Zust?ndigkeitsbereich
Für gleichstellungsrelevante Belange im wissenschaftsstützenden Bereich ist die Gleichstellungsbeauftragte der Universit?t zust?ndig.
Zur Unterstützung der Gleichstellungsbeauftragten hat die Universit?t eine Stellvertretung bestellt.
Die Einzelheiten sind im Bayerischen Gleichstellungsgesetz geregelt. Gem?? Art. 17 Abs. 1 Satz 1 BayGlG f?rdern und überwachen die Gleichstellungsbeauftragten den Vollzug des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes und des Gleichstellungskonzepts und unterstützen dessen Umsetzung.
Die Gleichstellungsbeauftragte wirkt an allen Angelegenheiten mit, die grunds?tzliche Bedeutung für die Gleichstellung von Frauen und M?nnern, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und die Sicherung der Chancengleichheit haben k?nnen. Sie wird über Stellenausschreibungen informiert und kann an Vorstellungsgespr?chen teilnehmen.
Die Gleichstellungsbeauftragte ber?t und unterstützt in Gleichstellungsfragen, wobei sich alle Besch?ftigten unmittelbar an sie wenden k?nnen.
Die Gleichstellungsbeauftragte und ihre Stellvertreterin sind zum Stillschweigen hinsichtlich personenbezogener Daten und anderer vertraulicher Angelegenheiten verpflichtet , vgl. Art. 18 Abs. 4 Satz 1 BayGlG.
Die Gleichstellungsbeauftragte arbeitet vertrauensvoll mit der Personalvertretung und der Dienststellenleitung zusammen und nimmt an den regelm??igen Besprechungen des Personalrats mit der Kanzlerin teil. Sie hat ein unmittelbares Vortragsrecht bei der Kanzlerin. Bei organisatorischen und strukturellen Fragen des Dienstbetriebs wird sie beteiligt und frühzeitig bei der Aufstellung allgemeiner Grunds?tze zur Vergabe von Leistungspr?mien und Leistungszulagen für das wissenschaftsstützende Personal informiert.
Zur Erfüllung ihrer Aufgaben ist die Gleichstellungsbeauftragte gem?? Art. 16 Abs. 6 Satz 1 BayGlG freigestellt. Die Gleichstellungsbeauftragte verfügt über ein eigenes Büro und Mittel für die Umsetzung gleichstellungsf?rdernder Ma?nahmen