. Diese kann vor allem genehmigt werden, wenn der Abschluss in einem Fach erworben wurde, in dem nur wenige Studierende die Noten ?gut“ oder ?sehr gut“ erreichen.
- der Antrag auf Ausnahme vom Nachweiserfordernis eines mind. zweisemestrigen Studiums an der Universit?t Bamberg gem?? § 4 (1) 2 bzw. 4 (2). Wenn der Antragsteller bzw. die Antragstellerin Mitglied eines strukturierten Doktorandenprogramms oder aus sonstigen Gründen Mitglied der Universit?t (wissenschaftlich:r Mitarbeiter:in, TRAc) ist, wird von diesem Erfordernis abgesehen. Es muss kein Antrag gestellt werden.
- der Antrag auf Anerkennung schon erbrachter oder noch zu erbringender zus?tzlicher Studienleistungen gem?? § 4 (1) 2b bzw. 4 (2). Dies betrifft vor allem Absolvent:innen von sechs- bzw. siebensemestrigen Lehramtsstudieng?ngen und FH-Diplomstudieng?ngen.
In einigen F?llen k?nnen Antr?ge auf Sonderfallgenehmigung auch w?hrend des laufenden Promotionsverfahrens gestellt werden. Vor allem
- der Antrag auf Zulassung eine:r ausw?rtigen Gutachter:in und/oder Prüfer:in gem?? § 11 (1) 2 bzw. § 10 (1).
- der Antrag auf Zulassung eines ausw?rtigen Mitglieds der Prüfungskommission (2. weitere:r Prüfer:in) gem?? § 10 (1).
Diese Antr?ge haben vor allem Aussicht auf Erfolg, wenn an der Universit?t Bamberg kein:e Professor:in oder Privatdozent:in lehrt, der:die dieselbe oder eine ?hnliche Fachrichtung vertritt, oder wenn schon lange mit dem:der ausw?rtigen Professor:in zusammen gearbeitet wurde. In jedem Fall sollte aber eine Einverst?ndniserkl?rung des an der Universit?t Bamberg lehrenden Fachvertreters eingeholt werden. Der:die betreuende Professor:in sollte sich daher alle Kolleg:innen am eigenen Institut über den Sonderfallantrag informieren.