Merke: Wenn Sie den Beruf der psychologischen Psychotherapeutin anstreben, muss das ?Orientierungspraktikum“ sowie das ?Berufsqualifizierendes Praktikum 1“ in interdisziplin?ren Einrichtungen der Gesundheitsversorgung absolviert werden! 
M?gliche klinische Einrichtungen sind: Interdisziplin?ren Einrichtungen der Gesundheitsversorgung oder andere Einrichtungen, in denen Beratung, Pr?vention oder Rehabilitation zur Erhaltung, F?rderung und Wiederherstellung psychischer Gesundheit durchgeführt werden und in denen Psychotherapeutinnen, Psychologische Psychotherapeutinnen oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen t?tig sind. Achtung: Obwohl nach unserem Kenntnisstand viele Landesprüfungs?mter das Klinische Praktikum (BQT-I) anerkennen, wenn die qualifizierte Anleitung und Betreuung durch einen ?rztlichen Psychotherapeuten oder eine ?rztliche Psychotherapeutin erfolgte, gilt das derzeit nicht für alle Bundesl?nder. Falls Sie erw?gen, in einem anderen Bundesland die Approbationsprüfung abzulegen, k?nnte es sinnvoll sein, dies bei der Planung Ihres Praktikums zu berücksichtigen. Für die sp?tere Beantragung der Approbation müssen ggf. auch die beiden Bescheinigungen vorgelgt werden: