M?glichkeiten der F?rderung
Gleichstellungsgelder
Mit den Gleichstellungsgeldern sollen Studentinnen und Wissenschaftlerinnen an unserer Fakult?t in ihrer Arbeit unterstützt werden. Gef?rdert werden z.B.
- Forschungsreisen im Zusammenhang mit Abschlussarbeiten oder wissenschaftlichen Projekten
- Tagungs- und Konferenzteilnahmen
- Karrieref?rdernde Fortbildungen
- Doktorandenkolloquien oder -workshops
- Veranstaltungen, die thematisch in den Zust?ndigkeitsbereich der Frauenbeauftragten fallen
Das Formular zur Antragsstellung auf eine F?rderung aus Gleichstellungsmitteln finden sie hier(290.1 KB, 2 Seiten).
Antr?ge k?nnen zweimal im Jahr zu folgenden Fristen eingereicht werden:
Wintersemester: 30. Oktober
Sommersemester: 30. April
Eine F?rderung aus Gleichstellungsgeldern kann von jeder Studentin oder Wissenschaftlerin an der Fakult?t GuK einmal pro Kalenderjahr beantragt werden und betr?gt maximal 150 Euro. Dies gilt sowohl für B.A.- und M.A.-Studentinnen als auch für Promotionskandidatinnen und Habilitandinnen.
Die Richtlinien der Fakult?t GuK zur Mittelzuweisung aus Gleichstellungsgelden finden Sie hier(153.3 KB, 1 Seite).
Weitere F?rderm?glichkeiten
?ber die F?rderung durch die Fakult?tsfrauenbeauftragten hinaus werden Bamberger Studentinnen und Wissenschaftlerinnen auch von den Universit?tsfrauenbeauftragten in vielf?ltiger Weise gef?rdert. Alle Informationen dazu finden Sie hier.