Gleichstellungskonzept an der Universit?t Bamberg

An der Universit?t Bamberg gibt es ein gemeinsames Gleichstellungskonzept für den wissenschaftsstützenden und den wissenschaftlichen Bereich.
Die Otto-Friedrich-Universit?t zeigt damit, dass sie viele Aspekte der F?rderung von Gleichstellung als Querschnittsaufgabe versteht. Der Mensch steht im Mittelpunkt und nicht das Besch?ftigungsverh?ltnis. Gleichstellung kann nur erreicht werden, wenn alle an einem Strang ziehen.

Ein gemeinsames Konzept erm?glicht das Erarbeiten gemeinsamer Standards. So sind die übergreifenden Ziele des Konzeptes, Rahmenbedingungen für einen Strukturwandel zu schaffen und eine Kultur des aufmerksamen und wertsch?tzenden Umgangs zu f?rdern. Das Geschlecht soll weder Einfluss auf die Arbeitsbedingungen noch auf die beruflichen Chancen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Universit?t haben. Schwerpunkte setzt das Konzept auf das Sichern bestehender Strukturen, Standards und Abl?ufe, in der Personalentwicklung und in der Internationalisierung.

Das Konzept wurde vom XXVI. Senat in seiner 4. Sitzung am 10. Juli 2024 beschlossen. Es enth?lt eine Analyse der aktuellen Situation, aus der Ziele und Ma?nahmen zur Gleichstellung von M?nnern und Frauen abgeleitet wurden, die im Gültigkeitszeitraum des Konzepts in den n?chsten fünf Jahren umgesetzt werden sollen. Die Realisierung der Gleichstellung von M?nnern und Frauen ist ein gesetzlicher Auftrag, dem wir mit der Umsetzung dieses Konzeptes nachkommen. Angesprochen sind insbesondere Vorgesetzte mit Personalverantwortung, aber auch alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Universit?t. Ein Gleichstellungskonzept wirkt am besten, wenn Ma?nahmen gemeinsam umgesetzt und die genannten Ziele erreicht werden.

Ziel des Gleichstellungskonzepts(1.2 MB) der Universit?t Bamberg ist die F?rderung der Gleichstellung von Frauen und M?nnern im ?ffentlichen Dienst. Das soll erreicht werden durch:

  • die Erh?hung des Anteils der Frauen in Bereichen, in denen sie in erheblich geringerer Zahl besch?ftigt sind als M?nner
  • gezielte Ma?nahmen zur Sicherung der Chancengleichheit von Frauen und M?nnern
  • Ma?nahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie

"M?nner und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat f?rdert die tats?chliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und M?nnern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin". (Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland)